Hi zusammen,

im Internet haben wir was gelesen zum Thema:
Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke

Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen, da wir durch einen Betriebsübergang gewachsen sind.
Heißt, wir könnten nächstes Jahr im März die 50%-Zuwachsrate erreichen.
Zählt Wachstum durch Betriebsübergang dazu? Ich gehe mal davon aus.

Die eigentliche Frage ist aber: MÜSSEN wir neu wählen oder KÖNNEN wir? Das Internet ist da innerhalb der gefundenen Artikel widersprüchlich.

Dort steht zum einen was von KANN: "Sollte 24 Monate nach der Wahl im Betrieb eine Erhöhung oder Absenkung der Arbeitnehmerzahl um mindestens 50 % stattgefunden haben, kann betriebsratsseitig eine Neuwahl initiiert werden."

Dann steht einen Absatz später: "Für den Fall, dass eine Neuwahl aufgrund veränderter Mitarbeiterzahl erforderlich wird, ist der Betriebsrat verpflichtet, unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl zu bestellen."

Also was denn nun? ;)

Grüße
Bo