Erstellt am 29.11.2024 um 10:36 Uhr von Challenger
Zitat south-ace88 : Würden auch noch weitere Gründe einfallen?
Yes : Die Gewerkschaft mit ins Boot holen.
Erstellt am 29.11.2024 um 10:40 Uhr von Kehler
Wenn die Änderungskündigung nicht angenommen wird, gibt es halt eine ordentliche Kündigung. Meistens wird die ordentliche zeitgleich mit der Änderungskündigung ausgesprochen.
Wo soll den der AN arbeiten wenn es den Standort nicht mehr gibt?
Ich würde da als BR nicht dagegen stimmen, es liegt ja am AN ob er die Änderungskündigung annimmt oder nicht.
Bei einer Standortschließung muss ein Sozialplan ausgehandelt werden, wenn ich mich recht erinnere.
Erstellt am 29.11.2024 um 11:07 Uhr von jutti1965
Stimmt @Kehler, und da ist der BR mit im Spiel. Vielleicht gibt es MA deren Weg nicht so weit ist oder die vorrangig zu kündigen wären ( Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtungen..)
Erstellt am 29.11.2024 um 11:26 Uhr von celestro
"Vielleicht gibt es MA deren Weg nicht so weit ist oder die vorrangig zu kündigen wären ( Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtungen..)"
Erm ... bei einer Standortschließung werden doch ALLE gekündigt.
Erstellt am 29.11.2024 um 11:36 Uhr von rtjum
Hallo,
habt ihr denn keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem AG verhandelt?
Das ist doch euer erster und allerwichtigster Hebel!!!
Erstellt am 29.11.2024 um 11:40 Uhr von Dummerhund
Bei Standortschliessung sollte man § 111 BetrVG anwenden.
Erstellt am 29.11.2024 um 11:47 Uhr von south-ace88
@kehler wenn die Änderung nicht angenommen wird, soll der Arbeitsvertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist enden
@rtjum wir haben die Anhörung gestern erhalten, heute im Gremium kurz darüber gesprochen und nächste Woche findet ein Gespräch mit GF statt
in der Anhörung ist sonst noch vermerkt, dass da alle MA betroffen sind, eine Sozialauswahl nicht stattfinden kann
Erstellt am 29.11.2024 um 11:48 Uhr von rtjum
seit wann wisst ihr denn von der Standortschließung?
Erstellt am 29.11.2024 um 11:50 Uhr von jutti1965
an eurer Stelle würde ich schnellstens einen RA zur Hilfe holen.
Erstellt am 29.11.2024 um 11:51 Uhr von playmobil
Was wollt ihr denn für die Mitarbeiter erreichen? Ohne Standort nunmal keine Arbeit, einfache Gleichung. Wenn der Weg zur Ersatzarbeitsstelle zu weit ist, bleibt somit nur die Kündigung.
Erstellt am 29.11.2024 um 12:05 Uhr von WiederDa
1. So schnell wie möglich einen RA hinzuziehen. (siehe jutti1965)
2. Der RA beurteilt, ob ein IA zu verhandeln ist. In dem Rahmen könnt ich dann einen SP verhandeln.
3. Im SP könntet Ihr dann eine Auffanggesellschaft vereinbaren (befristet) oder Abfindungen für die MA.
Änderungskündigungen gibt es m.E. rechtlich gar nicht, das ist immer eine Kündigung mit einem Arbeitsangebot zu geänderten Konditionen.
Erstellt am 29.11.2024 um 12:09 Uhr von Kehler
"Änderungskündigungen gibt es m.E. rechtlich gar nicht, das ist immer eine Kündigung mit einem Arbeitsangebot zu geänderten Konditionen. "
Es weiß aber trotzdem jeder was damit gemeint ist. Sogar RA nehmen den Begriff Änderungskündigung.
Warum umständlich, wenn es auch einfacher geht.
Erstellt am 29.11.2024 um 12:18 Uhr von takkus
@playmobil
Es ist möglich, als Betriebsrat bei einer Standortschließung einen Sozialplan auszuhandeln. In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Rechte und Pflichten des Betriebsrats, einschließlich der Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten.
Was ist ein Sozialplan?
