Erstellt am 07.12.2024 um 09:15 Uhr von sbvfrank
Gibt es keine Schwerbehindertenvertretung bei euch?
Falls nein, nimm umgehend Kontakt mit dem für dich zuständigen Integrationsamt auf. Dort wird dir dann der Ansprechpartner des für dich zuständigen Integrationsfachdienst genannt mit dem du dann umgehend Kontakt aufnimmst! Ich hoffe dass dir dann geholfen wird!
Erstellt am 07.12.2024 um 12:54 Uhr von Xolgrim
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Erstellt am 07.12.2024 um 13:10 Uhr von MichelleR
Diese Antwort kann nur von einem Personalrat oder AG kommen. Kein Kollege muss meine Arbeit machen, dazu bin ich durch einen Arbeitsunfall erkrankt und die Nschwehen.Und für den Post bestätigt es mich, nie zu kündigen von selber. Danke für die Eingabe
Erstellt am 07.12.2024 um 13:23 Uhr von Xolgrim
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Erstellt am 07.12.2024 um 13:37 Uhr von MichelleR
Völliger Quatsch, aber Dein Leben muss sehr unzufrieden sein. Bei 1000 Kollegen und Du weiss nicht mal in welcher Abteilung ich arbeite ,gibt es für solche Fälle Ersatz. Hier muss keiner mehr oder weniger arbeiten.Du bist eine Nummer und mehr nicht,aber scheinbar hast Du nichts produktives zu sagen und vielleicht auch nichts im Leben erreicht. Aber danke für den Tipp,das hat nur bewiesen, dass ich nie im Leben von selber kündigen werde und nun nocj länger zu Hause bleibe.
Im übrigen bin ich durch die Firma krank geworden, durch einen Vorfall.
Erstellt am 07.12.2024 um 13:59 Uhr von Xolgrim
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Erstellt am 07.12.2024 um 14:15 Uhr von MichelleR
Auch das Du es nicht verstehst. Für Dich ganz langsam. Ich bin krank ,weil ich nicht arbeiten kann,da ich durch einen Vorfall auf der Arbeit einen Arbeitsunfall erlitten habe. Ich habe immer Arbeitsversuche probiert aber Betriebsarzt usw haben davon abgeraten. Mein Arbeitgeber hatte mir nahegelegt bei Genesung eventuell, ob es nicht besser wäre selber zu kündigen. Was ich natürlich, dank Deiner absurden Kommentare jetzt erst Recht es nicht mache. Dank anderen Forumsmitglieder,die vernünftige Dinge mir auch persönlich geschrieben haben ,kann mein AG nichts. Mein AG hat mir bisher nicht mal ein BEM Gespräch angeboten. Also alles im Grünen.
Aber Du muss echt ein unerfülltes Lebem haben. Dank Dir gehe ich heute mal feiern auf den Post mit meinen Arbeitskollegen
Erstellt am 07.12.2024 um 14:17 Uhr von MichelleR
Im übrigen bleibe ich zu Hause,weil ein Dritter dafür verantwortlich war. Mit Dir sollte man nie zusammenarbeiten ,jedem Deiner Kollegen wünsche ich mein Beileid.
Erstellt am 07.12.2024 um 15:28 Uhr von Moreno
Nicht auf Xolgrim hören ist nur ein dummer Troll der hier mit den verschiedensten Namen die Leute blöd anmacht! Ich rate Dir einen Anwalt zu nehmen. Ist ein BEM bei Dir gemacht worden?
Erstellt am 07.12.2024 um 16:22 Uhr von sbvfrank
Antworte nicht mehr auf dem Troll seine Kommentare! Hilft dir nicht weiter!
Hol dir zunächst Hilfe beim Integrationsfachdienst, die sind für dich da!
Einen Anwalt brauchst du meines Erachtens noch nicht.
Erstellt am 07.12.2024 um 21:27 Uhr von Dummerhund
Das wichtigste ist erst einmal du gehst alles mit Ruhe an, denn bisher hast du noch keine Kündigung erhalten.
Aufgrund der Vorgeschichte und den jetzt dazu gekommenen Bandscheibenvorfall würde ich als erstes einen Verschlimmerungsantrag bezüglich des Grades der Behinderung stellen.. Sind Schmerzen zu groß, lasse dich wieder oder weiter krankschreiben. Geht irgendwann nichts mehr schaue zu ob die eine Erwerbminderungsrente beantragen kannst. (Ich befinde mich seit 2020/21 in einer solchen). Mein Arbeitsvertrag läuft aber unverändert weiter. Deshalb auf keinen Fall Kündigen oder sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen. Sollte der AG dich Kündigen reichst du innerhalb der ersten 3 Wochen nach erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein. Diese Frist musst du unbedingt einhalten. Dies kannst du dann mit einem Anwalt machen...früher brauchst du nicht unbedingt einen.
Erstellt am 09.12.2024 um 07:04 Uhr von jutti1965
"Nicht auf Xolgrim hören ist nur ein dummer Troll"
und ich dachte wir hätten den Id.... los ☹
Erstellt am 09.12.2024 um 08:31 Uhr von Kehler
Wurde dir ein BEM angeboten? Such dir Hilfe beim Integrationsamt und oder bei einem Anwalt.
Erstellt am 09.12.2024 um 11:28 Uhr von rtjum
"Wurde dir ein BEM angeboten?"
Aufgrund der Schwerbehinderung (ich gehe mal von einem GdB von 50 oder mehr aus) hätte der AG ja schon viel früher als bei einem BEM, ein Präventionsverfahren nach SGB IX, §167, (1) einleiten müssen.
Die Tipps Integrationsamt und Anwalt sind schon korrekt.
Erstellt am 09.12.2024 um 13:58 Uhr von SabiKa86
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kannst, kann dies sehr wohl ein Kündigungsgrund sein.
Die Hürden für den AG sind hierfür zwar hoch, aber nicht unüberwindbar.
Dir muss vom AG ein BEM angeboten werden, in dem über Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung sowie Genesungsunterstützenden Möglichkeiten - sowohl intern als auch extern mit Hinzuziehen von entsprechenden Stellen- geredet werden muss.
Wenn Du eine Schwerbehinderung hast, ist hier auch die SBV hinzuzuziehen.
Erstellt am 10.12.2024 um 13:42 Uhr von Andi67
Erstellt am 09.12.2024 um 07:04 Uhr von jutti1965
"Nicht auf Xolgrim hören ist nur ein dummer Troll"
und ich dachte wir hätten den Id.... los ☹
Da ist wohl im anderem Forum nix los das der hier wieder für ein bisschen Unterhaltung sorgen möchte....hmmm.... evtl. hat er gerade Freizeit weil Krank oder Urlaub oder sonstige Befreiung von der Arbeit oder hat nix zu tun auf der Arbeit oder arbeitet gar nicht. oder oder oder....???