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Krank während Freistellung nach Kündigung.

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Pegnik
Dez 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, weiß jemand wie wird folgende Situation geregelt: Am 21.11.24 Kündigung ausgesprochen. Aufhebungsvertrag ist unterschrieben Arbeitgeber zahlt 7 Monaten volles Gehalt. Bis 30.06.2025 Habe aber am 25.05.2025 ein OP-Termin, der schon lange geplant ist. Zahlt mein Arbeitgeber noch 6 Wochen Lohnfortzahlung oder zahlt er nur 1 Woche(bis 30.01)und dann 5 Wochen Arbeitsamt, bevor die Krankenkasse das übernimmt? Vielen Dank.

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Community-Antworten (35)

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celestro

10.12.2024 um 22:02 Uhr

Wie kommst Du auf 1 Woche? Und wieso sollte mit einem laufenden Arbeitsvertrag das Arbeitsamt einspringen?

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Moreno

10.12.2024 um 22:02 Uhr

Wie kommst du auf eine Woche? Der AG zahlt dich bis zum 30.06 ob du krank bist oder nicht.

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Pegnik

10.12.2024 um 22:08 Uhr

Habe Kündigung schon bekommen. Von OP-Termin am 25.05 bis 30.06 sind 5 Tage (habe auf 1 Woche aufgerundet).

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DummerHund

10.12.2024 um 22:36 Uhr

AG zahlt so lange wie dein AV gilt. Danach ist die ARGE zuständig. Entweder du bekommst Arbeitslosengeld und wirst so lange wie du noch krank bist als unvermittelbar geführt. Oder aber du bekommst erst mal eine Sperre, weil du mit dem Aufhebungsvertrag aktiv mit an deiner Arbeitslosigkeit mitgewirkt hast.

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Catweazle

11.12.2024 um 02:14 Uhr

Der Arbeitgeber zahlt bis zum 30.6. Wenn du danach immer noch AU bist ist die KK zuständig. Das Krankengeld ist deutlich höher als das Arbeitslosengeld.

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WiederDa

11.12.2024 um 07:56 Uhr

" Von OP-Termin am 25.05 bis 30.06 sind 5 Tage " -> vermutlich meinst du 25.06 bis 30.06?!? Achtung: Beachte unbedingt die Antwort von Dummerhund!

Warum hast Du eine Aufhebung unterschrieben, wenn du gekündigt wurdest? Hast du damit dein Ausscheiden nach hinten verschieben können? Wichtig: Hast du schon Kontakt mit dem Arbeitsamt? Das ist Deine Pflicht und die sollten deine Frage beantworten können, da das sowieso mehr in Richtung Arbeits- oder Sozialrecht geht.

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Pegnik

11.12.2024 um 18:42 Uhr

Hallo WiederDa, was meinst Du mit ".. Ausscheidung nach hinten verschieben..."? Stell Dir vor: Der Boss bittet um ein Gespräch . Und sagt Dir das er Dich und noch zwei Kollegen kündigen muss, weil die wirtschaftliche Lage sehr schlecht ist. Die Lage ist tatsächlich nicht gut. Er bittet bei Aufhebung 7 Monaten Freistellung und Abfindung an. Wie kann ich da noch meine Ausscheidung verschieben ,wenn der Gesetzgeber genaue Abwicklung-Frist vorgibt? Arbeitsamt hat bestätigt das es zu keine Sperre kommen wird, da alles korrekt ist. Habe heute telefoniert.

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DummerHund

11.12.2024 um 19:27 Uhr

Gibt das Gesetz Kündigungsfristen vor, so sind das Mindestfristen. Man kann sich durchaus auch auf längere Fristen einigen. In deinem Fall scheint der Zug da aber wohl schon abgefahren zu sein, da ja schon alles unterschrieben ist.

