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Anzahl JAV-Mitglieder nach Betriebszusammenschluss

J
julian_vr
Dez 2024 bearbeitet

Hallo, unser Betrieb hat mit einem weiteren Betrieb fusioniert. Jeder hatte vormals ca. 4-5 Auszubildende pro Lehrjahr. Nun sind aktuell 24 Auszubildende beschäftigt. Bei uns stehen demnächst (außerordentliche) JAV-Wahlen an. Da in §62 BetrVG "in der Regel" steht, ist es nun schwierig einzuordnen. Rückblickend gesehen hatten wir zusammengerechnet immer über 21 Arbeitnehmer nach §60 Abs. 1, zukünftig werden es jedoch wahrscheinlich weniger sein. Ist dennoch, da wir ja nicht in die Zukunft schauen können, mit über 21 Arbeitnehmern zu rechnen, oder lieber mit weniger und daher nur eine JAV zu wählen?

Vielen Dank für eure Mithilfe!

17902

Community-Antworten (2)

NB
nicht brauchen

16.12.2024 um 16:16 Uhr

Da über 21 immer die Regel war würde ich diese einfach nehmen und wählen. Woher nimmt man das Recht in die Zukunft zu blicken (Außer der AG sagt es werden weniger)? Wenn wer das macht, bitte mir die Lottozahlen vom Samstag mitteilen (aber ned hier sonst gibts ja ned viel)

C
celestro

16.12.2024 um 17:54 Uhr

"zukünftig werden es jedoch wahrscheinlich weniger sein."

Wie wahrscheinlich ist das? Ja, auch wenn mein Vorredner das ins Lächerliche zieht ist das genau der Punkt. Der WV muss hier durchaus "in die Zukunft zu gucken" und das berücksichtigen.

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