Verschiedene Haustarifverträge in einem Unternehmen
In unserem Unternehmen (Betriebsform GmbH, Gesundheitswesen, Haupt- bzw. einziger Gesellschafter ist eine Gemeinde/Stadt) kommt ein weiteres spezielles Kundenklientel hinzu. Hierfür ist die Einstellung von Fachkräften mit anderer Ausbildung notwendig (keine anderen Berufe, nur andere Fachrichtungen dieser Berufe). Bislang wurde nicht veröffentlicht, ob dies unter einer weiteren Gesellschaftsform läuft. Für die neuen Angestellten für dieses Kundenklientel soll es einen weiteren (attraktiver als den für die Altangestellten) Haustarifvertrag geben. Ist sowas tatsächlich zulässig? Auf welcher Basis?
Community-Antworten (2)
04.01.2025 um 11:36 Uhr
"Ist sowas tatsächlich zulässig?"
Meiner Meinung nach ja.
"Auf welcher Basis?"
Auf Basis der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit.
06.01.2025 um 10:19 Uhr
Und dann mal zurück zur sachliche Ebene:
Wenn ein Unternehmen nicht Tarifgebunden ist, kann man vieles in BVs regeln. Allerdings überstimmen BVs nicht automatisch Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag. So kann man im Arbeitsvertrag Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen nach TV festhalten (wie im gültigen TV festgelegt) oder sich danach richten (angelehnt an...). Nimmt der Arbeitsvertrag jedoch konkret Bezug auf BVs (z.B. bei der Pausenregelung, Betriebsschließungen u.v.m.), ist das was im BV geregelt ist das Maß.
Pauschal ist also nicht zu sagen, welche Regelungen nun gelten. Es wird bei Streitigkeiten also im Vetrag geschaut werden.
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