Hallo,

unser "äußerst fähiger" Betriebsrat ist am 30.06.2009 geschlossen zurückgetreten.
Nun weigert er sich, bei der Bestellung des Wahlvorstandes mitzuwirken, da er es nach seinen Aussagen nicht muss.
Meine Frage nun: Hat er recht und wir müssen alles alleine machen, oder MUSS er bei der Bestellung des Wahlvorstandes mithelfen. Wenn ja, unter welchen Paragraphen bzw. Urteil finde ich es.