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, die die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer abmildern soll, beispielsweise bei einer Betriebsstilllegung oder einer Standortschließung. Er regelt oft finanzielle Ausgleichszahlungen, Weiterbildungsmaßnahmen oder Unterstützungsangebote wie die Vermittlung neuer Arbeitsplätze.
Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz (§ 112 BetrVG)
Bei einer Standortschließung handelt es sich in der Regel um eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren, bevor er eine Betriebsänderung durchführt. Der Betriebsrat kann dann einen Interessenausgleich und einen Sozialplan mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Interessenausgleich: Regelt das "Ob" und "Wie" der geplanten Maßnahmen (z. B. Zeitpunkt der Schließung, Zahl der betroffenen Mitarbeiter).
Sozialplan: Sorgt dafür, dass die Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer abgemildert werden (z. B. Abfindungen, Umschulungen, Übernahme von Umzugskosten).
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?
Falls keine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erzielt werden kann, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Diese entscheidet verbindlich über den Sozialplan. Der Sozialplan ist dann rechtlich bindend.
Typische Inhalte eines Sozialplans:
Abfindungen: Regelungen zur finanziellen Entschädigung je nach Betriebszugehörigkeit.
Transfergesellschaft: Gründung einer Gesellschaft zur Weiterqualifizierung der Mitarbeiter.
Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche: Bewerbungstrainings, Vermittlung von Stellen.
Umzugskosten: Erstattung, wenn Mitarbeiter an einen anderen Standort wechseln.
Frühverrentung: Angebote für ältere Mitarbeiter.
Fazit
Ja, der Betriebsrat kann (und sollte) bei einer Standortschließung einen Sozialplan aushandeln, um die sozialen und finanziellen Nachteile für die Belegschaft so weit wie möglich abzumildern. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Betriebsrat in den Verhandlungen einzubeziehen.
Erstellt am 29.11.2024 um 12:22 Uhr von rtjum
"1. So schnell wie möglich einen RA hinzuziehen. (siehe jutti1965)"
Ja auf jeden Fall.
Aber beachten
BetrVG §111, 2. Satz
"Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; "
ansonsten geht das nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem AG.
Wichtig ist, es gelten die Zahlen des Unternehmens nicht des Standortes!
Eine Standortschließung kommt eher selten von heute auf morgen, daher wäre es wichtig zu wissen, was bisher zwischen GL und BR schon gelaufen ist dazu.
Hat die GL den BR nicht vorab informiert und dieser erst durch die Anhörungen davon erfahren wäre mein erster Schritt:
Sitzung am Montag, Beschluss den AG aufzufordern alle Maßnahmen zu stoppen und mit dem BR Verhandlungen zu IA und SP aufzunehmen.
Wenn der AG das nicht macht kann der BR, hier dann zur Durchsetzung seiner Rechte einen Anwalt beauftragen.
Erstellt am 29.11.2024 um 12:47 Uhr von Dummerhund
@playmobil
takkus und rtjum haben es ausführlich beschrieben.
Eine Änderungskündigung könnte hier unwirksam sein, wenn der BR hier nicht rechtzeitig über die Standortschliessung unterrichtet wurde um einen Sozialplan mit dem AG zu verhandeln.
Erstellt am 29.11.2024 um 14:03 Uhr von south-ace88
Das genaue Datum müsste ich nochmal nachschauen, aber müsste ca. 2 Wochen gewesen sein, die Schließung soll Mitte nächsten Jahres erfolgen
Dass die Mitarbeiter das Angebot annehmen, halte ich für aufgrund der Strecke für höchst unwahrscheinlich, aber falls Klage eingereicht wird möchte der BR das nur ungern einfach so hinnehmen/abnicken, nach dem Motto kann man ja nichts ändern, der MA soll einfach so gut wie es geht aus der Situation rauskommen
Erstellt am 29.11.2024 um 14:09 Uhr von Rudolph
Weshalb wird der Standort geschlossen? Wie sieht die Gesamtentwicklung des Unternehmens aus? Passen die EBIT Zahlen noch?
Erstellt am 29.11.2024 um 14:17 Uhr von rtjum
"aber müsste ca. 2 Wochen gewesen sein"
umgehend das machen, was ich schon geschrieben habe!!
wie viele MA hat das Unternehmen (also nicht nur euer Standort)
und solltet ihr einem TV unterliegen und gewerkschaftlich gut organisiert sein auch die Gew ins Boot holen!