Hallo Liebe Kollegen, bei uns gibt es eine offene Stelle als Abteilungsleiter zu besetzen. Wir haben dafür zwei Kandidaten. Ein sehr chefnaher, wie die Mehrheit unseres Betriebsrates, und ein schwerbehinderter. Beide Personen sind für die Beförderung in diese POosition geignet. Es wird jedoch die chefnahe Person befördert und vom Betriebsrat genehmigt. Muss bei einer solchen Beförderung nicht die schwerbehinderte Person bevorzugt werden, zumal diese in meinen Augen sogar mehr Leistung erbringt. ??