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Neuwahl aufgrund zu wenig Mitglieder

C
Christian79
Jan 2025 bearbeitet

Hallo zusammen!

Unser Gremium hat sich zum 23.04.24 konstituiert und ist seit 01.01.25 nun unter der Mindestanzahl der MG, weil auch keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind. Somit müssen wir Neuwahlen einleiten. Gibt es da eine konkrete Frist, bis wann diese vollzogen sein müssen? Ich habe da immer nur "unverzüglich" gelesen, und eine Meinung sagte, diese müssen bis zum 31.03.25 erfolgt sein, was aus anderer Quelle jedoch widerlegt wurde. Von daher diese Frage nach der Frist. Danke vorab und liebe Grüße Christian

913010

Community-Antworten (10)

M
Moreno

08.01.2025 um 10:38 Uhr

Nein das ist natürlich Quark der BR bestellt einen Wahlvorstand ohne schuldhaften Verzögern ein. Dieser organisiert dann die Wahl. Was natürlich bei Euch Sinn macht wäre, dass der Termin nach dem 01.03 ist damit der neue BR eine Amtszeit von 5 Jahren hat.

M
Muschelschubser

08.01.2025 um 13:24 Uhr

Das müsste dann in §22 BetrVG geregelt sein, und hier ist keine Frist aufgeführt. Da steht nur, dass der alte BR die Geschäfte bis zur Bekanntgabe des neuen Wahlergebnisses fortführt.

C
celestro

08.01.2025 um 14:16 Uhr

"Was natürlich bei Euch Sinn macht wäre, dass der Termin nach dem 01.03 ist damit der neue BR eine Amtszeit von 5 Jahren hat."

Es spielt aber keine Rolle, was Sinn machen würde. Das Gesetz sagt unverzüglich ...

"Ich habe da immer nur "unverzüglich" gelesen,"

Und das ist auch richtig so. Wenn ihr regelmäßig wählt und im WV Personen sitzen, die das schon x Mal gemacht haben, gibt es mEn keinen Grund, wieso die Wahl erst nach dem 01.03. stattfinden sollte. Aber das Gesetz gilt eben für alle Betriebe gleich und da die Voraussetzungen nicht in jeder Firma identisch sind, gibt es "zum Glück" keine starre Frist.

X
XYZ68

08.01.2025 um 14:17 Uhr

Unverzüglich = ohne schuldhaftes verzögern

Also Wahlvorstand bestellen, dieser beschließt eine Schulung ... und die Wahl sollte möglichst erst nach dem 1.3.25 stattfinden, besser noch etwas später (macht es für die Zukunft einfacher)

M
Moreno

08.01.2025 um 14:23 Uhr

Es spielt aber keine Rolle, was Sinn machen würde. Das Gesetz sagt unverzüglich ... Zitat Celestro

Eben weil das Gesetz unverzüglich sagt und keinen festen Termin vorgibt, besteht hier soviel Spielraum um den Termin nach dem 01.03 zu legen!

M
Muschelschubser

08.01.2025 um 14:24 Uhr

Wenn man das ganze geschult durchziehen und die Fristen gem. WO einhalten will (normales WV mal vorausgesetzt), wäre es ohnehin ziemlich sportlich, vor dem 1.3. fertig zu werden. Insofern sehe ich die Unverzüglichkeit hier nichtmal als Widerspruch.

G
GabrielBischoff

08.01.2025 um 17:02 Uhr

Sehe ich das falsch, wenn ich sage, dass das nicht euer Problem ist? Ihr müsst die Neuwahlen ja nur einleiten und das macht ihr, indem ihr einen Wahlvorstand einsetzt. Was darauf folgt, ist die Sorge des Wahlvorstands, ihr macht bis dahin nach §22 weiter.

C
celestro

08.01.2025 um 17:21 Uhr

"Sehe ich das falsch, wenn ich sage, dass das nicht euer Problem ist?"

Ja nachdem ... ich kenne viele Fälle, wo der WV aus vorherigen BRM besteht und wenn hier aufgrund von "Unterbesetzung" nicht mehr genug BRM da sind, ist man da ganz schnell selbst WV.

I
IlkaB

08.01.2025 um 18:04 Uhr

@celestro

das ist dann selbst verschuldetes Elend, denn als Wahlvorstand kann jeder Mitarbeiter mitmachen...

G
GabrielBischoff

09.01.2025 um 11:28 Uhr

Also ich bin auch schon "beides" in verschiedenen Betrieben gewesen. Mir hilft es nur immer mir gedanklich klarzumachen, welchen Hut ich gerade aufhabe.

Was ich damit meinte ist, dass sich hier das falsche Gremium vielleicht selbst blockiert mit Überlegungen, die gar nicht in seiner Zuständigkeit sind. Der verbleibende Rumpfbetriebsrat ist mit der Einsetzung des Wahlvorstands erstmal mit dem Thema fertig und kann ohne Rechtsunsicherheiten die Geschäfte weiterführen.

Der Wahlvorstand trifft dann die Entscheidung und muss sich für diese eventuell rechtfertigen. "Unverzüglich" wird im §121 BGB definiert - wie schon geschrieben - als "ohne schuldhaftes Zögern".

Was das für euch bedeutet? Hier sage ich jetzt den Lieblingssatz der Juristen, den ich schon in der Schule in Rechtskunde lieben gelernt habe - "Das kommt darauf an."

30-Leute-Bude, vereinfachtes Wahlverfahren, Wahlvorstand im Thema? In einem Monat hat das Ding durch zu sein.

500 Beschäftigte, normales Wahlverfahren, Wahlvorstand muss noch geschult werden? Das kann auch April werden.

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