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Kann ich mir nach Ende der BR Freistellung eine Arbeit aussuchen ?

RW
Reiner W.
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo Zusammen, bin aktuell freigestellter BR Vorsitzender. Ich spiele mit dem Gedanken bei der nächsten Wahl nicht mehr zu Kandidieren da sich eine Amtsmüdigkeit bei mir einschleicht. Da ich im Zarten alter von Mitte 40 noch nicht in Rente gehen kann muss ich wohl oder übel noch ein bisschen weiter Arbeiten.

Die Frage ist hab ich ein Mitsprachrecht was meine Zukünftige Stelle betrifft. Oder kann ich nichts dagegen tun wenn mich der Arbeitgeber einfach wieder auf meine Stelle setzt die ich vor der Freistellung hatte. Da will ich nämlich auf keinen Fall wieder hin da ich auf dieser Stelle bereits Burnout hatte.

Würde am liebsten mit Abfindung die Firma verlassen.

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Community-Antworten (29)

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DummerHund

20.12.2024 um 15:36 Uhr

Aussuchen kannst du da nicht. Du kannst zwar einen Wunsch äußern, aber ob der dann realisierbar ist, ist eine andere Geschichte. Mal zum lesen: https://www.betriebsratspraxis24.de/top-themen/was-kommt-nach-dem-betriebsratsamt-510/

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RudiRadeberger

20.12.2024 um 15:37 Uhr

"Würde am liebsten mit Abfindung die Firma verlassen"

Na ja, wenn dein AG so wenig Bock auf dich hat wie du auf ihn - könntest du den Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag äußern.

RW
Reiner W.

20.12.2024 um 15:48 Uhr

Nee der AG will mich ja in meiner alten Abteilung weiter verheizen. Da sitzt aktuell nur eine Befristet Eingestellte Kraft die Spekulieren dass ich nicht mehr gewählt werde und auf meinen alten Posten zurückgesetzt werden kann.

D
DummerHund

20.12.2024 um 15:57 Uhr

Alles wesentliche steht eigentlich oben in dem Link.

R
RudiRadeberger

20.12.2024 um 15:57 Uhr

Das klingt nach einer unspektakulären Eigenkündigung. Besser als Burnout.

Z
Zprad

20.12.2024 um 16:06 Uhr

Natürlich hast Du kein Anspruch auf Abfindung, würde ich Dir als AG auch nicht zahlen, eher in die ungeliebte Abteilung stecken.

RW
Reiner W.

20.12.2024 um 16:09 Uhr

@RudiRadeberger @Dummerhund @Zprad danke...schade dann sieht es schlecht aus mit 1 Jahr daheim gammeln bei voller Bezahlung :( und danach noch ein Jahr bei ALG 1. Problem ist halt alle halten total viel von mir obwohl ich eigentlich als Arbeitnehmer noch als BRV irgendwas drauf habe bzw. erreicht habe. Mein Gremium will mich auch weiterhin als BRV haben aber ich fühle mich halt schlapp und ausgelaugt mir täten mal 2 Jahre Auszeit oder eine Langweilige Beschäftigung im Archiv gut.

D
DummerHund

20.12.2024 um 16:26 Uhr

@Reiner W. Ich denke mal du erkennst selbst das man nicht auf alle Beiträge antworten muss.

RW
Reiner W.

20.12.2024 um 16:33 Uhr

@Pfried also für mich ist BR keine Pseudo Arbeit im Gegenteil ! Es gibt für viele aufkommenden Themen keine Standardlösung oder Arbeitsanweisung. Genauso hat man täglich mit teilweise schwierigen Charakteren zu tun.

D
DummerHund

20.12.2024 um 16:38 Uhr

Trollen sollte man keine Plattform bieten.

D
DummerHund

20.12.2024 um 17:01 Uhr

mitderflachenhandvormeinkopfklatsch

LA
Lucius Albucius

20.12.2024 um 17:12 Uhr

Zitat Reiner W : bin aktuell freigestellter BR Vorsitzender. Ich spiele mit dem Gedanken bei der nächsten Wahl nicht mehr zu Kandidieren da sich eine Amtsmüdigkeit bei mir einschleicht.

Auf was beruht denn die Amtsmüdigkeit als BRV ?

D
DummerHund

20.12.2024 um 17:16 Uhr

Lucius Albucius bin da bei dir und würde mich als TE hier fragen woran hat es gelegen das ich mache Dinge nicht erreicht habe. Dann Mund abwischen und Neuanfang.

