Erstellt am 28.11.2024 um 20:50 Uhr von celestro
"Gibt es anerkannte Begründungen / Umstände, weswegen der AG die Zustimmung verweigern könnte?"
Nach dem was ich hier lese ... nein.
"Welche Rechte hat der MA, wenn der AG die Zustimmung verweigert?"
Die Sache einem RA vorzulegen und ggf. zu klagen.
Erstellt am 28.11.2024 um 22:37 Uhr von Challenger
Ob ein Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgeht oder sogar einen Zweitjob ausübt ist durch die „Freiheit der Berufsausübung“ im Grundgesetz geschützt (Art. 12 GG). Das betrifft auch selbstständige oder ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Nebenjobs von Arbeitnehmern im Rahmen eines zweiten Arbeitsvertrags.
Arbeitgeber dürfen ihrem Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit allerdings dann verweigern, wenn dieser damit mindestens eine der folgenden Situationen zutrifft :
1. Er gefährdet die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten
2. Er geht einer Konkurrenztätigkeit nach und verstößt gegen das Wettbewerbsgesetz
3. Er läuft Gefahr, gegen die gesetzlichen Arbeitszeit-Regeln zu verstoßen
Erstellt am 28.11.2024 um 23:15 Uhr von Catweazle
Als Selbständiger kann er nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
Erstellt am 29.11.2024 um 06:16 Uhr von Moreno
Catweazel er ist ja nicht im Hauptjob selbstständig also hat er sich schon an Ruhezeiten zu halten!
Dies Formulierung im AV ist in meinen Augen nicht rechtens! Der AN sollte bei Verweigerung der Nebentätigkeit zu einem RA gehen.
Erstellt am 29.11.2024 um 17:03 Uhr von Catweazle
Die Ruhezeiten müssen nur beachtet werden beim Nebenjob aber nicht als Selbständiger.
Erstellt am 30.11.2024 um 11:08 Uhr von Moreno
Catweazel falsch nicht beim Nebenjob sondern beim Hauptjob
Erstellt am 01.12.2024 um 21:06 Uhr von Dummerhund
https://www.leipzig.ihk.de/infos-zur-existenzgruendung/nebenberuflich-selbststaendig/