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Veröffentlichung von Gehaltsbändern in Betriebsversammlung

B
Birdey
Dez 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben hier den Fall, dass wir als Betriebsrat nach Einsicht in die Gehaltslisten eine Art Gehaltsstruktur im Unternehmen (Ohne Tarif) erstellt haben. Diese Strukturen haben wir in einer Betriebsversammlung der Belegschaft präsentiert um darzustellen, wie die allgemeinen Strukturen im Betrieb sind.

Die Gruppen wurden entsprechend so gefasst, dass keine Einzelgehälter geleakt wurden.

Wir haben nun von der GF eine Abmahnung erhalten da wir angeblich Geschäftsgeheimnisse veröffentlich hätten. Wir sollen uns nun betriebsöffentlich entschuldigen ansonsten würden sie die Auflösung des BR anstreben.

Wie seht ihr das? Ist das etwas was nicht hätte gemacht werden dürfen?

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Community-Antworten (39)

K
Kehler

05.12.2024 um 10:45 Uhr

Ihr habt nur eine Einsicht in die Listen, mehr nicht.

Ihr dürft da höchstens mal was abschreiben, kopieren usw. ist nicht erlaubt.

B
Birdey

05.12.2024 um 10:50 Uhr

Kopiert wurde nichts. Ist alles aus dem Gedächtnis gewesen.

K
Kehler

05.12.2024 um 10:58 Uhr

Ich finde jetzt zwar nichts auf die schnelle, aber ich vermute mal das der AG im Recht ist.

Mal schauen was die anderen dazu sagen.

P
playmobil

05.12.2024 um 11:25 Uhr

Was bringt jetzt diese Gehaltsstruktur? Es ist doch ok, dass einzelne Personen mehr verdienen, wenn die leistung eine andere ist. Meiner Meinung nach, bringt sowas nur unfrieden in die Belegschaft.

B
Birdey

05.12.2024 um 11:37 Uhr

Die Intention dahinter war eigentlich, zu zeigen, dass es gar keine große Ungleichbehandlung gibt, so wie es in der Belegschaft gemunkelt wird. Es ging nicht darum zu zeigen dass manche unverhältnismäßig viel verdienen. Eigentlich wollte man darstellen, dass es in den einzelnen Gruppen grundsätzlich passt.

Das ging wohl leicht nach hinten los. Die Frage ist, ob es sich hier wirklich um eine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen geht oder nicht.

D
DummerHund

05.12.2024 um 11:47 Uhr

Ich hingegen glaube eher das der AG damit Schiffbruch erleiden wird. Der BR hat hier Anhand von Zahlen etwas erarbeitet und präsentiert. Wenn man dann .z.B. auf einer Betriebsversammlung preis gibt das die Kommissionierer im ersten Jahr eine Vergütung von 1500 Euro erhalten und im 2.Jahr 2000 Euro. Oder aber das ein Vorarbeiter einer solchen Gruppe 2500 Euro verdienen kann halte ich das nicht für eine Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.

C
celestro

05.12.2024 um 12:37 Uhr

Ich sehe hier auch nichts abmahnwürdiges .... würde mich aber trotzdem bei einem Anwalt rückversichern

A
Andi67

05.12.2024 um 12:46 Uhr

Solange da nicht konkret kommuniziert wird das Person X Euro XXXX im Monat für Tätigkeit XXX ausbezahlt bekommt, ist das nur heiße Luft seitens der GF... ???

B
Birdey

05.12.2024 um 13:07 Uhr

Ich konnte leider nichts dazu finden, dass wir die Gehaltsdaten, welche wir durch die Einsicht der Gehaltslisten bekommen haben, nicht hätten verwenden dürfen. Wir haben Mittelwerte gebildet um zu zeigen wie die Gehälter in den Abteilungen verteilt sind.

Die GF hat es im übrigen auch "Betriebsverfassungrechtliche Abmahnung" genannt. Gibts ja so auch nicht..

K
Kehler

05.12.2024 um 14:19 Uhr

Wie groß ist den der BR und gibt es einen Betriebsausschuss?