RW
Reiner W.

20.12.2024 um 18:21 Uhr

@Lucius Albus habe schwierigkeiten in der kommunikation, menschenführung, rhetorik eigentlich in allem. Sehe mich dem Posten nicht geeignet. Dazu kommt noch hinzu seit die Personalabteilung ausgegliedert wurde verwechseln die Mitarbeiter den Betriebsrat mit der Personalabteilung und ich bekomme noch mehr Themen auf den Tisch bei denen ich nicht helfen kann und auch nicht zuständig bin. Das Zermürbt und macht Amtsmüde

D
DummerHund

20.12.2024 um 18:42 Uhr

Reiner W. "habe schwierigkeiten in der kommunikation, menschenführung, rhetorik eigentlich in allem" Dafür werden für Betriebsräte auch Spezialseminare angeboten. Und in dieser Folge lernt man es dann auch in Ruhe MA mit Themen für die man nicht zuständig ist, weiter zu verweisen. Willst du aufgeben und auch das Nachfolgende ist nicht in deinem Sinne, kann es nur noch mehr runter ziehen und bringt dich dann auch nicht weiter.

D
DummerHund

20.12.2024 um 18:53 Uhr

" es gibt keinerlei Mindestqualifikationen"

Und genau deshalb treibst du dich hier rum!!!!!

LA
Lucius Albucius

20.12.2024 um 20:25 Uhr

Hallo Pfried !!!!!!!!!!!!! Wenn ich Deine gequirlte Scheiße lese, fühle ich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass Du ein offensichtliches Problem mit Tatsachenfeststellungen hast, verbunden mit einem ebensolchen Ausdrucksvermögen

LA
Lucius Albucius

20.12.2024 um 21:07 Uhr

Zitat Reiner W. : Problem ist halt alle halten total viel von mir obwohl ich eigentlich als Arbeitnehmer noch als BRV irgendwas drauf habe bzw. erreicht habe. Mein Gremium will mich auch weiterhin als BRV haben aber ich fühle mich halt schlapp und ausgelaugt mir täten mal 2 Jahre Auszeit oder eine Langweilige Beschäftigung im Archiv gut.

Ich würde Dir empfehlen, mal darüber nachzudenken, ob Du im neuen Jahr als BRV zurücktrittst und Deine Freistellung abgibst. Dann bist Du aber immer noch BRM und hast auch immer noch den besonderen Kündigungsschutz. Dann wird es für Deinen AG schwieriger, Dich willkürlich, gemessen an Deinen persönlichen Verhältnissen, auf eventuell unzumutbare Arbeitsplätze zu versetzen.

D
DummerHund

20.12.2024 um 21:17 Uhr

..............oder aber was noch möglich ist; und hier möchte ich nicht das du es fasch verstehst, Du hast deine Burnout Erkrankung noch nicht ganz überstanden. Lass auf Arbeit und BR erst mal alles so wie es ist und konsultiere einen Arzt und beschreibe ihm das Ganze und auch deine Vorerkrankung. Evtl. zieht der dich aus dem Verkehr und nach einer geraumen Zeit kannst du gestärkt zurück kehren.

C
celestro

20.12.2024 um 21:18 Uhr

"Ich würde Dir empfehlen, mal darüber nachzudenken, ob Du im neuen Jahr als BRV zurücktrittst und Deine Freistellung abgibst. Dann bist Du aber immer noch BRM und hast auch immer noch den besonderen Kündigungsschutz. Dann wird es für Deinen AG schwieriger, Dich willkürlich, gemessen an Deinen persönlichen Verhältnissen, auf eventuell unzumutbare Arbeitsplätze zu versetzen."

Klingt im ersten Moment gut, aber ...

"Oder kann ich nichts dagegen tun wenn mich der Arbeitgeber einfach wieder auf meine Stelle setzt die ich vor der Freistellung hatte. Da will ich nämlich auf keinen Fall wieder hin da ich auf dieser Stelle bereits Burnout hatte."

und da sehe ich jetzt leider kein Stück weit "das kann man als BRM verhindern".