P
Pegnik

11.12.2024 um 19:59 Uhr

Und 7 Monaten Freistellung mit vollen Gehalt -ist doch gesetzlicher Mindestfrist oder meinst Du was anderes ? Auch wenn der Zug schon abgefahren ist, trotzdem interessant zu wissen. Und nicht nur für mich. Kannst Du bitte etwas über längeren Fristen sagen ? Danke.

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DummerHund

11.12.2024 um 20:08 Uhr

Längere Fristen sind frei Verhandelbar.

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Catweazle

11.12.2024 um 21:40 Uhr

Wenn du mit dem Arbeitsamt gesprochen hast, weißt du bestimmt auch wer zahlt wenn du mit AU aus dem Betrieb ausscheidest.

W
WiederDa

12.12.2024 um 07:43 Uhr

@pegnik: "was meinst Du mit ".. Ausscheidung nach hinten verschieben..."?": Manchmal ist sich selbst der AG unsicher, ob eine Kündigung rechtlich wirklich unangreifbar ist. Es sagt das natürlich nicht. Dann wird dem MA manchmal angeboten, ein paar Monate länger im Unternehmen zu bleiben und man macht dazu einen Aufhebungsvertrag. Dann hat der MA aber keine Möglichkeiten mehr, gegen die "Kündigung", bzw. "dem Ende des Arbeitsverhältnisses" etwas entgegenzusetzen.

P
Pegnik

12.12.2024 um 10:52 Uhr

Auszug aus dem Anwalt Schreiben:"... die Abfindung nach wie vor eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers mit Blick auf Prozessrisiko. Falls es dem Arbeitgeber gelingt, die Kündigung belastbar zu begründen, könnte der Prozess durchaus verloren gehen und dann würden sie mit komplett leeren Händen dastehen. Also weder Abfindung, noch Annahmeverzugslohn..." Entweder ist der schlecht oder bin ich nicht risikobereiter Mensch. Die Entscheidung mit 58 ist echt nicht einfach. Der Arbeitsmarkt ist für mich sehr begrenzt.

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takkus

12.12.2024 um 11:14 Uhr

Ich steh irgendwie auf dem Schlauch: "Am 21.11.24 Kündigung ausgesprochen. Aufhebungsvertrag ist unterschrieben." Ja was denn nu?

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Pegnik

12.12.2024 um 11:51 Uhr

Kann sein das ich mich falsch ausgedruckt habe. Nur was ist da nicht zu verstehen: Am 21.11. Kündigung ausgesprochen und gleichzeitig war ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung, Freistellung, gutem Zeugnis angeboten. Was ist hier nicht zu begreifen? Unterschrieben oder habe Absicht zu unterschreiben-hat doch mit der Frage über Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu tun .

        Ich wollte nur dass ich Krankengeld als 70% vom Bruttolohn und nicht 60% Arbeitslosengeld, während Krankheit  bekomme. Bei 78 Wochen  kann eine gute Summe zusammen kommen. Stelle diese Frage um zu klären ob ich   mein OP-Termin  evtl. vorziehen oder so belassen soll um eben  höheres Krankengeld zu bekommen.
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DummerHund

12.12.2024 um 12:09 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer während einer bezahlten Freistellung krank wird, muss er dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen erhält er dann ganz normal eine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber, anschließend gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.

Bei einer unbezahlten Freistellung (in Ausnahmefällen) kann er gegenüber seinem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend machen.

T
takkus

12.12.2024 um 13:07 Uhr

Du pegnik- du suchst hier nach Hilfe und möchtest gerne eine Beratung haben. Wenn man dann eine Frage stellt oder etwas "auf dem Schlauch steht" dann ist es doof, wenn man als Fragesteller rotzig wird. Wenn du dich so auch im Betrieb bewegst kann ich den ArbGeb gut verstehen. Ach ja- wenn man sich falsch ausdrückt dann ist es ja wohl nicht abwegig das der Gegenüber das schon falsch verstehen kann, oder?

