Betriebsratswahl - Wahlvorstand "Vorfrage" legal?
Guten Morgen, wir haben das gleiche Problem wie -bostonbulls (gestern geschrieben hat). Die Personen welche 2006 und auch davor immer den Wahlvorstand und - Helfer gemacht haben, sind entweder altershalber oder durch Eigenkündigung ausgeschieden. Da es 2006 ziemlichen Ärger mit der GF gab, schreit jetzt natürlich nicht gleich jeder hier, wir sind ein 3er Betriebsrat, käme sicherlich mit einem reichlichen "Beigeschmack" rüber wenn nun wir den Wahlvorstand und Helfer selber bilden würden und dann die Ersatzmitglieder 2 der Anzahl die Vertretung. Wir haben nun mal so einige , im Vorfeld schriftlich angeschrieben, das wir eine Wahl-Mannschaft suchen und in unserer nächsten Sitzung gerne die Bestellung des Wahlvorstandes vornehmen möchten . Es bringt uns ja nicht viel, wenn wir das in der Sitzung zwar die Bestellung des Wahlvorstandes beschließen, diejenigen aber das Amt dann nicht übernehmen würden. Also darum jetzt erstmal die "Vorfrage". Jetzt hat einer aus der GF davon erfahren und meinte, dass das so nicht ginge. Haben wir einen Fehler gemacht, oder ist das legal ? Wenn alles scheitert müssen wir wohl das Arbeitsgericht wegen der Bestellung bemühen. Danke im voraus
Community-Antworten (1)
23.10.2009 um 11:08 Uhr
Natürlich könnt ihr vorab fragen wer den "Job" machen würde. Fragt eure GL was rechtlich dagegen sprechen sollte... Also Spieß umdrehen...
Ihr könnt auch euch für den WV bestimmen...
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