Bestellung zum Wahlvorstand trotz ordentlicher Kündigung
Guten Tag,
in der Regel besteht der Wahlvorstand aus drei wahlberichtigen Arbeitnehmerinnen. Wie ist die Situation, wenn ein Arbeitnehmerin gekündigt worden ist, beispielweise zu Ende Dezember, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist (letzter Arbeitstag somit der 31. März) und dieser möchte sich als Wahlvorstand in einer Wahlversammlung, welches vor Ablauf der Kündigungsfrist stattfindet, aufstellen lassen? Ist dieser Arbeitnehmer*in dann nach § 7 BetrVG eine Wahlberechtigte Person und kann sich somit in den Wahlvorstand wählen lassen, da das Arbeitsverhältnis noch Bestand hat?
Ergänzung: Würde dieses Wahlvorstandsmitglied, nach dem Zeitpunkt der Ernennung den besonderen Kündigungsschutz erhalten?
Lieben Dank und viele Grüße
Community-Antworten (3)
27.11.2024 um 21:25 Uhr
Zitat: "Einem ordentlich gekündigten Arbeitnehmer verbleibt das aktive Wahlrecht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (Fitting, a.a.O., § 7 BetrVG Rn 33; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 7 BetrVG Rn 23)."
Wenn die Kündigungsfrist VOR der Wahl endet, würde das WV-Mitglied bei Erreichen des Küdigungstages aus dem WV fliegen. Das sollte man bedenken.
27.11.2024 um 21:40 Uhr
Es tritt dann nicht der besondere Kündigungsschutz ein den ein Wahlvorstandsmitglied mit seiner/ihrer Ernennung sonst bekäme?
28.11.2024 um 10:22 Uhr
Der besondere Kündigungsschutz gilt aber nicht rückwirkend.
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