Erstellt am 06.08.2013 um 08:16 Uhr von gironimo
In Deinen Augen - in den Augen der anderen vielleicht nicht.
Wenn der AG dem behindertem Menschen nicht gerade gesagt hat "wir nehmen Dich nicht, weil Du behindert bist", wird es schwer. Es gibt wahrscheinlich genügend Punkte, in denen sich die Bewerber unterscheiden. Und wenn dann der AG argumentiert, dass er gerade diese Eigenschaften des Kandidaten A benötigt........
Außerdem: Da der BR zugestimmt hat (gibt es keine SBV?), ist die Sache durch. Jetzt könnte der Behinderte selbst natürlich den Rechtsweg gehen. Aber macht es Sinn, sich auf einen Arbeitsplatz zu klagen, auf dem man nicht erwünscht ist?