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Datenschutz, Bossing, Betriebsratsbehinderung oder Kündigung?

W
wasserfall
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Team aus 7 BR Mitgliedern, bis vor kurzen war noch alles im Rahmen. Wir hatten 2 E-Mail- Adressen eine von einem kostenlosen Anbieter die über einem https: Webmailer lief und eine die nicht abhörsicher http:// über den Firmenaccount ging. Dieses wurde schon vom vorherigem Betriebsrat eingerichtet. Vom Arbeitgeber wurden uns auch E-Mails an unsere Privat Adresse, da 5 BR Mitglieder ständig im Außendienst tätig sind, geschickt. Wir haben ein Notebook mit externem Internetzugang und ein BR Büro mit Drucker aber ohne feste EDV Einrichtung, unser Notebook soll für die BR Arbeit laut AG ausreichen. Seit Jahren wird zu dem geduldet, das die PCs an den Außendienststellen auch für private Dinge genutzt werden dürfen, Internetseiten die man nutzen möchte, wurden vom Admin nach Kontrolle freigeschaltet. Eine Besonderheit dabei ist wahrscheinlich auch, das MA, sowie auch BR-Mitglieder Freizeit an den Außenstellen verbringen, die Arbeitseinsätze sind dort bis zu 14 Tagen und Übernachtungsmöglichkeiten sind in den Außenstellen vorhanden. Pro Außendienststelle gibt es ein PC, dieser darf von bis zu 11 Personen genutzt werden. Unser BRV war nun auf einer dieser Außenstellen und hatte nun nicht das BR- Notebook, da unsere Schriftführerin es brauchte. Er tätigte seine vom Außenstellenleiter erlaubte BR Arbeit am PC der Außenstelle und schicke Informationen an die Betriebsrats-E-Mail mit der https: Adresse. Da wir allen einen Zugang zu dieser Adresse haben, hatten wir zeitgleich diese Informationen. Auch hat er sich E-Mails an seinen privaten Rechner, den er seit Jahren überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt gesendet. Das war dem AG bekannt, da dieser sogar eine Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt hat. Soweit nun die Vorgeschichte: Vor weniger als 14 Tagen wurde der BRV als einfacher AN zu einem Gespräch eingeladen. Hier wurde er von 3 Personen befragt, ob er wüsste, das E-Mails vom Außendienst-PC an private E-Mail Adressen gesendet wurden. Er sagte, das er Betriebsratsarbeit an diesem PC gemacht habe und die Sachen dann an die externe BR-Mail gesendet habe, anschließend habe er die Daten gelöscht. Ihm wurde nun mitgeteilt, das er das nicht machen darf. Ein Tag später, als er zur Außenstelle ging wurde ihm vom Außenstellenleiter berichtet, das am Vortag der PC von der Leitung der Hauptstelle ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt wurde. Uns wurde gestern mitgeteilt, das wir unsere https: Email Adresse nicht mehr nutzen dürfen. Wir haben diese nun inaktiv gesetzt und unser BRV hat morgen noch ein Gespräch mit dem AG, in dem ihm mitteilt werden soll, was bei der Untersuchung des Außenstellen PCs herausgekommen sei. Bei unserem gestrigen Gespräch wollte er uns dieses nicht erzählen.
Darf der AG ohne Zustimmung des BR's den Rechner konfiszieren?
Darf er gelöschte Daten ohne weiteres so wieder herstellen, obwohl der BRV gesagt hat, das er Betriebsratsarbeit an diesem Rechner gemacht hat? Also bisher konnten wir immer ohne Rechtsbeistand mit unserem AG reden, sollten wir uns hier einen nehmen. Oder hat er sich mit der beschlagnahme des Außenstellen-PCs ein Eigentor geschossen? Ist das Bossing? Oder sogar Betriebsratsbehinderung? Kann der BRV oder auch ich als BR Mitglied gekündigt werden, da ich den https: Zugang genutzt habe? Ich bin noch sehr neu im BR, da wir zum wiederholten mal Neuwahlen hatten, in den letzten Jahren waren immer BRVs zurück getreten, bis keine Ersatzmitglieder mehr da waren.

