Seminar Kosten für WA-Seminar zurückzahlen?
Hallo Liebe Kolleginnen/gen
Wer kann mir sagen ob es eine Regellung /§§ dazu gibt? Ein Wirtschaftausschus Mitglied Besucht den Wirt- Seminar und ca. 6monate später verlest das unternehmen muss er die Kosten den AG zurückzahlen?
Danke im Voraus.
Community-Antworten (2)
26.05.2009 um 12:56 Uhr
Hallo,
im Fitting BetrVG,§ 107 Rn 10 steht folgendes. 22. Auflage
§ 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass alle Mittglieder die zur Erfühllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen sollen.
Daher das es zwingend ist sich zu schulen, braucht kein Mitglied kosten zurückerstaten.
26.05.2009 um 13:00 Uhr
Hallo QUATRO, die Kosten für das Seminar muss der AG bezahlen (§ 40 BetrVG). Von einer Rückzahlung steht nichts im Gesetz. Im Kommentar von Däubler (DKK 11.Auflage) zu § 40 steht unter der Rn 85, dass der Anspruch eines BRMtgl auf Übernahme der Kosten bestehen bleibt, auch wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
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