Beschluss in der Sitzung im neuen Beschluss als ungültig beschlossen
Hallo in die Runde,
in einer Betriebsratssitzung wurde ein Beschluss über Personalien gefasst. Im Laufe der Sitzung wurde diese Beschlussfassung als problematisch angesehen, weshalb der Sitzungsleiter zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Beschluss zur Abstimmung gab, in dem der Beschluss der Personalien als ungültig erklärt wurde.
Auch wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nach dem 3 Punkt überhaupt nicht mehr eingehalten.
Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte.
Nun meine Frage, ob die Beschlüsse denn rechtskräftig sind, wenn die Sitzung so wild durcheinander war? Für mich war es die erste Sitzung, in der es sehr unkoordiniert ablief.
Viele Grüße
Community-Antworten (9)
17.12.2024 um 17:08 Uhr
Ein Beschluss kann natürlich geändert werden solange er dem AG nicht mitgeteilt wurde. Dazu braucht es n.m.M. einen neuen Top.
17.12.2024 um 18:27 Uhr
So ist es. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse kann es vorkommen, dass ein Beschluss wiederholt wird, solange noch kein Ergebnisprotokoll an die GL gegeben wurde. Ist keine Seltenheit.
17.12.2024 um 18:51 Uhr
"Dazu braucht es n.m.M. einen neuen Top."
Das sehe ich nicht so.
@Kaizen
Was wurde dem AG jetzt mitgeteilt? Denn wenn ein Beschluss mittels eines weiteren Beschlusses für ungültig erklärt wurde, habt ihr faktisch gar nichts beschlossen. Oder habe ich da einen Denkfehler? Denn egal ob ihr eine Zustimmung oder eine Ablehnung für die Personalie beschlossen habt ... der Beschluss wurde ungültig gemacht. Sofern nicht etwas anderes beschlossen wurde, habt ihr gar nichts beschlossen (was an den AG gehen könnte).
"Auch wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nach dem 3 Punkt überhaupt nicht mehr eingehalten."
Wenn hier einfach z.B. Punkt 5 vor Punkt 4 besprochen wurde, sehe ich da absolut kein Problem.
"Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte."
Hmmm ... das BRM war verhindert, aber innerhalb einer Pause von 90 Minuten saß es bei Euch? Also es war vorher die ganze Zeit verhindert und danach auch?
18.12.2024 um 08:40 Uhr
"Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte. "
Wurde für dieses BRM ein Ersatzmitglied geladen und war auch anwesend?
18.12.2024 um 09:15 Uhr
Ist denn dem ArbGeb überhaupt etwas mitgeteilt worden? So wie celestro schreibt: wenn ihr zu PEM´s eine Beschluss gefasst habt, später diesen Beschluss per Beschluss wieder aufgehoben habt, kann es schon erhebliche Auswirkungen in Bezug auf §§ 99, 100, 102 und 103 BetrVG haben.
19.12.2024 um 11:15 Uhr
Erst einmal Dankeschön für die ganzen Antworten.
Die Personalien wurden im ersten Beschluss abgelehnt. Mit dem Beschluss zum Ende der Sitzung hin, bei dem diese Beschlüsse ungültig beschlossen wurden, sind die Personalien nach Ablauf der Frist dann angenommen. Die Personalien wurden nicht unterschrieben an den AG zurück geben.
Die Tagesordnungspunkte waren sprunghaft. 1,2,3,14,5,7,6,8,15,16,4 usw.
Das Betriebsratsmitglied war vorher tatsächlich verhindert. Danach weiß ich es nicht. Das Mitglied ging dann wieder los und die Sitzung wurde fortgeführt mit dem zuvor geladenen Ersatzmitglied.
19.12.2024 um 14:13 Uhr
Wenn das geladene Ersatzmitglied die Sitzung für diese Zeit verlassen hat, in der das originäre BR Mitglied anwesend war, dann ist es unschädlich. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Beschlüsse ungültig.
19.12.2024 um 14:25 Uhr
Ich stelle mir da noch die Frage, durfte überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das originäre BRM im Betrieb war? (und davon gehe ich jetzt mal aus)
19.12.2024 um 15:46 Uhr
"Wenn das geladene Ersatzmitglied die Sitzung für diese Zeit verlassen hat, in der das originäre BR Mitglied anwesend war, dann ist es unschädlich. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Beschlüsse ungültig."
Bitte beachten:
"Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte."
ich wüsste nicht, wieso es jemanden interessieren sollte, wer in der Sitzungspause da war / nicht da war.
"Ich stelle mir da noch die Frage, durfte überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das originäre BRM im Betrieb war? (und davon gehe ich jetzt mal aus)"
Eine Verhinderung kann auch bei Anwesenheit im Betrieb gegeben sein. Aber die Frage bleibt natürlich trotzdem.
Verwandte Themen
Formeller Fehler bei Wahl des stellv. Vorsitz des KBR?
ÄlterKBR-Problem - Zoff mit dem alten stellvertr.Vorsitzenden Wir sind ein relativ junger KBR mit jetzt neu 12 Mitgliedern (vorher 14). Ein Unternehmen des Konzerns wurde zum 31.12.09 verkauft. Leider geh
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
ÄlterMich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
Betriebsratsvorsitzender handelt anders als im Beschluß gefasst, darf er dass?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine Frage zu Beschlüssen. Wir haben in unserem 3er Gremium einen Beschluss zur Bestellung von Sachbüchern gefasst. In diesem Beschluss wurden auch die Bücher, die best
Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
ÄlterWir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern. Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und
Viele Fragen zur konstituierdende Sitzung.
ÄlterIch habe folgende Antwort im Forum in Bezug auf die Anzahl der gewählten BR Mitglieder in der konstituierenden Sitzung gefunden: HINWEIS: Haben Sie die Einberufung korrekt durchgeführt, ist aber ni