P
Pegnik

12.12.2024 um 13:36 Uhr

takkus. Bin ich rotzig? Ich wollte nur wissen wie es mit dem Lohnfortzahlung geregelt wird. ich habe nicht um Tipps oder Rat bezüglich Kündigung oder Aufhebungsvertrag gebeten. Was hast Du heute um 10:14 Uhr konkretes , was meine Frage angeht ,geschrieben? Nichts. Bitte nicht persönlich nehmen, aber auf solche Spam-Kommentare kann jeder verzichten.

W
WiederDa

12.12.2024 um 13:47 Uhr

@pegnik: Hier haben verschiedene Leute versucht, dir so gut wie möglich zu helfen, einschließlich takkus. "Was hast Du heute um 10:14 Uhr konkretes , was meine Frage angeht ,geschrieben?" -> Er hat eine legitime Frage gestellt, worauf in deinem nächsten Beitrag wichtige Infos zum Einordnen der Sachlage kamen. Mir war auch nicht klar, warum man eine Aufhebung unterschreibt, wenn man gekündigt wurde. Jetzt verstehe ich es. Aber: Warum hat der AG wohl so ein Angebot gemacht?

Wenn Du einem Beitragenden so forsch gegenüber trittst, hat das auch Einfluss auf alle anderen, die dir hier antworten.

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DummerHund

12.12.2024 um 14:06 Uhr

Gesamtbetrachtet, diesen Thread und den den der TE davor hatte, habe auch ich mal verwundert drein geschaut. Denke aber mal das wir gemeinsam so gut es geht alles beantwortet haben und würde vorschlagen das wir diese Baustelle schliessen.

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Pegnik

12.12.2024 um 14:06 Uhr

Bei uns sind 3 Arbeitnehmer betroffen. Qualität-Sicherung, Personal-Management, Support-Technik. Nur Verwaltung. Kein Mensch aus Produktion. Höhe Strom-, Rohstoff-, Logistik- Personalkosten. Starke Konkurrenz aus Ausland- ist die Ursache für Kündigungen. In so eine schwere Zeit ein faires Aufhebungsvertrag unterbreiten ist auch nicht selbstverständlich. Oder? Und :Natürlich bin ich froh das viele mir helfen wollen. Aber das Kind ist bereits ins Brunnen gefallen. Die Kommentare: " Warum hast du so und nicht anders gemacht ?" helfen mir nicht , sondern ziehen mich nur runter. Ich kann zur Zeit kein Salz mehr auf diese Wunde ertragen und möchte mich zumindest auf weiterkommen zu konzentrieren. Darum war die Frage über Lohnfortzahlung.

P
Pegnik

12.12.2024 um 14:09 Uhr

Sorry und vielen Dank an allen .

T
takkus

12.12.2024 um 14:18 Uhr

Lieber Fragesteller- ich versuche es mal aufzudrödeln:

Ich schrieb: "Ich steh irgendwie auf dem Schlauch: "Am 21.11.24 Kündigung ausgesprochen. Aufhebungsvertrag ist unterschrieben." Ja was denn nu?" Du schreibst: "Kann sein das ich mich falsch ausgedruckt habe." Aha- bestünde dann also doch die Möglichkeit das man dadurch "auf dem Schlauch steht"? Du weiter: "Was ist hier nicht zu begreifen?" Wenn es schon falsch (wie du selbst schreibst) beschrieben wird, dann muss man eine solch rotzige Antwort nicht schreiben sondern sollte mal an seiner Selbstreflektion arbeiten.

So- nu geh ich in ein Mitarbeitergespräch. Hoffentlich begreife ich da alles......

