W.A.F. LogoSeminare

Freistellung als BRV

H
Hansen
Dez 2024 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich bin seit 6,5 Jahren BRV in einem Mittelständischen Unternehmen (über 200 Mitarbeiter). Bisher habe ich auf die Freistellung verzichtet, da nach meiner Meinung dies nicht notwendig war. Nebenbei habe ich noch drei andere Jobs. Ich bin Trainer, Ausbilder und Kaufmann.

Da es nun Stress mit der GL gibt, möchte ich meine Posten hinwerfen und nur noch als BRV tätig sein und mich freistellen lassen.

Kann ich dies so ohne weiteres?

Muss der BR zustimmen? (Ich denke Er wird nichts dagegen haben)

Bitte um kurze Rückmeldung. Vielen Dank.

Gruß Hansen P.S.: Bitte nicht beleidigen. Danke.

351013

Community-Antworten (13)

J
jutti1965

19.12.2024 um 08:51 Uhr

Der BR muss einen Beschluss fassen dass du freigestellt wirst, Das teilt ihr der GF mit. Fertig. Solltest du aber nach 6,5 Jahre BRV selbst wissen, oder zumindest im§ 38 BetrVG nachlesen können. ?

W
WiederDa

19.12.2024 um 08:58 Uhr

Schau ins BetrVG §38(2): "...Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl; ist nur ein Betriebsratsmitglied freizustellen, so wird dieses mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt...."

Die Freistellung ins unabhängig von deiner Funktion als BRV, in der Regel nimmt aber ein BRV diese in Anspruch.

Die Freistellung gibt dir nicht nur mehr Kappa für deine BR-Arbeit, sie macht dich auch "unabhängiger" da dir niemand mehr weisungsbefugt (im Sinne Arbeitsrecht) ist.

Ich bin BRV in einem ähnlich großen Betrieb und kann es dir nur "wärmstens empfehlen" das so zu machen!

"...P.S.: Bitte nicht beleidigen. Danke...." -> Falls hier einer anfängt, zu beleidigen: Das ist ein Troll der sich von Zeit zu Zeit hier unter verschiedenen Namen meldet. Einfach ignorieren!

W
WiederDa

19.12.2024 um 09:00 Uhr

jutti1965: Habe zu lang an meiner Antwort gearbeitet, daher die inhaltliche Übereinstimmung. Ich dachte, ich wäre der erste. ;-)

D
DummerHund

19.12.2024 um 11:03 Uhr

Was aber hat die Erwähnung der 3 anderen Jobs mit der Freistellung als BRV im Hauptjob zu tun?

H
Hansen

19.12.2024 um 11:50 Uhr

Hallo,

noch eine andere Frage: Sollte ich der einzige Kandidat im neuer Gremium sein. Kann es dann trotzdem sein, dass der BR dies nicht möchte und dies ablehnt? (Kann ich mir nicht vorstellen, aber man weiß ja nie)

Gruß Hansen

G
GabrielBischoff

19.12.2024 um 16:49 Uhr

Sollte wahrscheinlich "ich reiße mir hier den Arsch auf aber jetzt kann mich der AG mal" unterstreichen. Manchmal hat man so ein Gefühl. :D

C
Catweazle

20.12.2024 um 00:16 Uhr

Kann der BR die Freistellung ablehnen. Ich denke nicht. Wenn der AG mit der Freistellung einverstanden ist wird gewählt. Du könntest mit einer Stimme freigestellt werden.

C
celestro

20.12.2024 um 00:46 Uhr

"Wenn der AG mit der Freistellung einverstanden ist wird gewählt."

Ob der AG einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle.

C
Catweazle

20.12.2024 um 10:34 Uhr

celestro, stimmt.

M
Moreno

20.12.2024 um 12:06 Uhr

Der AG muss dann die Einigungsstelle einberufen wenn er mit der Freistellung nicht einverstanden ist. Dazu hat er eine Frist von zwei Wochen.

G
GabrielBischoff

20.12.2024 um 13:35 Uhr

Nunja, gegen 38 wird er nicht ankommen, kann er sich auch sparen. 200 MA = 1 Freistellung, ein "nicht du" wird schwierig zu verargumentieren, wenn hier schon lange Vorsitz besteht.

RW
Reiner W.

20.12.2024 um 15:35 Uhr

mach das Berate dich vorher mit dem Arbeitgeber er wird natürlich nicht begeistert sein und dich fragen warum dass dann in letzter Zeit geklappt hat und jetzt nicht mehr. Laut gesetz steht dir aber eine Freistellung zu §38. Notfalls Einigungsstelle. Wichtig lass dich vom Gremium wählen und mache einen Beschluss. Teile das dem AG so mit dann hat er 2 Wochen Zeit für die Einigungsstelle !

C
Catweazle

22.12.2024 um 11:19 Uhr

In der Einigungsstelle geht es nicht darum ob jemand freigestellt wird sondern wer.

Ihre Antwort