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Aufhebungsvertrag und Kündigungsfrist

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Pegnik
Dez 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wegen betrieblichen Umstrukturierung ist mein Arbeitsplatzt leider in Fortfall geraten. Habe am 30.11.24 eine Kündigung zum 30.06.2025 bekommen. Ich werde praktisch bis zum 30.06. weiterbezahl ohne arbeiten zu müssen. Habe ein paar fragen:

  • mein Arbeitgeber wird doch diese 7 Monaten auch och die Arbeitslosen-, Renre-, Krankenbeiträge weiter bezahlt , oder ? -Warum soll ich mich dann umgehend bei Arbeitsamt melden , wenn die Beiträge bis 30.06, werden bezahlt ? Reich nicht wenn ich mich 3 Monaten vor Ende des Kündigungsfristes bei Amt melde?
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Community-Antworten (9)

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Moreno

05.12.2024 um 14:34 Uhr

  1. wenn Du deinen Lohn weiter bekommst werden auch die Sozialversicherungen weiter bezahlt.
  2. man sagt eigentlich, dass man sich sofort nach Kenntnisnahme der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit arbeitslos melden...sollte....es wird auch nichts passieren wenn Du es drei Monate vorm Termin machst.
K
Kehler

05.12.2024 um 14:44 Uhr

Die 3 Monate ist die mindestfrist, früher geht immer und sollte auch so schnell wie möglich gemacht werden.

D
DummerHund

05.12.2024 um 14:53 Uhr

Ich würde aber in jedem Fall umgehend eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss man spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung gestellt haben. Vorteil hier AG überlegt es sich dann noch mal, wegen einer möglichen Abfindung. Auch kann die ARGE später nicht sagen man hätte sich nicht gegen die Kündigung gewährt und baut so einer möglichen Sperre vor.

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jutti1965

05.12.2024 um 14:59 Uhr

Da bin ich ganz bei Dummerhund, auf jeden Fall Klage einreichen!

P
Pegnik

05.12.2024 um 15:49 Uhr

Habe mein Rechtsanwalt angeschaltet. Der hat bereits eine Abfindung ausgehandelt. Ist etwas weniger als ich dachte, aber immerhin Faktor 0,65 . Da mein Platz wurde für mich , nach eine Krankheit, extra angeschafft-habe ich, falls ich Klage, wenig Aussicht auf Erfolg .Weil auch sehr schlechte Wirtschaftliche Lage des Betriebes in Betracht kommt. Es stand auf dem Spiel: Gehen mit 7 Monaten Weiterbezahlung + Abfindung ohne zu klagen oder Klagen und trotzdem gehen.

R
rtjum

06.12.2024 um 08:50 Uhr

@pegnik die Info wäre im ersten Thread hilfreich gewesen.

J
Jungteichbauer

08.12.2024 um 13:27 Uhr

Hallo Pegnik,

interessanter Fall ... du wurdest gekündigt ... mit max 7 Monaten bezahlt freigestellt ... und dann nimmst du einen Aufhebungsvertrag an ? Und sagst du hast weniger bekommen als erwartet? Du weisst schon dass du damitdir selber ein Problem einhandelst oder ? Warum ?

Aufgrund 7monatiger Kündigungsfrist warst du sehr lange im Unternehmen ... mit der Einlassung auf einen Aufhebungsvertrag gehst du einer Sperre beim Arbeitsamt/Arge entgegen ...

Warum dieses Risiko ?

Viele Grüße Der Jungteichbauer

P
Pegnik

09.12.2024 um 17:24 Uhr

Risiko ? Der Betrieb ist sehr abhängig von Strompreisen. Seit Jahren steigen die Produktionskosten und es ist immer schwerer die Preise stabil zu halten. Die Firma gehört zu einem Konzern mit Hauptsitz in Frankreich und hat 7 Filialen (Frankreich, Spanien, Deutschland..). Die Produktion kann problemlos wo anders verlagert werden. Wenn in Deutschland so weiter läuft-wird voll das passieren. Ausserdem fällt mein Arbeitsplatz ,,wegen Umstrukturierungen, weg. Was soll man da machen?

C
Clausing

09.12.2024 um 17:45 Uhr

Total nachvollziehbar, gerade in der aktuell schwierigen Zeit. Auch wie man mit VW gerade umgeht, versteh ich nicht, man streikt, trotz der Situation.

An Deiner Stelle hätte ich genauso gehandelt.

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