P
Pegnik

12.12.2024 um 14:42 Uhr

takkus.
Am 21.11.24 Kündigung ausgesprochen. 2 Wochen später ,am 09.12. Aufhebungsvertag unterschrieben. Am 10.12. Frage gestellt. Dies alles wollte ich bei fragestellen nicht schreiben, weil dass hat ,mit dem was ich wissen wollte, nicht zu tun. Und noch mal :es geht nicht um Aufhebungsvertrag, sondern um die Frage nach Lohnfortzahlung/Krankengeld über das Beschäftigungsende/Kündigungsfrist hinaus. Hoffentlich hilft Dir das alles zu begreifen...

W
WiederDa

12.12.2024 um 15:29 Uhr

"... um die Frage nach Lohnfortzahlung/Krankengeld ..." und genau dabei sind alle Rand-Informationen wichtig! Auch, wie es zur Beendigung des Arbeitsverhältnis gekommen ist und ob am Arbeitsamt eine Sperre vorliegt oder vorliegen könnte. Bitte überass doch den Antwortenden, welche Informationen sie für ihre Antwort benötigen. Hier versuchen alle, so gut wie möglich zu antworten und es haben einige geantwortet, deren Namen man hier öfter oder zumindest "hin und wieder" sieht. Die haben also Erfahrung! Davon abgesehen halte ich es jetzt wie "Dummerhund" und beende die Baustelle.

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Pegnik

12.12.2024 um 16:54 Uhr

Jawohl ! Die Frage ist soweit geklärt. Vielen Dank noch einmal.

P.S. Ich begreife einfach nicht warum ist das so schwer zu verstehen. 30.06.25 endet Kündigungsfrist. So weit klar? Am 23.06. ist man Erkrank. Ist auch zu verstehen, oder ? Ab 23.06. Greift Lohnfortzahlung .6 Wochen, bevor die Krankenkasse übernimmt.

Eine Woche ,bis zum Kündigunsfrist-Ende zahlt Arbeitgeber. Wer zahlt danach? 5 Wochen Arbeitsamt und dann die Krankenkasse ? Oder eine Woche Arbeitgeber und dann sofort die Krankenkasse?

Welche Eckdaten werden hier noch benötigt? Bestimmt nicht warum ich etwas unterschrieben habe.

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Xolgrim

12.12.2024 um 18:22 Uhr

Mach Dir nichts draus, völlig normal in diesem Forum, sind halt Betriebsräte ...

C
celestro

12.12.2024 um 18:42 Uhr

Du solltest dringend etwas mehr auf die Daten achten. Im 1sten Post ist die OP am 25.05. ... ein Sonntag. Schwer vorstellbar, das da eine OP sein soll. Jetzt heißt es auf einmal 23.06., was denn nun?

Davon abgesehen:

"Krank im Übergang zur Arbeitslosigkeit

Arbeitsunfähigkeit beginnt bereits während der Beschäftigung?

Dauert die Krankheit über die Beschäftigung hinaus an, wird ein bereits erhaltener bzw. schon abgegebener Antrag auf Arbeitslosengeld ungültig. Es besteht in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld. Eine neue Antragstellung auf Arbeitslosengeld ist zum Ende der Krankheit notwendig. Je nach Dauer der Erkrankung ist auch eine neue Arbeitslosmeldung (persönlich oder online mit digitalem Ausweis) notwendig. Informieren Sie die Agentur für Arbeit unbedingt über den Eintritt und das Ende der Krankheit."

"Ich wollte nur dass ich Krankengeld als 70% vom Bruttolohn und nicht 60% Arbeitslosengeld, während Krankheit bekomme. Bei 78 Wochen kann eine gute Summe zusammen kommen. Stelle diese Frage um zu klären ob ich mein OP-Termin evtl. vorziehen oder so belassen soll um eben höheres Krankengeld zu bekommen."

Meine Meinung ... es wäre schon maximal asozial, den Termin der OP jetzt umzuschieben, um maximal viel Geld abzugreifen.

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Pegnik

12.12.2024 um 19:11 Uhr

Mein Gott ! Das geht nicht um Datum oder Uhrzeit ! Das geht um die Abläufe !

