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Viele Fragen zur konstituierdende Sitzung.

R
Rüdiger
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe folgende Antwort im Forum in Bezug auf die Anzahl der gewählten BR Mitglieder in der konstituierenden Sitzung gefunden:

HINWEIS: Haben Sie die Einberufung korrekt durchgeführt, ist aber nicht wenigstens die Hälfte der neu gewählten Betriebsratsmitglieder erschienen, müssen Sie als Wahlvorstand erneut zur konstituierenden Sitzung einladen.

Meine Frage: unser BR besteht aus 7 Mitgliedern. Was ist, wenn sich weniger als die Hälfte, gar keine oder gar eine gerade Anzahl von BR Mitgliedern in der konstituierenden Sitzung befinden (Ersatzmitglieder berücksichtigt)? Es wird sicherlich erneut zu einer neuen Sitzung geladen. Aber wie verhält es sich, wenn sich der neue Termin dann dadurch zwangsläufig auf die Amtszeit des alten BR hinaus erstreckt?

Weiterhin würde ich gerne wissen, was die Hälfte von 7 Mitgliedern ist? 3,5 sprich 4 Mitglieder? Der BR ist doch bei einer geraden Anzahl von Mitgliedern doch nicht Beschlussfähig???

Bei den neu gewählten BR Mitgliedern herrscht wegen dem durch den WV gesetzten Termin für die konstituierende Sitzung ein wenig Unmut. Wie ich lt. BetrVG § 29, 6, gelesen haben, ist der WV nicht gezwungen, den Termin zu verschieben?! Was spricht dafür und was dagegen?

Weiterhin ist mir immer noch nicht ganz klar, ab wann die Amtszeit des neuen BR beginnt. Einige sagen mit Aushang des Wahlergebnisses, dann wieder mit Einberufung zur 1. kons. Sitzung, dann lese ich das der neue BR erst dann offiziell ist, wenn der BRV bzw. Stellv. gewählt wurden.

Die konst. Sitzung muss lt. BertVG § 29, 5, innerhalb 1 Woche einberufen werden, die Sitzung selber aber kann aber auch nach einer Woche nach dem letzten Wahltag stattfinden, ist das richtig?

Es sind gewiss viele Fragen die ich habe, aber ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!

2.67002

Community-Antworten (2)

H
Homeland25

18.05.2006 um 12:13 Uhr

  1. Die Beschlussfähigkeit hängt nicht von der geraden Anzahl der erschienen Mitglieder ab.
  2. Wenn der neue Betriebsrat zu spät zusammen kommt, entsteht zwangläufig eine Betriebsrats-frei Zeit. Gefährlich!
  3. Bei 7 Mitglieder müssen zur konstituierenden Sitzung mindestens 4 Mitglieder erscheinen.
  4. Die Amtszeit des neuen BR beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
  5. die Einberufung zur Sitzung muss innerhalb einer Woche statt finden, Sitzung kann später erfolgen
V
viktor

18.05.2006 um 12:21 Uhr

Also die Sitzung so zu legen, dass niemand kommen kann, ist schon ganz schön schräg. Wenn aber weniger als 4 kommen, muss wohl ein neuer Termin gefunden werden. 4 von 7 heißt beschlussfähig. Es macht auch keinen Sinn eine konst. Sitzung abzuhalten, bei der mit 3:1 ein Vorsitzender gewählt wird, der bei näherem Hinsehen die Mehrheit nicht hat (und folglich in der nächsten Sitzung wieder abgewählt werden kann)

Die Amtszeit beginnt (sofern bereits zuvor ein BR bestand) am Tag nach dem Ende der Amtszeit des alten BR, sofern die Neuwahl schon stattgefunden hat und das Wahlergebnis bekannt gegeben wurde. Sonst mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Der neue BR ist jedoch erst so richtig handlungsfähig, wenn die konst. Sitzung stattgefunden hat. (kurz gesagt; näheres siehe Kommentare zum BetrVG z.B. Fitting oder Däubler)

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