Hallo zusammen!
Ein MA hat folgende Formulierung in seinem Arbeitsvertrag:
"Der Arbeitnehmer darf eine Nebenbeschäftigung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers ausüben. Dies gilt auch für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht." Eine BV gibt es nicht.
Der MA möchte sich nebenberuflich selbständig machen. Der Inhalt seiner Nebentätigkeit hat nichts mit dem Inhalt seines Arbeitsverhältnisses zu tun. Die Nebentätigkeit soll zunächst auf das Wochenende beschränkt sein, gelegentlich auch nach Feierabend.
Der MA will den AG um seine Zustimmung bitten. Es ist davon auszugehen, dass dieser nicht begeistert sein wird, da der MA ein Abteilungsleiter ist. Gibt es anerkannte Begründungen / Umstände, weswegen der AG die Zustimmung verweigern könnte? Welche Rechte hat der MA, wenn der AG die Zustimmung verweigert?