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Freie Tage vor und nach dem Urlaub als Dauernachtwache

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Anja82rot
Dez 2024 bearbeitet

Hallo. Ich bin Dauernachtwache im stationären Bereich. Ich arbeite immer im Rythmus 6 Nächte und 8 Tage frei. Wir arbeiten seit ca. 2 Jahren mit dem Dienstplanprogramm Atoss. Seit dem wurden meine Urlaubstage von 34 auf 20 reduziert, mit der Begründung, daß wir nur noch an unseren Nachtdiensten Urlaub nehmen sollen. So weit so gut....leider stört mich die Aussage unserer Vorgesetzten, das die freien Tage um den Urlaub herum nicht bindend seien, sondern erst wenn der Dienstplan aushängt. Es wird sich zwar darum bemüht, jedoch sind sie nicht bindend. Meine Frage: ich habe doch Anspruch auf 2 Wochen Erholungsurlaub? Und wenn ja, dann doch auch zu wissen von wann bis wann? Wie soll ich sonst Urlaub buchen? Kann mir jemand diesbezüglich helfen? Ist es bei euch auch so geregelt? Schob mal vielen Dank an euch

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Community-Antworten (4)

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Nikita74

03.12.2024 um 09:37 Uhr

Guten Morgen, wir arbeiten ebenfalls mit Atoss. Das aber hat nichts mit der Urlaubsplanung zu tun. Es stimmt, dass das Frei zwischen den Nächten nicht verpflichtend ist. Wenn du zwei Wochen Urlaub haben möchtest, dann sind es dementsprechend Dienste. Bei 12 Nächten wirst du wahrscheinlich in Teilzeit arbeiten. Somit hast du in der Woche nur eine bestimmte Anzahl an Urlab und den Rest der Woche wird mit Frei geplant. Nichts destotrotz ist die ganze Woche als Urlaub anzusehen. Nur das Frei dazwischen, was du bislang immer hast. Das ist nicht garantiert und muss es auch nicht. Verstehst du wie ich meine?

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seehas

03.12.2024 um 12:08 Uhr

Die Anzahl der Urlaubstage die zustehen hängt weder vom Beschäftigungsumfang noch vom Planungsprogramm ab, sondern allein von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Gesetzlicher Urlaub 20 Tage bei 5-Tage-Woche, 16 Tage bei 4-Tage-Woche etc. Urlaub im öffentlichen Dienst (TV-L, TVöD) 30 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Tage bei 4-Tage-Woche. Nach dem BUrlG sind mindestens einmal im Jahr 14 Tage am Stück zu gewähren. Bei Arbeitszeitmodellen wie dem vorliegenden wird an den Tagen an denen gearbeitet wird ein Zeitguthaben aufgebaut, das dann an den arbeitsfreien Tagen wieder abgebaut wird. Urlaub muss auch für die arbeitsfreien Tage genommen werden, sonst werden die Stunden in Abzug gebracht.

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Anja82rot

03.12.2024 um 15:14 Uhr

Danke für eure Antworten. Ich verstehe es, danke. Dann ist es wohl mein persönliches Missempfinden. 15 Jahre konnte ich immer das frei mit verplanen, aufgrund der 34 Tage Urlaub und jetzt sind daraus nur 6 Tage garantierter Urlaub geworden....ich weiß halt nur nicht wie ich jetzt mit gutem Gewissen Urlaub buchen soll. Mein Kind ist endlich Erwachsen und wir möchten die Welt sehen und ich muss jetzt immer zittern bis der Dienstplan dann aushängt, ob es auch wirklich alles klappt. Ich habe eine sehr faire Vorgesetzte und denke nicht das es Probleme gibt, fühlt sich aber trotzdem komisch an. Vielen Dank für eure Antworten und ganz lieben Gruß

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alraune

03.12.2024 um 17:09 Uhr

Wenn ich laut Gesetz einmal im Jahr 14 Tage Urlaub am Stück haben muss, dann nehme ich einmal im Jahr, 14 Tage Urlaub am Stück. Wenn ich mit der Verplanung meiner Urlaubstage mein Monatssoll erfüllt habe, dann ist der Rest des Monats ,logischerweise frei. Eine Überplanung in dem Monat in dem man Urlaub hat ,ist nicht der Sinn von Urlaub. Was sagt denn euer Betriebsrat zu dieser Vorgehensweise, der ist ja bei den Dienstplänen und Urlaubplänen mit im Boot. Bei uns wird eine Überplanung in dem Monat in dem jemand Urlaub hat nicht genehmigt.

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