"Maximal Asozial" ? Asozial sowas zu schreiben ohne meine Lebenssituation zu kennen ! Da ich nach OP sehr lange krank bleibe und jeden Cent brauche um meine Rechnungen zu bezahlen, meine Kinder großziehen , meine kranke Mutter zu unterstützen. Wer denkt an meine Familie und mich? Ich war letzten 10 Jahren nie krank. Viele bleiben Wochenlang zu Hause wenn die nur husten.

Aber Dankeschön für  Informative Teil Deines Beitrages.
C
Catweazle

12.12.2024 um 19:19 Uhr

3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit muss man sich Arbeitssuchend melden. Und nicht Arbeitslos melden oder einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Wenn die AU über das Arbeitsende hinaus dauert hat man Anspruch auf Krankengeld bis zu 1,5 Jahre. Das ist höher als das Arbeitslosengeld. Wichtig ist, dass die AU-Bescheinigungen der KK lückenlos vorgelegt werden.

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Xolgrim

12.12.2024 um 19:42 Uhr

In diesem Forum von asozial zu sprechen ist lustig, dabei ist doch das Forum Auffangbecken für notorische Besserwisser, die sonst nix auf die Kette bekommen und Langzeitkranke.

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DummerHund

12.12.2024 um 21:02 Uhr

Was celestro beschrieben hat kann man in etwa auch noch mal hier nach lesen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/anspruch-auf-krankengeld-bei-arbeitslosigkeit-und-kuendigung/

Was das Moralische angeht, da halte ich mich mal raus. Ich versuche hier im Forum nach Zahlen und Fakten zu etwas zum Besten zu geben.

Aber damit unser Freund Xolgrim (oder wie immer er sich auch noch in anderen Threads nennt) gut in die Nacht kommt. " dabei ist doch das Forum Auffangbecken für notorische Besserwisser" Ist jetzt ein Loch in dem Auffangbecken bei dem du durchschlüpfst, oder ist alles dicht? Du treibst dich doch auch hier in diesem Aufbaubecken rum. "die sonst nix auf die Kette bekommen und Langzeitkranke." Vergessen hast du die, die Erwerbsminderungsrente bekommen und einen ruhendes Arbeitsverhältnis haben. Die, die mit ihrer Erwerbsminderungsrente ein Mehrfamilienhaus mit Grundstück besitzen und auch noch zum Weihnachtsfest, trotz 100%iger Schwerbehinderung und Pflegestufe 3 , eine Reinigungsfachkraft ein mal in der Woche im Haus hat die 3 Stockwerke plus Keller reinigt , für 3 Monate mit dem eigenen Wohnwagen nach Spanien fährt (und das ganze ist sogar noch alles mit den Trägern abgesprochen und genehmigt). Ich hoffe Dir wieder genug Stoff gegeben zu haben damit du wo deinen angenehmen (Alb)Träumen noch deine geistigen Ergüsse los werden kannst. Bussi zur Nacht.

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Pegnik

12.12.2024 um 22:48 Uhr

Dummerhund Ich bedanke mich herzlich bei Dir.

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DummerHund

12.12.2024 um 22:56 Uhr

Nichts für ungut, aber ist nicht nur mein Verdienst. Bohren tut manchmal weh, aber das Endresultat zählt.

W
WiederDa

13.12.2024 um 08:03 Uhr

@Xolgrim: Wow, Du steigst in den Thread ein, wenn es fast geklärt ist und beleidigst, wie gewohnt, erst mal die Betriebsräte, da dir diese nicht in deiner kleinen Welt passen. Natürlich gibst Du deinem Kommentar dann auch gleich ein Like obwohl nichts zur Ursprungs-frage drin steht. Damit trifft auf Dich: "...nix auf die Kette bekommen..." natürlich NICHT zu! Hoffentlich hast Du schön geträumt und bis dann unter anderem Namen!

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