Arbeitsausfall
Hallo zusammen Unser AG hat sehr kurzfristig entschieden einen Teil der Produktion für 2 Schichten ausfallen zu lassen. Grund sei der sprunghaft angestiegen Strompreis und das 10 fache an der Strom Börse Wer trägt das Risiko in solch einem Fall? Kann der AG die betroffenen MA einfach zuhause lassen mit Urlaub, oder gar unbezahlten Urlaub?
Community-Antworten (11)
12.12.2024 um 14:56 Uhr
Der AG befindet sich demnach im Annahmeverzug. Wenn ein BR vorhanden dann wäre der auch mit im Boot.
12.12.2024 um 15:10 Uhr
Ich bin im Betriebsrat und auch von der Maßnahme betroffen. Wir wurden sehr kurzfristig darüber informiert. Gestern 2 Stunden vor Feierabend.
12.12.2024 um 15:40 Uhr
Der BR wäre nicht nur zu informieren, sondern in der Mitbestimmung. Die Strompreise sind ja kein Tagesgeschäft und daher nicht von einer auf die anderen Stunde exorbitant in die Höhe geschnellt. Macht genau das dem AG mal klar und auch das er die MA zu bezahlen hat. Hier noch mal was zum Annahmeverzug. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html
Ergänzung Bei Arbeitszeitänderungen ist der Betriebsrat ein wichtiger Partner. Er hat gemäß§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Änderungen der Lage der Arbeitszeit, also wann genau gearbeitet wird. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats sind solche Änderungen unwirksam. Sollte der Arbeitgeber versuchen, Änderungen ohne die Zustimmung des Betriebsrats durchzusetzen, kann dieser die Einigungsstelle anrufen (§ 76 BetrVG). Diese entscheidet dann verbindlich über die strittigen Punkte.
12.12.2024 um 19:25 Uhr
Dummerhung, lese dich doch mal über die Spot-Preise am Strommarkt ein, Wissen hilft ungemein, nicht einfach nur eine falsche Behauptung selbstsicher rauszuhauen.
12.12.2024 um 21:10 Uhr
Die Empfehlung gebe ich gerne zurück:
12.12.2024 um 21:55 Uhr
Ein AG der quasi "stundenaktuell" an der Börse seinen Strom einkauft? Wie dumm könnte ein AG sein?
12.12.2024 um 22:06 Uhr
Ach weißt du, als Vermieter befasse ich mich öfters mit den Preisen. Desweiteren ist mein Schwager noch Selbständiger Elektromeister mit eigenem Lampengeschäft. Werde mich da also nicht mit Pickel rumstreiten.
12.12.2024 um 23:05 Uhr
reiht dich natürlich gleich mit ein. Für viele auch eher kleine Unternehmen ist der Einkauf am Spot-Markt ganz normal und übers Jahr gesehen auch deutlich günstiger. In der industrie ist das alles andere als ungewöhnlich.
Aber msl wieder ein typischer celestro: überhaupt kein Verständnis, dass auch noch ungewollt offenlegen - und dabei sich über andere erheben und diese als dumm zu bezeichnen und zu glauben schlauer zu sein.
12.12.2024 um 23:38 Uhr
Dennoch, ob Klein- oder Großunternehmer...ich beobachte den Strompreismarkt. Da kann es nicht sein das ich von jetzt auf gleich sage wegen Strompreis lasse ich ne Schicht weg. Das kann man drehen wie man will, das geht nie nicht Und schon gar nicht wenn ein BR in der Mitbestimmung ist.
13.12.2024 um 01:26 Uhr
Hat jemand vielleicht mal ne Anti-Pickel-Creme?
13.12.2024 um 02:32 Uhr
Da halte ich mich dann mal raus. Das müssen Ehepartner unter sich ausmachen. Duckundwechflitz. :-)
Verwandte Themen
Arbeitsausfall aufgrund technischer Probleme - muss dafür Urlaub oder Gleitzeit genommen werden?
ÄlterDas Unternehmen schickt seine Mitarbeiter nach Hause, da der Server ausgefallen ist und eine Reperatur hierfür ansteht - mit stundenweisem Arbeitsausfall oder bei Erneuerung des Severs können die Mita
Arbeitsausfall durch Autounfall - wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
ÄlterWenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hat und dadurch zu spät zur Arbeit kommt bzw. gar nicht mehr kommt, muß er dann dafür Urlaub oder Überstunden nehmen oder wer kommt für de
Witterungsbedinter Arbeitsausfall
ÄlterHallo Forengemeinde, kann mir jemand ein bindendes Gesetz zur Ganzjahresbeschäftigung geben? Folgendes Problem. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen welches sowohl für Privat als auch für
Entgeltfortzahlung an Feiertagen (stundenweiser Arbeitsausfall)
ÄlterGuten Morgen, gemäß EntgFG muss bei feiertagsbedingten Arbeitsausfall das Arbeitsentgelt so weitergezahlt werden, wie es sonst ohne den Feiertag zu zahlen wäre. Dabei muss der Grund des Arbeitsausfal
Kurzarbeit Anforderungen
ÄlterHallo zusammen, ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen. Wir haben aktuell Kurzarbeit. Die Voraussetzungen dafür sind ja bekanntermaßen, das mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Arbeitsaus