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Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber

J
jensens
Feb 2025 bearbeitet

Moin zusammen. Seid Anfang Januar sind wir im Betrieb von einer 40Std Woche auf eine 35Std Woche runtergesetzt worden. Dies ist auch so in jedem Arbeitsvertrag geregelt. Um weiter unser komplettes Gehalt weiter zu erhalten nehmen wir die fehlenden Std vom Gleitzeitkonto . Jetzt zu meinem eigentlichen Problem: Wir haben Kollegen und Kolleginnen die entweder seid Jahren schon einen Arbeitsvertrag über eine 35Std Woche haben oder sogar noch weniger Arbeiten. Denen werden jetzt auch prozentual Arbeitsstunden abgezogen mit der Begründung das es ja so gerecht für alle sei. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das so erlaubt ist und wenn nicht welchen Paragraphen ich der Geschäftsleitung vorlegen kann der besagt das das so gesetzlich nicht erlaubt ist.

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Community-Antworten (10)

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rtjum

21.01.2025 um 15:02 Uhr

sorry, aber das ist ohne eine Menge an weiteren Infos nicht wirklich zu beantworten.

Auf welcher Grundlage wurde die AZ-Verkürzung vorgenommen? Was steht dazu in den AVs? Was steht in den AVs derer, die schon immer 35h hatten? Was hat der BR dazu gesagt?

Das reicht erstmal für den Anfang, sicher kommen noch mehr Fragen.

J
jensens

21.01.2025 um 15:12 Uhr

Moin. Grundlage ist momentan der geringe Auftragseingang bei uns. In den AV ist geregelt das der AG von 40std auf 35std reduzieren darf bzw von 40Std auf 45 Std erhöhen darf. Die AN mit einem 35std Vertrag oder weiniger ist quasi nur ein Zusatz bzw Änderung der Wochenarbeitszeit . Ich selber bin im BR und wir wurden über die Reduzierung laut AV informiert. Die AN mit einem 35std Vertag kamen jetzt auf uns zu und fragten ob das so rechtens ist was da gerade so passiert da Sie ja eh schon eine 35Std Woche oder sogar noch geringere Wochenarbeitszeit hätten. Solidarität hin oder her finden die es nicht gut das der Ag ihnen Stunden abzieht

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rtjum

21.01.2025 um 15:26 Uhr

von Deiner Antwort ausgehen seid ihr nicht tarifgebunden. Auch wenn so etwas im AV steht ist der BR ja immer noch in der MB für Schichtpläne.

Wie lange soll das denn so andauern und wieso wird keine Kurzarbeit gemacht?

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jensens

21.01.2025 um 15:31 Uhr

Nein Tarifgebunden sind wir nicht . AG ist auch nicht im AG Verband. MB ist hier nicht geschehen da die AN es erstmal so hin nehmen bzw die so unter Protest zugestimmt haben. Dauer ist bislang nur bis ende Januar geplant. Um Kurzarbeit abzuwenden werden erstmal Überstunden abgebaut so steht es auch im AV.

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Damei1981

21.01.2025 um 23:24 Uhr

ob die AN es hinnehmen und freiwillig es machen, solange ein MBR für den BR gibt, gibt es diesen. Alle kommen Sonntag freiwillig arbeiten, trotzdem ist der BR im Boot!

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WiederDa

22.01.2025 um 07:35 Uhr

Zitat: "... welchen Paragraphen ich der Geschäftsleitung vorlegen kann der besagt das das so gesetzlich nicht erlaubt ist..." -> so habe ich das nach meiner ersten BR-Schulung zu meinem Anfang als BR auch gemacht, ...ganz schlechte Idee. (das nur am Rande) Besser immer den § im Hinterkopf haben, um seine MB zu kennen und entsprechend auftreten zu können. _ Also, wie 'Damei1981' schreibt, seid ihr in der Mitbestimmung. Ihr solltet euch als erstes dringend mit dem Thema "Kurzarbeit" befassen. Eine Voraussetzung für Kurzarbeit (KuA) ist, dass zuerst alle Möglichkeiten des Abbaus von Zeitkonten ausgeschöpft werden. Somit ist es legitim, das einige MA erst mal ihre Kontern abbauen, unabhängig von den vertraglich festgelegten Wochen-Arbeitsstunden. ACHTUNG: Unter Umständen bereitet der AG das auch schon vor. Als BR sollten ihr so schnell wie möglich mit dem AG ins Gespräch kommen und gemeinsam(!) regeln, wie die Zeitkonten abgebaut werden. Möglich wäre es, als ersten Schritt nur einen Teil abzubauen und dem MA ein "Restbestand" zu lassen. Das müsst Ihr aber regeln. Wichtig für Euch ist auch zu wissen(!), wie der AG das mittelfristig und langfristig sieht. Habt ihr das Thema der Unterauslastung öfter? Schwankt bei Euch die Auslastung stark? Wie ist der Auftragseingang und die geplante Auslastung in der nächsten Zeit? _ Dann noch eine wichtige Frage an dich als BR: Gibt es eine BV zu dem Thema Zeitkonten? Lasst Ihr Minusstunden zu? Wenn dem so ist, müssten die MA erst ins Minus gehen, bevor KuA eingeleitet werden kann. Bedenkt das! _ Dann noch: Der AG kann nicht einfach von sich aus die Arbeitszeit kürzen und gleichzeitig den Lohn kürzen. Die MA haben grundsätzlich Anspruch auf Vollbeschäftigung (d.h. auf das volle Gehalt). Hier beschäftigt Euch mal mit dem Thema "Annahmeverzug". Das unternehmerische Risiko darf nicht einfach so auf die MA abgewälzt werden. Allerdings sollte man das Unternehmen auch nicht wirtschaftlich gefährden. Das müsst ihr aber einschätzen. Der Überstundenabbau ist davon aber unberührt.

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Emilio1602

22.01.2025 um 08:49 Uhr

wir haben eine BV in der auch Minusstunden möglich sind. Das heißt aber nicht, das die komplett ausgeschöpft werden müssen. Sondern, der niedrigste Gleitzeitstand der letzten 12 Monate wird zu Grunde gelegt und dann die in der BV vereinbarten Minusstunden abgezogen. Wir haben in unserer BV geregelt, das die Mitarbeiter bis 35 Stunden ins Minus gehen können. Soll Kurzarbeit angemeldet werden, muss diese eh erst mit dem Betriebsrat per BV vereinbart werden. Errechnet wird das für unsere Mitarbeiter so: der niedrigste Gleitzeitstand der letzten 12 Monate, als Beispiel 20 Plusstunden, ins Minus können wir bis -35 Stunden, darf der Mitarbeiter bis auf -15 Stunden gehen, bevor er in Kurzarbeit geht. Da bei uns auch Kurzarbeit im Gespräch war, hat uns dieses der zuständige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit so erklärt.

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jutti1965

22.01.2025 um 11:19 Uhr

Ich würde euch dringend raten einen Anwalt mit ins Boot zu nehmen.

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Meph1977

22.01.2025 um 12:08 Uhr

Für Kurzarbeit ist auch noch folgenden Infoblatt hilfreich. Das ersetzt aber keinen Anwalt.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/kurzarbeitergeld-infoblatt-arbeitszeitkonten_ba191543.pdf

J
jensens

05.02.2025 um 10:34 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten

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