B
Birdey

05.12.2024 um 14:27 Uhr

Ist ein 7er Gremium ohne Betriebsausschuss

K
Kehler

05.12.2024 um 14:28 Uhr

und wer hat dann in dem 7er die Unterlagen eingesehen?

D
DummerHund

05.12.2024 um 14:45 Uhr

"Ich konnte leider nichts dazu finden, dass wir die Gehaltsdaten, welche wir durch die Einsicht der Gehaltslisten bekommen haben, nicht hätten verwenden dürfen."

Verwenden kann ein BR solche Daten schon. Siehe: https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/mitbestimmungsrecht-betriebsrat-betriebliche-lohngestaltung/

Ist natürlich ne Frage ob das auf einer Betriebsversammlung hilfreich ist.

Ich würde aber jetzt im Nach hinein so Argumentieren das man dadurch der Belegschaft signalisieren will das man auch, soweit nötig, als BR an diesem Thema dran ist damit in der Zukunft keine Irritationen entstehen.

Kommt es Spitz auf Knopf mit dem AG, dann fordert in auf euch diese Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung schriftl. mit dazu gehörenden § zukommen zu lassen. Spätestens hier wird er scheitern.

M
Meph1977

05.12.2024 um 15:55 Uhr

Ich würde den Spieß umdrehen und ihn auffordern die Behinderung des Betriebsrates zu unterlassen. Gehälter der Mitarbeiter solange sie anonymisiert sind sind kein Geschäftsgeheimnis.

Ich vermute mal er ist auch der Meinung der MA dürfe nicht über sein Gehalt reden

B
Birdey

05.12.2024 um 16:35 Uhr

Der AG beruft sich eigentlich nur auf § 79a BetrVG und meint wir hätte hiergegen verstoßen. Man könnte argumentieren dass die kleinste Organisationseinheit mit 4 Personen zu gering erscheint und dadurch Rückschlüsse gebildet werden könnten.

Jedoch sehen wir das hier nicht wirklich gegeben.

D
DummerHund

05.12.2024 um 16:49 Uhr

Wo entdeckt euer AG hier eine Geheimhaltungsplicht?

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmannsheiseua-betrvg-79-geheimhaltungspflicht_idesk_PI42323_HI608165.html

dies soll er euch mal im Detail erklären.

M
Moreno

05.12.2024 um 16:56 Uhr

Ich würde den Spieß umdrehen und ihn auffordern die Behinderung des Betriebsrates zu unterlassen. Gehälter der Mitarbeiter solange sie anonymisiert sind sind kein Geschäftsgeheimnis. Zitat Meph

Das würde ich auch so machen!

P
playmobil

05.12.2024 um 17:37 Uhr

Der Wettbewerber freut sich über solche Zahlen, immer daran denken, dass es keine Tarifbindung gibt.

Wie man auf so Ideen kommen kann, erschließt sich mir nicht, sowas muss man doch im vorfeld abstimmen.

D
DummerHund

05.12.2024 um 17:42 Uhr

Welcher Wettbewerber und warum vorher abstimmen?

P
playmobil

05.12.2024 um 17:49 Uhr

Wenn ich die Branche kennen würde, könnte ich diese nennen. Genau deswegen sollte man sich vorher abstimmen, gerade in Firmen ohne Tarifbindung, dass Wissen über Gehaltsstrukturen ist Gold wert. Schade, dass nicht soweit gedacht wird, im zweifelsfall kann das starke negative Auswirkungen haben.

D
DummerHund

05.12.2024 um 17:53 Uhr

Für welchen MA der auf der Betriebsversammlung die Gehaltsstrukturen erfährt könnten diese Gold wert sein?

P
playmobil

05.12.2024 um 17:58 Uhr

Das sowas weiter "getratscht" wird, ist Dir nicht bewusst? Speziell bei Mitarbeitern, bei denen der Partner oder ein Bekannter beim Wettbewerb arbeiten.