D
DummerHund

21.12.2024 um 11:46 Uhr

Pfried mein Weihnachtsretter. Ich hatte....Ich hatte gestern Abend ja schon Angst das hier von Dir nichts mehr kommen würde. Deine Antworten zu öffnen und zu lesen ist doch so wie zu Weihnachten ein Geschenk zu bekommen....es zaubert einen ein lächeln ist Gesicht. Und dies selbst wenn dessen Inhalt eher dem Schrottwichteln gleicht. Nu kann ich morgen ganz beruhigt anfangen meinen Wohnwagen für meine 3 monatige Tour nach Spanien zu beladen. Da ich dann nicht täglich hier rein schaue werden mir deine geistigen Ergüsse aber irgendwie fehlen.

LA
Lucius Albucius

21.12.2024 um 14:04 Uhr

Zitat Dummerhund : Pfried mein Weihnachtsretter. Deine Antworten zu öffnen und zu lesen ist doch so wie zu Weihnachten ein Geschenk zu bekommen....es zaubert einen ein lächeln ist Gesicht.

Pfried ist eben ein Gesandter Gottes, aber kein Geschickter. Wenn Du verstehst, was ich meine ------))))))

LA
Lucius Albucius

21.12.2024 um 16:36 Uhr

Zitat Reiner W. : ...............wenn mich der Arbeitgeber einfach wieder auf meine Stelle setzt die ich vor der Freistellung hatte. Da will ich nämlich auf keinen Fall wieder hin da ich auf dieser Stelle bereits Burnout hatte.

Hier greift meiner Auffassung nach das Thema Fürsorgepflicht Denn die Arbeitgeber sind im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Darunter fallen zum Beispiel der Schutz vor Unfällen, ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz und ein fairer Umgang miteinander. Der Begriff der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht konkret in einem Gesetz geregelt. Er beruht teils auf Regelungen aus verschiedenen Gesetzen und teils auf dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erwähnten Grundsatz von „Treu und Glauben". Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber insoweit für seine Arbeitnehmer sorgen muss, wie es allgemein üblich und unter normalen Umständen von anständig denkenden Menschen zu erwarten ist. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist das Pendant zur Treuepflicht des Arbeitnehmers, der stets im Sinne des Arbeitgebers handeln und pflicht- oder rechtswidriges Verhalten unterlassen soll. Gesetzliche Regelungen zur Arbeitgeber-Fürsorgepflicht Im BGB §618 Abs. 1 wird die Fürsorgepflicht folgendermaßen definiert: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.” Diese Verpflichtung darf nicht durch einen Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung aufgehoben oder eingeschränkt werden – entsprechende Regelungen wären ungültig. Wie die Fürsorgepflicht konkret umzusetzen ist, wird in zahlreichen weiteren Gesetzen näher beschrieben: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Regelwerke der Berufsgenossenschaften Arbeitszeitgesetz (JArbSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz (MuSchG) Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Eine abschließende Auflistung aller Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers ist nicht möglich. Was gemäß „Treu und Glauben” dazugehört, kann zum Beispiel von lokalen und kulturellen Gegebenheiten abhängen, oder sich im Laufe der Zeit durch technische Entwicklungen verändern.

Quelle : Personio Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was schließt sie ein? https://www.personio.de › hr-lexikon › fuersorgepflicht-...

RW
Reiner W.

02.01.2025 um 15:20 Uhr

naja dann schauen wir mal wie sich alles entwickelt. Soll ich euch auf dem laufenden halten ?

M
Muschelschubser

02.01.2025 um 16:50 Uhr

Bei vielen Arbeitgebern bist Du leider nur eine Nummer. Auch wenn der Trend sich vielerorts ein wenig zum Positiven dreht.

In Deinem Fall kann es natürlich sein, dass Du den BR-Stempel nicht mehr loswirst.

Dann interessiert auch Deine damalige Erkrankung keinen, und man höhlt den Stein lieber von innen aus, anstatt dass man Geld in die Hand nimmt um die Sache zu beenden. Sprich: man lässt Dich in der alten Abteilung versauern und wartet auf Deine Eigenkündigung.

Grundsätzlich ist es ja richtig, dass Du auf Deine alte Stelle kommst, oder eben auf eine gleichwertige Stelle. Alles andere wäre eine Versetzung. Und die kannst Du leider in aller Regel nicht erzwingen. Natürlich kannst Du für alles mögliche einen Antrag stellen - aber ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mir sind auch keinerlei Klauseln in BV, TV oder AV bekannt, die einem Arbeitnehmer diese Türe grundsätzlich öffnen würde.

