W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftführer Aufgaben - was für Aufgaben hat ein Schriftführer noch, außer die Sitzungsprotokolle anzufertigen und seine reguläre BR-Tätigkeit?

T
Tom64
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

was für Aufgaben hat ein Schriftführer noch, außer die Sitzungs-Protokolle anzufertigen und seine reguläre BR-Tätigkeit? Konnte in keinem Fachbuch darüber etwas finden!

Gruß Tom64

3.48206

Community-Antworten (6)

NB
neuer BR

20.07.2006 um 14:50 Uhr

Hallo Tom, wie Du schon selbst geschrieben hast sind das die Aufgaben für einen Schriftführer.

K
Kölner

20.07.2006 um 15:03 Uhr

Schriftführer haben mitunter mehr Macht als ein BRV.

RI
Ramses II

20.07.2006 um 15:04 Uhr

Schriftführerinnen haben mitunter mehr Macht als ein BRV.

K
Kölner

20.07.2006 um 15:24 Uhr

@Ramses II Ist das BetrVG denn weiblich?

F
Fayence

20.07.2006 um 15:46 Uhr

Tom64,

welche Aufgaben noch hinzu kommen können, hängt m.E. auch davon ab, ob und in welchem Umfang der BR durch z.B. eine Bürokraft unterstützt wird.

So könnte die Ablage der Sitzungsniederschriften, Anwesenheitslisten, Sitzungsunterlagen oder sonstiger Schriftverkehr etc. ebenfalls durch den/die SchriftführerIn erledigt werden. Ich denke, dass ein BR in der Ausgestaltung dieser Funktion ziemlich frei entscheiden kann.

@ Kölner & Ramses II

Da habt Ihr wohl beide Recht! :-))

N
Nemet

20.07.2006 um 17:43 Uhr

Niederschrift

  1. Über jede Betriebsratssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie ist von einem vom Betriebsrat zu wählenden Schriftführer zu erstellen. Diese hat auch darüber zu wachen, dass die Teilnahmeberechtigten sich in die Anwesenheitsliste eintragen und diese der Niederschrift beizufügen.

  2. Für die Niederschrift wird ein Standardvordruck verwendet, der sich wiederholende Angaben enthält. Der Niederschrift sind die Tagesordnung und die Anwesenheitsliste beizufügen. Die Niederschrift soll zu jedem Tagesordnungspunkt möglichst folgende Angaben enthalten:

Ziffer des Tagesordnungspunktes zum Thema, Stichpunkte zur Ausgangssituation, Information, Daten und Fakten, die von den Betriebsratsmitgliedern zusätzlich genannt wurden, Angabe der zugeschickten und verteilten Unterlagen, Wortlaut aller Anträge zur Beschlussfassung, Abstimmungsergebnis in Stimmzahlen einschließlich der Enthaltungen, Arbeitsaufträge, bei denen der Verantwortliche und der Erledigungstermin genau zu nennen sind.

Ihre Antwort