D
DummerHund

05.12.2024 um 18:13 Uhr

Das heißt es dürften ja auch auf Stellenausschreibungen keine Vergütungsgruppe mehr genannt werden? Was du da anführst ist nun ein bisschen sehr weit her geholt.

P
playmobil

05.12.2024 um 18:23 Uhr

Wir sprechen von Firmen ohne Tarifbindung!

D
DummerHund

05.12.2024 um 18:27 Uhr

Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun, wenn im Betrieb wenn es im Betrieb eine Struktur zu Lohngruppen gibt.

M
Meph1977

05.12.2024 um 18:34 Uhr

P
playmobil

05.12.2024 um 19:19 Uhr

Trotzdem müssen aktuell keine Gehälter genannt werden, in tarifgebundenen Firmen bedarf es nur google. Wir sprechen von einer nicht tarifgebundenen Firma umd dort werden m.w. keine Gehälter nach außen getragen, sonst hätte der AG damit auch keine Probleme.

M
Meph1977

05.12.2024 um 19:28 Uhr

Oh doch auf verlangen muss er das Durchschnittsgehalt der Vergleichsgruppe nennen das ist bereits jetzt Gesetz. Nennt sich auch Entgelttransparenzgesetz

P
playmobil

05.12.2024 um 20:19 Uhr

Aber nicht nach außen, darum gehts gerade! Und in Stellenausschreibungen ist es nicht verpflichtend!

M
Meph1977

05.12.2024 um 20:37 Uhr

Ja und weiter hier wurde auch nichts nach außen veröffentlicht. Eine Betriebsversammlung ist nicht öffentlich.

P
playmobil

05.12.2024 um 21:06 Uhr

Wie vorhin schonmal gesagt, besteht da die Gefahr, dass diese Infos nach außen dringen. Da hat der BR dem Wettbewerb einen Bärendienst erwiesen.

M
Meph1977

05.12.2024 um 21:17 Uhr

Das ist mit verlaub dummes Geschwätz. Der Arbeitnehmer hat das Recht die Gehaltsstruktur in seinem Betrieb zu erfahren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Geheimhaltung die Gehaltsstruktur ist schlicht kein Geschäftsgeheimnis. Ich sehe vielmehr den BR in der Pflicht darüber zu informieren wenn es der AG nicht tut.

C
celestro

05.12.2024 um 21:22 Uhr

"Aber nicht nach außen, darum gehts gerade!"

1.) denkst Du ernsthaft, die Daten welche die MA durch das Entgelttransparenzgesetz erhalten, wären sicher? LOL! Die würden ja genauso nach außen getragen.

2.) ob der BR diese Daten preisgeben durfte oder nicht, hängt NICHT davon ab das es ein Risiko der Weitergabe gibt.

Es gab vor einer Weile hier schon einmal einen User, der völlig absurde "Argumente" gebracht hat. Es würde mich wundern, wenn es hier keinen Zusammenhang geben würde.

M
Muschelschubser

06.12.2024 um 08:56 Uhr

Der BR ist zwar gemäß §79 BetrVG zur Verschwiegenheit verpflichtet, und die Information hat der BR aufgrund des Mandats erlangt.

Das Gehalt zählt aber m.E. nicht zu den geheimhaltungspflichtigen Inhalten. Hier wurde auch betont, dass lediglich eine Range angegeben wurde, und das aus dem Gedächtnis. §79 bezieht sich eher auf Prozesse, Produktionsverdahren, Unternehmenskennzahlen etc., die nicht nach außen gelangen und zu einem Wettbewerbsnachteil führen dürfen.

Eine Ausnahme würde ich nur dann sehen, wenn diese Bandbreiten das Haus verlassen würden und externen zugänglich gemacht würden. Dadurch kann ein Wettbewerbsnachteil entstehen, wenn z.B. Wettbewerber aufgrund dessen plötzlich anfängt die Leistungsträger abzuwerben. Das wäre aber keine Verfehlung des BR (der es ja intern gehalten hat), sondern eine Gefahr, die allein schon durch das EntgTranspG besteht, oder durch jeden einzelnen AN der offen über sein eigenes Gehalt sprechen darf.

