Schadenersatz/Schmerzensgeld bei Bossing
Hallo,
am 16.04.2019 um 10.30 Uhr findet im Saal 216 vor dem Arbeitsgericht Berlin die Verhandlung des ehemaligen BR-Vorsitzenden in Berlin gegen einen deutschlandweit vertretenden großen Immobilienkonzern statt. Es handelt sich dabei zunächst um einen Gütetermin.
Der ehemalige BR-Vorsitzende und nunmehrige Kläger hat folgende Anträge gestellt:
- Die Beklagte wird verurteilt, ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe ins Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch einhunderttausend Euro nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an den Kläger zu zahlen.
- Es wird festgestellt, dass die Beklagte zum Ersatz aller weiteren Schäden und Nachteile verpflichtet ist, die dem Kläger durch die Mobbingaktivitäten der Beklagten in der Vergangenheit entstanden sind.
Der Kläger war bis 11/2017 massivsten und zahlreichen Denunzierungen, Repressalien, Bossing und psychischen Belastungen durch den Arbeitgeber, vorliegend der Beklagten ausgesetzt, die der Gesundheit des Klägers nicht zuträglich waren. Mit dem Klageantrag Ziff. 1 begehrt der Kläger Schmerzensgeld wegen der durch die Mobbingattacken erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Mit dem Klageantrag Ziff. 2 begehrt der Kläger vorsorglich die Feststellung, dass die Beklagte ihm auch alle weiteren Schäden zu ersetzen hat. Der Kläger ist seit 12/2017/01/2018 schwer herzkrank, eine Herz-OP ist in nächster Zeit geplant. Der Kläger ist seither in ununterbrochener ärztlicher Behandlung bei zahlreichen Fachärzten und muss zahlreiche Medikamente einnehmen. Dennoch hat sich der Kläger vorgenommen, dass Verfahren am 16.04.2019 auf sich zunehmen.
Bei Interesse können die Zuschauerreihen gern gefüllt werden!
Community-Antworten (6)
02.04.2019 um 11:32 Uhr
über 500 km sind dafür leider zu weit. Aber wünsche gutes gelingen.
02.04.2019 um 11:46 Uhr
Auch von mir Gutes Gelingen. Was mich aber interesiert. Die Anträge sind so zu Gericht gegangen? Sind die nicht viel zu unbestimmt? Hast Du einen Anwalt?
02.04.2019 um 11:51 Uhr
Ja, im Gütetermin ist dann ein Anwalt dabei. Ist ja zunächst nur ein Gütetermin, das Ganze wird sicherlich zum Kammertermin kommen, da die Beklagte keinen Cent freiwillig zahlen wird.
02.04.2019 um 14:01 Uhr
Das ist ein sehr interessantes Thema. Leider ist mir dazu nur ein einschlägiges Urteil bekannt, wo dem der Kläger tatsächlich Schmerzensgeld zugesprochen wurde.
Es ist immer schwer, den Nachweis zu führen, dass die Erkrankungen in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Verhalten des Arbeitgebers stehen. Fakt ist aber, das viele Arbeitnehmer tagtäglich unter Bossing, Denunzierungen, Demütigungen und sonstigen Repressalien leiden. Das geht häufig mit psychischen Erkrankungen einher, kann aber auch andere körperliche Beschwerden hervorrufen.
Die Betroffenen können sich dieser fortwährenden Peinigung in den meisten Fällen nicht entziehen, es sei denn sie kündigen und scheiden aus dem Unternehmen aus. Opferschutz ist hier Fehlanzeige. Hier sitzt der Arbeitgeber fast immer am längeren Hebel.
Mich würde es auch interessieren, wie es im konkreten Fall weitergeht.
28.07.2020 um 23:36 Uhr
Ich würde mich über ein Update dieses Falls sehr freuen :)
29.07.2020 um 10:00 Uhr
Ja, es war wieder mal ein Skandalurteil, was im Kammertermin im Herbst 2019 raus kam, die Klage wurde abgewiesen, man müsse sich diverse Kritiken vom Arbeitgeber gefallen lassen. Das Gericht umschrieb es als Kritiken durch den Arbeitgeber um das Wort Mobbing nicht verwenden zu müssen. Auf eine Berufung wurde verzichtet aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Klägers und da I. und II. Instanz in einem Hause sitzen. Der Kläger, der sich einer Herz-OP 09/19 unterzogen hatte und 02/2020 reanimiert werden musste, ist seither dauerhaft arbeitsunfähig und nunmehr auch erwerbsunfähig. Recht haben und Recht bekommen, wie immer zweierlei Dinge. Die Arbeitgeberlobby hat einen zu guten Stand bei den Arbeitsgerichten, wer weiss warum.
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