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Community-Antworten (3)

O
ohnewissen

23.05.2012 um 20:29 Uhr

Ich würde abwarten was das Gespräch ergibt. Hier gibt es bestimmt eine Menge Spielraum. Aber es wäre alles spekulativ, da ja noch nicht bekannt ist welche seiner "Fehlverhalten" der AG bei seinem Gespräch mit eurem BRV zugibt ;-) Abwarten und ggf. mit Fakten zum Anwalt.

Frage: *** Kann der BRV oder auch ich als BR Mitglied gekündigt werden, da ich den https: Zugang genutzt habe?***

Antwort: *** Seit Jahren wird zu dem geduldet, das die PCs an den Außendienststellen auch für private Dinge genutzt werden dürfen, Internetseiten die man nutzen möchte, wurden vom Admin nach Kontrolle freigeschaltet.***

W
wasserfall

25.05.2012 um 15:11 Uhr

Das Gespräch ist gelaufen und war wohl sehr kurz, unser BRV hat nur BR Arbeit gemacht. Da vom Betriebrat vor der Beschlagnahme des Rechners keine Zustimmung geholt wurde. Überlegen wir uns was wir machen können, damit der Arbeitgeber dieses in Zukunft nachläßt.

G
Globus

25.05.2012 um 18:12 Uhr

schwierig und viele "Baustellen"

sicherlich darf der AG von sich aus und alleine den BR Schleppi nicht "konfiszieren". Da würde ich echt was gegen machen. Es entbehrt jeder mir bekannten Rechtsgrundlage. Da könnte ja jeder kommen... ne ne ne - hier reicht ein Tatverdacht eindeutig nicht.

Ok, was machen...

Ungerne liste ich hier den 78er auf mit der Konsequenz des 119er BetrVG - da er soooooo stark nciht ist und man diesen Weg dann auch wirklich durchziehen müßte.

Dennoch solltet ihr unter den hier geschilderten Umständen einen Rechtsanwalt zur Wahrung eurer Rechte einschalten. Zumindest würde ich es so machen. Erstens kostet auch das dem AG ein paar Euronen und zweitens merkt er, dass er in Zukunft so nicht mehr mit euch umgehen kann. Vermutlich wird euch der Anwalt raten, einen Unterlassungsanspruch beim ArbG zu beantragen. Ich persönlich würde diesen Weg favorisieren - dann macht er sowas wie die "Konfiszierung" nimmer mehr.

Weiterhin solltet ihr die Hinzuhiehung eines Sachverständigen beschließen um eine BV über email und Internetnutzung mit dem AG zu verhandeln. Weiterhin solltet ihr eine fürs Netzwerk, Server usw abschließen. Wichtig ist auch immer Arbeits- und Gesundheitsschutz - Bildschirmergonomie usw sind hier die Schlagwörter.

Ach ja, bevor ich es vergesse, ihr solltet Schleppis für alle BRM die im Außendienst sind beantragen - sträubt sich euer AG, müßten diese halt öfters mal zu BR Sitzungen an den Firmenstandort und leider auch mal zwischendurch um BR Arbeit machen zu können - sie fehlen dann also im Außendienst - tja schade eigentlich...

Für die Fahrkosten usw ist dann leider der AG zuständig - tse tse tse - dumm gelaufen...

Bei einer Situation wie dieser müßte der BRV dann wohl Wöchentlich eine Sitzung einberufen, weil, ihr habt ja verdammt viel Arbeit...

Übrigens befürchte ich, dass ihr keinen Datenschutzbeauftragten habt - wenn dem so ist, seht zu, dass ihr den schleunigst bekommt...

Das wichtigste in eurer Situation ist glaube ich echt einen guten Rechtsbeistand!!!

Auch wir hatten bislang keinen, bis unser AG seltsam wurde - nun haben wir einen ;-)

Viel erfolg und kämpft weiter - egal wie es aus geht - ich persönlich finde, dass sich ein Kampf immer lohnt, auch wenn man mal einen "auf die Nase" bekommt...

Gruß Globus

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