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§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG Einsatz von KI - BR wurde NICHT informiert, was nun?

SB
Susann B.
Nov 2024 bearbeitet

Hallo, heute erfuhr ich zufällig von einer Kollegin, dass seit heute eine Testphase von KI (Produkt von google - gemini) gestartet ist. Unser Geschäftsführer hat uns in keinerlei Form darüber informiert. Unsere Firma hat in DE 2 Standorte. Auch der BR am anderen Standort hat keine Info vorliegen. Allerdings gehört unser Betrieb in einen Konzern, mit Hauptsitz in Kanada. Wenn konzern-weit die Testphase für Google gemini startet, ist es trotzdem für den Einsatz an unseren deutschen Standorten mitbestimmungspflichtig? Ist es generell mitbestimmungspflichtig? Danke für eure Auskunft, vielleicht kennt sich hier jemand im Detail aus.

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Community-Antworten (10)

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RudiRadeberger

27.11.2024 um 16:01 Uhr

https://www.betriebsrat.de/fachartikel/kuenstliche-intelligenz/kuenstliche-intelligenz-neue-rechte-fuer-den-betriebsrat-3133662

Ja, der BR ist in der Mitbestimmung. Er ist in dem Fall sogar gesetzlich verpflichtet, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

M
Moreno

27.11.2024 um 16:59 Uhr

Er ist in dem Fall sogar gesetzlich verpflichtet, einen Sachverständigen hinzuzuziehen....Zitat Rudi Kannst Du diese Aussage mal gesetzlich untermauern?

U
Ustik

27.11.2024 um 17:24 Uhr

Es wurde ja nicht ausgerollt, sondern nur getestet.

D
DummerHund

27.11.2024 um 18:00 Uhr

@Ustik Der AG HAT DEN br schon in den Anfangszügen der Planung darüber zu informieren.

Wenn ein BR jetzt ganz gemein wäre könnte er eine Klage auf Unterlassung einreichen. Dies würde ich persönlich als überhastet sehen.

R
RudiRadeberger

27.11.2024 um 18:46 Uhr

@Moreno

§ 80 Abs. 3 S. 2 und 3 BetrVG

Der ist in dieser Form ziemlich neu (2021).

M
Meph1977

27.11.2024 um 19:16 Uhr

Der Paragraph sagt aber nicht aus das man einen Sachverständigen hinzuziehen muss. Er nimmt dem Arbeitgeber nur das Argument weg das ein Sachverständiger nicht erforderlich wäre.

M
Moreno

27.11.2024 um 19:55 Uhr

Danke Meph das hätte mich auch sehr gewundert!

R
RudiRadeberger

28.11.2024 um 10:50 Uhr

"Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich."

Verstehe ich aber anders.

M
Moreno

28.11.2024 um 14:39 Uhr

Rudi das bedeutet, dass wenn der BR einen Sachverständigen wünscht kann der AG dies nicht für ,,nicht erforderlich" erklären. Der BR ist allerdings weiterhin frei in seinen Entscheidungen ob er einen Sachverständigen benötigt.

D
DummerHund

28.11.2024 um 14:58 Uhr

Genau deshalb ist häufig für einen BR das Wort "Erforderlich". Will der AG gegen die Argumentation "Erforderlich" angehen muss er dies ja auch begründen können/müssen.

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