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Versetzung Mitglied Betriebsrat - korrekte BR-Sitzung/Anhörung

Y
Yaroslaw78
Jan 2025 bearbeitet

Die GF möchte ein BRM intern versetzen. Das betroffene Mitglied ist bisher nicht von der GF informiert worden. Der BR wurde in der Anhörung ausdrücklich auf seine Verschwiegenheitspflicht nach § 99 Abs. 1 S. 3 BetrVG hingewiesen.

Wir möchten die Anhörung in der kommenden BR-Sitzung besprechen, daher die Frage über den korrekten Verlauf:

  • Hätte die GF nicht vorab das betroffene BRM informieren sollen?
  • Die Einladung zur Sitzung muss diesen TOP enthalten
  • Für den TOP muss das betroffene BRM die Sitzung verlassen und ein Nachrücker dazugezogen werden?

Ist das erste Mal, dass wir eine BRM-Versetzung haben, daher die Unsicherheit.

Danke!

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Community-Antworten (6)

C
celestro

10.01.2025 um 13:52 Uhr

"- Hätte die GF nicht vorab das betroffene BRM informieren sollen?"

Ja, aber der BR muss die Anhörung auch bearbeiten, wenn die GF es nicht gemacht hat.

"- Die Einladung zur Sitzung muss diesen TOP enthalten"

Genau!

"- Für den TOP muss das betroffene BRM die Sitzung verlassen und ein Nachrücker dazugezogen werden?"

Für die Diskussion und die Abstimmung. Aber ... das BRM darf vor der Diskussion durchaus seine Meinung dazu kund tun.

Y
Yaroslaw78

10.01.2025 um 14:11 Uhr

Danke für die schnelle Unterstützung!

W
WiederDa

10.01.2025 um 15:55 Uhr

Es ist so, wie celestro schreibt!

Wenn Du das "...Verschwiegenheitspflicht nach § 99 Abs...." so meist, dass der AG euch untersagt, mit dem BRM den Fall vorab zu besprechen; Ergänzung zur Verschwiegenheit: -> Auszug aus dem § 99 BetrVG: "...bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer,..." -> Dazu habt ihr verschwiegen zu sein. M.E. betrifft das nicht, "die Absicht des AG eine Versetzung durchzuführen." (natürlich trägt man auch das nicht in die Belegschaft!)

Dann noch der "§ 79 Geheimhaltungspflicht", der im 99er zitiert wird: "... Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. ..."

In eurem Fall würde ich das ganze schon mit dem BRM vor der Sitzung besprechen. Wir machen dass in der Regel immer so, dass wir mit dem MA sprechen, die versetzt werden sollen.

Y
Yaroslaw78

10.01.2025 um 17:36 Uhr

Danke für die zusätzliche Bestätigung!

S
Schlaumeier38

10.01.2025 um 20:48 Uhr

Verstehe den Hinweis auf Verschweigenheit des AG nicht! Will er nicht das ihr den betreffenden MA das vorher sagt? Geht ja in dem Fall schon mal garnicht, da er ja alle unterlagen sieht! Der Verweis auf 79? Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse? Ist ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse das der MA versetzt wird?

die Verschwiegenheit ist aber nicht gegenüber dem betroffenen MA, egal ob BR oder nicht. Man soll den MA ja hören um rauszufinden, ob ein Nachteil für ihn entsteht!

C
celestro

11.01.2025 um 01:24 Uhr

"die Verschwiegenheit ist aber nicht gegenüber dem betroffenen MA, egal ob BR oder nicht. Man soll den MA ja hören um rauszufinden, ob ein Nachteil für ihn entsteht!"

Ganz genau!

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