Habt Ihr schonmal mit der GL über Eure Intention gesprochen? Die Klarstellung einer fairen Vergütung sollte doch auch in seinem Interesse liegen. Wenn ja, wie hat er reagiert?

Je nach dem wie verhärtet die Fronten sind, würde ich ggf. sogar eine Klarstellung in die andere Richtung verfassen. Der BR pflichtet der GL bei, dass im Hause gerecht bezahlt wird, und der AG droht mit Auflösung der BR über das AG. Das geht so nicht.

Aber bei einem solchen Schritt sollten sich die Fronten schon sehr verhärtet haben, und der BR sich rechtssicher sein. Wenn's also hart auf hart kommt, holt Euch nochmal eine juristische Beurteilung ein.

B
Birdey

06.12.2024 um 11:44 Uhr

Mehr als auf den §79 bezieht sich der AG nicht. Es wird eine öffentliche Entschuldigung von BR erwartet, da der AG entsprechend davon ausgeht, dass die Geheimhaltungspflicht verletzt wurde. Wir sind nicht tarifgebunden, sind aber Gewerkschaftlich organisiert. Leider reicht der Organisationsgrad aktuell noch nicht für einen Haustarif.

Wir haben dem AG bereits mitgeteilt, dass die Intention dahingehend war, Unterschiede in einzelnen Abteilungen aufzuzeigen. Einige wenige MA haben sich angeblich beschwert, dass ihr Gehalt veröffentlicht wurde. Das ist faktisch nicht so.

Unser Gewerkschaftssekretär sagte auch, dass dies nur heiße Luft ist, ich wollte nur mal eine Meinung von Euch haben.

Was die Gemüter beim AG wohl etwas erhitzt hat, ist die Tatsache, dass das BR Mitglied welches diesen Punkt vorgestellt hat auch noch ein bisschen ausgeholt hat. Das BR Mitglied teilte mit, dass es verschiedene Gründe gibt die dafür sprechend können, dass es Lohnungerechtigkeit gibt wie z.B. Ungleichbehandlung von Geschlechtern oder Herkunft. Es wurde aber nicht erwähnt, dass dies im Unternehmen so ist. Das hat die GF aber (auch Augenscheinlich) extrem persönlich genommen.

Der AG betont immer, dass es eine Faire Vergütung gibt, lässt uns als BR aber im Regen stehen. Hier wird von Seitens GF nicht proaktiv informiert. Vielmehr muss man alle Informationen aus der Nase ziehen.

Wir haben schon das ein oder andere mal auf §2 BetrVG verwiesen.

D
DummerHund

06.12.2024 um 11:55 Uhr

Wenn der AG partout nicht verstehen will, dann lasst ihn halt zu Gericht ziehen um eine Auflösung des BR zu beantragen. Spätestens dort wird er schriftlich bekommen das er auf den Holzweg ist. Ist sein Geld das er aus dem Fenster wirft.

P
ParagraphXY

12.12.2024 um 10:17 Uhr

Ganz ehrlich? Heiße Luft und totaler Bullsh*t seitens des AG. Könnt ihr getrost ignorieren (oder ihm den Krieg erklären, aber dadurch habt ihr auch nichts gewonnen).

Über Geld zu sprechen ist nicht verboten - ihr hättet genauso die einzelnen MA fragen können, was diese verdienen, das aufschreiben können und dann darüber sprechen können. Hier geht es um Gehälter im Vergleich und nicht um das Rezept von Coca Cola, der AG soll mal bitte auf dem Teppich bleiben.

Und by the way - man kann einen BR nicht abmahnen.

A
acp37

13.12.2024 um 18:36 Uhr

Geheimnisse nach §79 BetrVG sind nur dann Geheimnisse, wenn der AG eindeutig darauf hinweist, dass es Geheimnisse sind.

D
DummerHund

13.12.2024 um 19:10 Uhr

Fast richtig, aber passt zu 90%.

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