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Dauernachtwache Pflege Urlaub

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Nasu2212
Jul 2020 bearbeitet

Hallo, vllt kann mir jemand helfen! Ich bin Dauernachtwache in einem Altenheim mit 85%. Alles super, nur ist es jetzt schon paar mal vor gekommen das ich eine Woche, wo ich eigentlich arbeiten müsste, Urlaub eingetragen habe und dann ist meine EL so raffiniert und tauscht die Wochen. So dass ich vor und nach der Woche Urlaub arbeiten muss. Wofür nehme ich dann Urlaub, dann könnten das ja auch meine Nachtwachen freie Tage sein? Oder sehe ich das verkehrt, muss ich dann wirklich 2 Wochen eintragen?

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Community-Antworten (11)

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EDDFBR

13.07.2020 um 10:53 Uhr

Das müsstest Du mal genauer erklären. Wie aus einer Woche Urlaub 2 Wochen nicht arbeiten werden sollen erschließt sich mir nicht.

ich nehme mal an, Ihr habt einen Betriebsrat. Grundsätzlich sind Änderungen an veröffentlichten Dienstplänen nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig.

E
enigmathika

13.07.2020 um 10:53 Uhr

Sprich mal mit Eurem Betriebsrat darüber, warum ein bereits genehmigter Plan so ohne weiteres geändert und an die Urlaubszeiten einer Nachtwache angepasst wird. Abgesehen davon muss die EL Dir bei dieser Vorgehensweise die freien Tage dann ja an anderer Stelle geben., da Du formal viel zu viele Stunden erbracht hast. Du könntest natürlich auch die EL fragen, warum sie das so macht.

N
Nikita74

13.07.2020 um 11:37 Uhr

Guten Morgen, hast du eine Vertrag nur für den ND? In deinem Vertrag wird sicherlich von einer wöchentlichen Arbeitsstunden die rede sein. Somit heißt es, dass der Urlaub auch so gewährt wird. Sonst hat man ja mal ganz schnell drei Wochen frei oder vier und hat dafür nur ein paar Tage Urlaub verbraucht. Verstehst du wie ich meine ? Frei- Urlaub-Frei... Drei Wochen Frei für nur 4 Tage Urlaub. So rechnen auch bei uns die Nachtwachen. So ist es aber nicht. Wöchentliche Arbeitszeit beträgt XXX Und somit auch Urlaub eingeplant

K
kratzbürste

13.07.2020 um 13:51 Uhr

Für normal muss man nun mal vor und nach dem Urlaub arbeiten. So grausam ist die Welt. Allerdings - wenn man nach einer Freischichtwoche 1 Woche Urlaub nimmt, hat man eben doppelt so lange frei. " und dann ist meine EL so raffiniert und tauscht die Wochen. So dass ich vor und nach der Woche Urlaub arbeiten muss."

Mit BR kaum möglich (oder der schläft den Schlaf der gerechten). Ohne BR ist das schon eher möglich.

K
Kjarrigan

13.07.2020 um 15:35 Uhr

Urlaub ist eine Ersatzleistung. § 1 BUrlG : bezahlte Freistellung.

Wenn ich sowieso frei habe und da Urlaub nehmen muss, wäre das ein "Extradienst"

Also wenn ich im Monat 10 Dienste leisten muss gem. AV und mich die Leitung zu 10 Diensten einteilt und ich 4 Tage Urlaub nehme habe ich quasi 14 Dienste geleistet.

Oder andersherum, wenn ich im Monat 10 Dienste leisten muss und 4 Tage Urlaub nehme - kann mich die Leitung nur noch zu 6 Diensten einteilen. Alles andere wäre missbräuchlich.

G
Galaxy

14.07.2020 um 11:48 Uhr

@kjarrigan "Also wenn ich im Monat 10 Dienste leisten muss gem. AV und mich die Leitung zu 10 Diensten einteilt und ich 4 Tage Urlaub nehme habe ich quasi 14 Dienste geleistet. Oder andersherum, wenn ich im Monat 10 Dienste leisten muss und 4 Tage Urlaub nehme kann mich die Leitung nur noch zu 6 Diensten einteilen. Alles andere wäre missbräuchlich."