Also: Vertrete Deine Interessen, beantrage eine Versetzung, äußere darin Deine Vorstellungen - und warte ab was passiert. So würde ich es machen. Wenn man dann von der alten Stelle nicht herunterkommt, muss man eben sehen was der nächste Schritt wäre.

Der AG muss sich ernsthafte Gedanken machen, ob er a) Deine Arbeitskraft überhaupt annimmt und b) wie Du sie dann auch ohne Gesundheitsrisiken entfalten kannst Nur so haben beide Seiten etwas davon.

Zu Deiner Frage: Halte uns gern auf dem Laufenden. Das machen die meisten leider nicht.

LA
Lucius Albucius

02.01.2025 um 21:46 Uhr

Zitat Reiner W. : naja dann schauen wir mal wie sich alles entwickelt. Soll ich euch auf dem laufenden halten ?

Auf jeden Fall !!!

Y
Yanni_34

03.01.2025 um 06:35 Uhr

Solche Typen durchzuschleifen, die von sich selber behaupten, dass diese als Arbeitnehmer und das BRV total schlecht sind, eigentlich null Bock haben und nur gammeln wollen, kann ich nicht nachvollziehen. Wem genau hilft das jetzt? Das als BR noch zu unterstützen ist total absurd!

M
Muschelschubser

03.01.2025 um 09:51 Uhr

Mr. Unterstrich wurde gemeldet.

RW
Reiner W.

14.03.2025 um 13:53 Uhr

wie Versprochen: Der Fall ging wie folgt aus. Ich habe mein Gremium Anfang Februar zu einem Rücktritt bewegen können. Wir haben einen Wahlvorstand eingesetzt (dem ich nicht angehöre). Bin als Vorsitzender zurückgetreten, bin aber nach wie vor BR Mitglied und habe auch weiterhin die Freistellung inne und übernehme bis zur Konstituierenden Sitzung nach der Wahl die Organisation rund um das BR Büro bin auch nach wie vor Teil des BA und zum neuen Schriftführer ernannt worden. Aus der Öffentlichkeitsarbeit habe ich mich größtenteils zurückgezogen stehe aber den BR Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.

Jetzt der Interessante Teil: Habe nach bekanntgabe unseres Rücktritts die GL schriftlich um ein Gespräch bzgl meiner Zukunft im Hause gebeten hatte auch ein paar Wünsche angebracht. Das Gespräch fand dann auch statt es war GL, HR anwesend und ich. Von Arbeitgeberseite wurde erstmal bedauert dass ich kein BR und vor allem kein BRV mehr sein werde da man mit mir sehr zufrieden war :D.

Natürlich wollte man mich wieder auf meine alte Stelle setzen was ich aber entschieden Ablehnte da sich in dem Bereich zu viel geändert hatte und ich eh neu eingearbeitet werden müsste. Und mir die Herausforderungen dort zehn Nummern zu groß waren. Habe auch angesprochen ich würde Gefahr laufen wieder krank zu werden bei dem Stress und Chaos in dieser Abteilung.

Am Ende des Gesprächs äußerte ich auch erstmals dass ich auch bereit wäre das Unternehmen mit Aufhebungsvertrag zu verlassen. Woraufhin den dreien erstmal die Kinnlade runterfiel und wir uns einigten wir würden uns in ein paar Tagen nochmal treffen.

Eine Woche später saßen wir dann wieder zusammen im Raum. Jedoch 3x HR und nur noch ein Geschäftsführer.

Es wurden mir erstmal 3 Jobangebote vorgelegt die ich aber alle Entschieden ablehnte da Sie mir alle zu komplex erschienen und viel zu viel Verantwortung enthielten.

Danach öffnete der neu hinzugezogene HR´ler einen Mappe und Präsentierte mir endlich den Aufhebungsvertrag. Dieser enthielt 3 Monate bezahlte Freistellung plus zusätzlich eine Abfindungsbetrag um eine Sperre des Arbeitsamtes zu überbrücken.

Habe diesen Vertrag dann natürlich sofort unterschrieben und bin ab 01.06. Freigestellt zu Hause bin ich schon ab Mitte Mai (Urlaub usw.) da die Wahl in der ersten Maiwoche ist und die Konstituierende Sitzung ein paar Tage danach.

Ihr seht also es ist durchaus möglich Einfluss darauf zu nehmen was nach der Freistellung kommt.

Euch wünsche ich weiterhin alles gute und viel Spaß an der BR Arbeit

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