individuelle Vereinbarung zu einer bestehenden BV mobiles Arbeiten
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Anliegen momentan bei uns.
Wir haben eine bestehenden BV mobiles Arbeiten von 2 Tage. Seit einen Jahr haben wir Standort geändert gewechselt und fahren somit mehr KM. Haben eine sehr hohe Verkehrssituation (ich natürlich auch), nun möchten einige Kolleginnen 3 mobile Arbeitstage bei HR für sich beantragen.
Der Vorgesetzte stimmt nur bei einer Kollegin zu und bei anderen nicht, die schon seit übr einem Jahr danach gefragt hatten
- besteht eine BV mobiles Arbeiten von 2 Tagen, wo wir sehr lange dafür gekämpt haben, die bekommen.
- gehen wir sehr stark davon aus, dass die abgelehnten Kollegen, dagegen Klagen werden.
- damit wir es fair halten, fragen wir bei HR nach die BV mobiles Arbeiten auf 50% für alle zu beantragen aber nur jeweils befristet auf 3/4 Jahr oder halber Jahr.
Können die Kollegen dagegen Klagen?
Würde gerne hören, wie Ihr da vorgehen würdet.
Vielen Danke
Community-Antworten (3)
13.01.2025 um 12:24 Uhr
Können kann man alles ... ob es von Erfolg gekrönt sein wird, ist eine andere Sache.
13.01.2025 um 13:05 Uhr
Ich würde erstmal fragen: warum?
Manchmal ergibt es sich auch aus unterschiedlichen Stellenprofilen, warum eben nicht jeder gleich behandelt werden kann. Hieraus ergibt sich dann, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz überhaupt zum Tragen kommt, oder ob die Bildung von aussagekräftigen Vergleichsgruppen ggf. gar nicht möglich ist - weil eben rein sachliche Gründe eine Gleichbehandlung verhindern.
Dann kann man schauen ob man sich mit der Antwort des AG zufrieden gibt oder nicht.
Wenn man aber Eskalationsstufen quasi umdreht und gleich mit dem Klageweg anfängt, glaube ich nicht dass die Arbeit zukünftig noch von all zu großem Spaß geprägt ist.
Ich gehe daher grundsätzlich erstmal nach dem Motto "reden hilft" vor. Hilft reden dann doch nicht, kann man sich an den BR wenden und schauen was der nächste Schritt ist. Zum Beispiel Verweis auf Rechtsquellen, Andeutung von möglichen Schritten bis hin zur Androhung - und erst in letzter Konsequenz die Durchführung von rechtlichen Schritten.
13.01.2025 um 13:54 Uhr
Ihr habt eine BV in der die Anzahl der Tage (max 2) geregelt ist - so habe ich das verstanden. Gibt es denn auch Regelungen für Abweichungen von der Anzahl der Tage?
Ansonsten geht zum BR und versucht diesen auf eure Seite zu bringen, damit es eine bessere Regelung gibt.
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