Die Rechnung geht nur dann auf, wenn die individuell vereinbarte Arbeitszeit ( 85% AZ in diesem Fall) genau so lange ist wie die tatsächliche Arbeitszeit des geplanten Nachtdienstes. Bei einer 40 Std Woche auf 5 Tage verteilt sind das 6,8 Std pro Tag und wenn der Nachtdienst mit 9 Std geplant ist dann benötige ich ja rechnerisch weniger ND um auf meine vereinbarte Sollarbeitszeit zu kommen. Für eine Woche Urlaub werden mir 5 Arbeitstage a´6,8 Std AZ "berechnet", für 5 Tage ND habe ich aber 45 Std AZ geleistet. Insofern hinkt deine Rechnung "in der Praxis" solange wie es unterschiedliche Arbeitszeiten im DP gibt, was ja in Pflegeeinrichtungen nicht unüblich ist, es ist durchaus üblich, das z.B. der Frühdienst 7,5 Std., der Spätdienst 8,0 Std. und der Nachtdienst 9,0 Std. Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beinhaltet.

Insofern wäre das Verhalten der Leitung nicht missbräuchlich.

Gruß Galaxy

K
Kjarrigan

14.07.2020 um 13:46 Uhr

Das BUrlG kennt aber nur Tage - und eine Umrechnung in Std ist "eigentlich" nicht rechtens. Ja mir ist durchaus klar, dass in der "Praxis" das oft gemacht wird, aber wie gesagt nicht im Sinne des BUrlG. Von daher müsstet ihr eine "durchschnittliche" Tages Zahl pro Woche errechnen und dann den Teilurlaub errechnen.

G
Galaxy

14.07.2020 um 15:19 Uhr

Das wäre ja auch hier der Fall, ein "VollzeitMA" hat (Modellrechnung) 4 Wochen Arbeitszeit 5 Tage Woche 58 Std pro Tag =40 Std pro Woche4= 160 Std pro Monat und hat mit 4 Wochen Urlaub den Monat komplett Urlaub, ein "TeilzeitAN" 4 Wochen Arbeitszeit 5 Tage Woche 5*6,8 Std pro Tag=34 Std pro Woche *4= 136 Std pro Monat und hat mit 4 Wochen Urlaub den Monat komplett Urlaub. So hat keiner einen Nachteil, beide haben ihre Sollarbeitszeit rechnerisch erbracht, in meinen Augen ist das so korrekt.

Wenn ich nur 3 Wochen Urlaub einreiche bleibt bei beiden Modellen noch eine Woche AZ übrig, die ich erbringen muss und das führt dann halt mit den Unterschiedlichen Schichtzeiten, wie bereits erwähnt, evtl. dazu dass ich mit + oder - Std auf dem Arbeitszeitkonto diesen Monat beende.

Ich wüsste aber auch keinen anderen Weg, es zu berechnen, da ich ja alleine durch die unterschiedlichen Dienstzeiten so gut wie keinen Monat habe, indem ich immer auf "Null" komme, in diesen Bereichen wird ja 365 Tage durchgehend gearbeitet inklusive WE, FT usw.

Gruß Galaxy

K
Kjarrigan

14.07.2020 um 15:56 Uhr

galaxy - wenn du immer eine 5 Tage Woche hast ist die Std Zahl doch völlig egal. (ebenso bei 4 Tage Woche oder 3 Tage Woche.

So wie Nasu aber schriebt hat sie eine Wochenweise Schicht oder eben frei und da muss man erst einmal errechnen wieviel Tage sie im Wochenschnitt überhaupt arbeitet und dann hat sie halt eine 3 Tage Woche oder eine 4 Tage Woche.

G
Galaxy

14.07.2020 um 16:09 Uhr

Kjarrigan - der Ansatz ist richtig, ich hatte es jetzt auch gar nicht mehr auf die Frage von Nasu bezogen, weil in meinen Augen ist es auch unstrittig, das ihre Vorgesetzte es sich ziemlich einfach macht und die "Wochen" dann mal eben tauscht damit Nasu zusätzlich zu ihrem Urlaub eben noch arbeiten kommt weil die Vorgesetzte sonst ein "Besetzungsproblem" der Schicht hat. Das ist nicht in Ordnung so. Da Nasu nur Dauernachtwache leistet hat sie auch nicht das 3-Schichtproblem, welches ich beschrieben hatte.

Gruß Galaxy

N
Nasu2212

15.07.2020 um 16:42 Uhr

Ok, dann habe ich mich wohl geirrt! Habe immer 14 Nächte im Monat +- einer Nacht Auch wenn ich Urlaub eingetragen habe... Aber die Erklärung ergibt Sinn? War bis jetzt ausschließlich im Tagdienst ist meine erste Stelle wo ich nur Nachtdienst mache und kenne mich da mit den Regelungen frei und Urlaub nicht aus... Wie gesagt ist alles super da und meine EL ist auch klasse.... Danke euch :)

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