Kündigung, Aufhebungsvertrag etc
Guten Tag, ich bin Zugbegleiterin und wurde 2022 Opfer eines Überfalls. In der Folge wurde ich von Juni 2022 bis November 2023 wegen einer PTBS-Störung krankgeschrieben. 2024 hatte ich zusätzlich einige Krankheitstage aufgrund eines Bandscheibenvorfalls. In 2025 hatte ich lediglich zwei Krankheitstage, woraufhin mein Teamleiter mich kontaktierte und ein Gespräch mit der Personalabteilung und Kiel ankündigte, in dem es um eine mögliche Kündigung oder weitere Informationen gehen soll. Ich möchte anmerken, dass ich einen Grad der Behinderung von 50% besitze. Ich befürchte, dass eine Kündigung beabsichtigt ist oder mir die Situation zusätzlich erschwert werden soll. Ich habe mich intern bereits viermal erfolglos beworben, und mein letztes BEM liegt über ein Jahr zurück. Welche Punkte muss ich beachten, und wie stehen meine Chancen? Bitte um eine sachliche Einschätzung, ohne Bezug auf meine Kollegen. Ich habe im Kollegenkreis keinerlei Probleme und schätze meinen Beruf sehr.
Ich arbeite seit 8 Jahren im öffentlichen Dienst bzw so eine Art öffentlicher Dienst.
Aktuell ist es auch schwer mit dem SBV Vertreter zu reden ,da er lange schon krank ist
Community-Antworten (5)
08.01.2025 um 17:23 Uhr
Für eine rechtliche Beratung solltest Du einen Anwalt aufsuchen.
P.S. Ist der Benutzername = der reale Name? Das halte ich dann auch für nicht so sinnvoll.
08.01.2025 um 18:44 Uhr
Wieviel Tage hattest du denn 2024? 2025 hatte ich erst 2Tage...hat ja auch grade erst angefangen. Habt ihr einen Betriebsrat?
09.01.2025 um 08:15 Uhr
Für die SBV muss es einen Stellvertreter geben. Einer Kündigung muss vorher durch das Integrationsamt zugestimmt werden. Du solltest dir einen FACH Anwalt suchen.
09.01.2025 um 09:16 Uhr
nutze die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten: aktiv Kontakt zum Integrationsamt aufnehmen BEM Verfahren bei Arbeitgeber einfordern BR und SBV-Stellvertretung Kontaktieren nicht alleine in das anstehende Gespräch mit Vorgesetzten und Personalleitung gehen. und, wie auch schon davor geschrieben: Anwalt hinzuziehen.
09.01.2025 um 10:18 Uhr
Das wichtigste ist bereits gesagt, Du brauchst ein qualifizierten Rechtsbeistand, konkrete Beratung können und dürfen wir hier einfach nicht leisten.
Trotzdem mal etwas um Dich zu beruhigen. Eine Kündigung mit einem GdB50 ist immer von Zustimmung des Integrationsamt abhängig. Dort wird geschaut, ob es wirklich unumgänglich ist. Dabei spielt die Krankheitsgeschichte eine wichtige Rolle. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber (und der ist nebenbei bemerkt nicht öffentlichen Dienst, sondern ein Privat, auch wenn er eine öffentliche Dienstleistung anbietet!) sich entscheidet krankheitsbedingt zu kündigen. Da schaut das Arbeitsgericht (denn du wirst eine Kündigungsschutzklage einreichen) ebenfalls auf die Geschichte und was die Heilungschancen sind. Ist der Krankscheibung nach dem Überfall abgeschlossen und hat es danach keine Rezidive (wiederholung der gleichen Erkrankung) gegeben, wird ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein entsprechende Klage stattgeben. Rechtlich gesehen schätze ich, dass Du am Ende wenig zu befürchten hast.
Was natürlich passieren kann ist, dass man dir im Gespräch vorgaukelt, dass die Beste Lösung in Deinem Fall ein Auflösungsvertrag sein wird. Vorgaukeln mit am Besten noch den freundlichen Hinweis "einmaliges Angebot, sehr großzügig, jetzt unterschreiben, wenn nicht, ist das Angebot vom Tisch..." Darauf solltest Du Dich auf keinem Fall einlassen. Dein Arbeitgeber hat bei der Aufstellung des Vertrages rechtlichen Beistand gehabt, die solltest Du auch haben. Ist das Angebot tatsächlich umwerfend attraktiv und ehrlich gemeint, wird Dein Arbeitgeber nichts dagegen haben, wenn Du das rechtlich prüfen lässt. Droht man mehr oder weniger offen "unterschreiben oder wir kündigen...", dann fröhlich lächeln, aufstehen und gehen.
Ganz am Ende noch eine Gedanke: Wenn der Überfall während der Arbeit geschehen ist, spielt auch der Berufsgenossenschaft eine Rolle, denn dann war es als "Arbeitsunfall" zu werten.
Alles zusammen betrachtet, tief durchatmen, ein guten Fachanwalt aufsuchen (oder natürlich der Rechtsschutz deiner Gewerkschaft in Anspruch nehmen) und sehen, was kommt.
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