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Beschluss in der Sitzung im neuen Beschluss als ungültig beschlossen

K
Kaizen
Dez 2024 bearbeitet

Hallo in die Runde,

in einer Betriebsratssitzung wurde ein Beschluss über Personalien gefasst. Im Laufe der Sitzung wurde diese Beschlussfassung als problematisch angesehen, weshalb der Sitzungsleiter zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Beschluss zur Abstimmung gab, in dem der Beschluss der Personalien als ungültig erklärt wurde.

Auch wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nach dem 3 Punkt überhaupt nicht mehr eingehalten.

Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte.

Nun meine Frage, ob die Beschlüsse denn rechtskräftig sind, wenn die Sitzung so wild durcheinander war? Für mich war es die erste Sitzung, in der es sehr unkoordiniert ablief.

Viele Grüße

29909

Community-Antworten (9)

C
Catweazle

17.12.2024 um 17:08 Uhr

Ein Beschluss kann natürlich geändert werden solange er dem AG nicht mitgeteilt wurde. Dazu braucht es n.m.M. einen neuen Top.

M
Muschelschubser

17.12.2024 um 18:27 Uhr

So ist es. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse kann es vorkommen, dass ein Beschluss wiederholt wird, solange noch kein Ergebnisprotokoll an die GL gegeben wurde. Ist keine Seltenheit.

C
celestro

17.12.2024 um 18:51 Uhr

"Dazu braucht es n.m.M. einen neuen Top."

Das sehe ich nicht so.

@Kaizen

Was wurde dem AG jetzt mitgeteilt? Denn wenn ein Beschluss mittels eines weiteren Beschlusses für ungültig erklärt wurde, habt ihr faktisch gar nichts beschlossen. Oder habe ich da einen Denkfehler? Denn egal ob ihr eine Zustimmung oder eine Ablehnung für die Personalie beschlossen habt ... der Beschluss wurde ungültig gemacht. Sofern nicht etwas anderes beschlossen wurde, habt ihr gar nichts beschlossen (was an den AG gehen könnte).

"Auch wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nach dem 3 Punkt überhaupt nicht mehr eingehalten."

Wenn hier einfach z.B. Punkt 5 vor Punkt 4 besprochen wurde, sehe ich da absolut kein Problem.

"Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte."

Hmmm ... das BRM war verhindert, aber innerhalb einer Pause von 90 Minuten saß es bei Euch? Also es war vorher die ganze Zeit verhindert und danach auch?

K
Kehler

18.12.2024 um 08:40 Uhr

"Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte. "

Wurde für dieses BRM ein Ersatzmitglied geladen und war auch anwesend?

T
takkus

18.12.2024 um 09:15 Uhr

Ist denn dem ArbGeb überhaupt etwas mitgeteilt worden? So wie celestro schreibt: wenn ihr zu PEM´s eine Beschluss gefasst habt, später diesen Beschluss per Beschluss wieder aufgehoben habt, kann es schon erhebliche Auswirkungen in Bezug auf §§ 99, 100, 102 und 103 BetrVG haben.

K
Kaizen

19.12.2024 um 11:15 Uhr

Erst einmal Dankeschön für die ganzen Antworten.

Die Personalien wurden im ersten Beschluss abgelehnt. Mit dem Beschluss zum Ende der Sitzung hin, bei dem diese Beschlüsse ungültig beschlossen wurden, sind die Personalien nach Ablauf der Frist dann angenommen. Die Personalien wurden nicht unterschrieben an den AG zurück geben.

Die Tagesordnungspunkte waren sprunghaft. 1,2,3,14,5,7,6,8,15,16,4 usw.

Das Betriebsratsmitglied war vorher tatsächlich verhindert. Danach weiß ich es nicht. Das Mitglied ging dann wieder los und die Sitzung wurde fortgeführt mit dem zuvor geladenen Ersatzmitglied.

S
seehas

19.12.2024 um 14:13 Uhr

Wenn das geladene Ersatzmitglied die Sitzung für diese Zeit verlassen hat, in der das originäre BR Mitglied anwesend war, dann ist es unschädlich. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Beschlüsse ungültig.

D
DummerHund

19.12.2024 um 14:25 Uhr

Ich stelle mir da noch die Frage, durfte überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das originäre BRM im Betrieb war? (und davon gehe ich jetzt mal aus)

C
celestro

19.12.2024 um 15:46 Uhr

"Wenn das geladene Ersatzmitglied die Sitzung für diese Zeit verlassen hat, in der das originäre BR Mitglied anwesend war, dann ist es unschädlich. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Beschlüsse ungültig."

Bitte beachten:

"Zwischendurch saß ein tatsächlich verhindertes BR Mitglied im Raum, welches in der 1,5 Stündigen "Pause" zu 2 Tagesordnungspunkten mit diskutierte."

ich wüsste nicht, wieso es jemanden interessieren sollte, wer in der Sitzungspause da war / nicht da war.

"Ich stelle mir da noch die Frage, durfte überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das originäre BRM im Betrieb war? (und davon gehe ich jetzt mal aus)"

Eine Verhinderung kann auch bei Anwesenheit im Betrieb gegeben sein. Aber die Frage bleibt natürlich trotzdem.

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