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Inflationsprämie zurückzahlen?

I
Ich653
Jan 2025 bearbeitet

Wir erhielten 2024 eine Inflationsprämie. Diese wird nun seitens des Arbeitgebers mit den vorhandenen Überstunden ausgeglichen. Da ich aber keine Überstunden habe sondern nur mit meinen eingeteilten Diensten grad so auf meine Stunden komme...wenn überhaupt rutsche ich daher schlagartig in die Minusstunden. (Inflationsprämie ÷ Std Lohn) Im AV steht ausserdem das Zeitkonto muss bis zum Jahresende ausgeglichen sein. Ich habe mir schon viele Meinungen eingeholt aber das Thema lässt mir einfach keine Ruhe. Vielleicht kann mir ja hier jemand sagen ob es so richtig ist das ich mich nun mit Mehrarbeit quasi dafür revanchieren muss und es sonst eingezogen wird vom Lohn. (Sind Gehaltsempfänger falls das von Bedeutung ist)

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Community-Antworten (16)

C
celestro

10.01.2025 um 18:25 Uhr

Verstehe die "Idee" irgendwie nicht. Der AG bezahlt eine Inflationsprämie. Was gibt es da auszugleichen und wieso "mit Überstunden"? Überstunden muss der AG bezahlen ... aber die haben mit der Inflationsprämie ja nichts zu tun.

Also von der Beschreibung her klingt es für mich nicht so, als ob das rechtlich in Ordnung ist. Aber eine Rechtsberatung musst Du Dir beim Anwalt holen.

LA
Lucius Albucius

10.01.2025 um 19:17 Uhr

Hallo Ich653 ! So wie ich es Deinem Beitrag entnehme, hast Du mindestens 2 Probleme. Hierzu habe ich zunächst folgende Fragen :

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Arbeitgeber denn sein Vorgehen begründet, die Inflationsprämie mit den vorhandenen Überstunden "ausgeglichen" ?
  2. Sind von der Maßnahme alle Mitarbeiter betroffen ?
  3. Wann und wie fallen denn bei Dir Minusstunden an ?
  4. Was sagt denn der Betriebsrat dazu ?
L
Lotsenbraut05

10.01.2025 um 20:06 Uhr

Kann mein Chef die Inflationsprämie einfach wieder abziehen? Nein, der Arbeitgeber darf die Prämie nicht von deinem Lohn abziehen. Sie stellt eine zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer*innen dar und darf weder mit dem Gehalt noch mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld verrechnet werden.

Soweit die Aussage vom Bundesfinanzministerium…

S
Schlaumeier38

10.01.2025 um 20:50 Uhr

wenn du eingeteilten Diensten ins Minus rutscht ist aber nicht dein Problem, da der AG dich nicht mehr fordert! Oder planst du dich selbst ein?

C
celestro

10.01.2025 um 22:51 Uhr

@Lucius Albucius & @ Schlaumeier38

Bitte den Startpost richtig lesen:

"Minusstunden" würden entstehen, sofern man den Betrag der Inflationsprämie in Arbeitsstunden umrechnet und diese dann vom Zeitkonto abzieht. Da der TE ungefähr bei +/- 0 liegt, würde ein Abzug von z.B. 30 h natürlich zu einem großen Minus führen.

@Ich653

Wie Lotsenbraut05 richtig geschrieben hat, darf der AG die Prämie nicht vom Lohn abziehen. Stellt sich nur die Frage, ob ihr beweisen könnt, dass die Zahlung eine Infllationsprämie war. Wenn auf der Lohnabrechnung stand: "Inflationsprämie : 1500 Euro", dann ist das natürlich völlig eindeutig.

S
Schlaumeier38

10.01.2025 um 23:12 Uhr

@celestro:meinen eingeteilten Diensten grad so auf meine Stunden komme...wenn "überhaupt",

der AG will den MA das Geld steuerfrei bezahlen, aber selbst nix geben.

ER will die Überstunden steuerfrei bezahlen. Die MA haben da was davon! Ob das rechtens ist

C
celestro

11.01.2025 um 01:11 Uhr

@Schlaumeier38

Wie gesagt ... richtig lesen:

"meinen eingeteilten Diensten grad so auf meine Stunden komme...wenn "überhaupt","

das steht da NICHT.

Sondern da steht:

"Da ich aber keine Überstunden habe sondern nur mit meinen eingeteilten Diensten grad so auf meine Stunden komme..."

also gerade so im Plus und dann geht es weiter mit:

"wenn überhaupt rutsche ich daher schlagartig in die Minusstunden. (Inflationsprämie ÷ Std Lohn)"

also wenn der AG da jetzt seine Methode anwendet, würde der TE schlagartig ins Minus rutschen (logisch).

S
Schlaumeier38

11.01.2025 um 01:15 Uhr

@celestro ja du bist der Beste und der einzige der lesen kann!

C
celestro

11.01.2025 um 01:23 Uhr

Oh man ... was für ein Kindergarten!

W
WiederDa

13.01.2025 um 07:37 Uhr

Der Link von Catweazle überrascht mich, den Sachverhalt kannte ich so noch nicht.

Aber, ganz am Ende steht: "Werden Überstunden regelmäßig bezahlt oder ist von vornherein ihre Auszahlung vertraglich – auch alternativ zum Freizeitausgleich – vereinbart, kann die Inflationsausgleichsprämie nicht genutzt werden, weil sie dann nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber geleistet wird."

Jetzt kommt es darauf an, wir die Sachlage im Unternehmen des TE ist.

Ich denke, wie andere auch, dass Du unbedingt eine Rechtsberatung durch einen Anwalt benötigst.

T
Tom95

13.01.2025 um 08:39 Uhr

Was ist daran erschreckend? Bitte persönliches Empfinden außen vor lassen.

K
Kehler

13.01.2025 um 09:15 Uhr

<((((*> (DNFTT)

W
WiederDa

13.01.2025 um 09:37 Uhr

@Tom95: Da hast Du recht, habe es geändert.

C
celestro

13.01.2025 um 10:25 Uhr

"Jetzt kommt es darauf an, wir die Sachlage im Unternehmen des TE ist."

Meines Erachtens nach nicht ... denn im vorliegenden Fall wurde die Prämie in 2024 ausgezahlt und soll jetzt im Nachhinein mit den Überstunden verrechnet werden. So geht das bestimmt nicht.

C
Catweazle

13.01.2025 um 10:40 Uhr

So wie ich es verstehe kann der AG die nur an diejenigen zahlen die Überstunden angesammelt haben. Eine Vereinbarung braucht es aber. Besonders wenn der AN lieber Freizeitausgleich will. Dass aber durch irgendwelche Rechentricks die AN, die keine Überstunden angesammelt haben, Minusstunden oder weniger Gehalt bekommen halte ich für ausgeschlossen.

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