W.A.F. LogoSeminare

Beförderung schwerbehinderter Menschen im Betrieb

G
guenerb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Liebe Kollegen, bei uns gibt es eine offene Stelle als Abteilungsleiter zu besetzen. Wir haben dafür zwei Kandidaten. Ein sehr chefnaher, wie die Mehrheit unseres Betriebsrates, und ein schwerbehinderter. Beide Personen sind für die Beförderung in diese POosition geignet. Es wird jedoch die chefnahe Person befördert und vom Betriebsrat genehmigt. Muss bei einer solchen Beförderung nicht die schwerbehinderte Person bevorzugt werden, zumal diese in meinen Augen sogar mehr Leistung erbringt. ??

1.13901

Community-Antworten (1)

G
gironimo

06.08.2013 um 10:16 Uhr

In Deinen Augen - in den Augen der anderen vielleicht nicht.

Wenn der AG dem behindertem Menschen nicht gerade gesagt hat "wir nehmen Dich nicht, weil Du behindert bist", wird es schwer. Es gibt wahrscheinlich genügend Punkte, in denen sich die Bewerber unterscheiden. Und wenn dann der AG argumentiert, dass er gerade diese Eigenschaften des Kandidaten A benötigt........

Außerdem: Da der BR zugestimmt hat (gibt es keine SBV?), ist die Sache durch. Jetzt könnte der Behinderte selbst natürlich den Rechtsweg gehen. Aber macht es Sinn, sich auf einen Arbeitsplatz zu klagen, auf dem man nicht erwünscht ist?

Ihre Antwort