"Faulis" im Gremium
Servus,
jeder von Euch kennt wahrscheinlich diejenigen, von denen man glaubt, sie hätten sich nur wegen des Kündigungsschutzes zur Wahl gestellt.
Wir haben da gerade auch so einen Fall einer kleinen Diva, die bei der leisesten Kritik auf Funkstille schaltet. Dabei ist diese mehr als berechtigt - aber wehe man erdreistet sich, den Wunsch nach mehr Beteiligung zu äußern.
Leider ist man als Vorsitzender kein disziplinarisch Vorgesetzter, so dass einem nur der motivatorische Weg bleibt. Zumindest theoretisch, wenn es nicht abprallen würde wie an Teflon.
- in der Sitzung wird geschwiegen und am Handy gedaddelt
- bei Abstimmungen wird sich mangels Kenntnislage oft enthalten
- Arbeit in Ausschüssen wird immer nur von anderen wahrgenommen
- Konsultierung zu Personalgesprächen wird aus Zeitgründen stets abgelehnt
- Schriftführer und Stelli sind langzeitkrank, die Protokollführung passiert daher reihum auf freiwilliger Basis - i.d.R. mit Ausnahme der einen Person ("keine Zeit")
- Aus Vorbereitungen zur Betriebsversammlung wurde sich ausgeklinkt, die Aufgaben wurden komplett von anderen übernommen
Wie würdet Ihr als BRV mit einer solchen Person umgehen? Wo hört "legale Faulheit" auf, und wo beginnt eine grobe Pflichtverletzung?
Konstruktive Kritik äußern klappt ebensowenig wie Motivationsversuche auf positive oder humorvolle Art.
Community-Antworten (12)
27.11.2024 um 11:27 Uhr
Oh Mann, das ist echt eine Zicke im Gremium! Andere haben in so einer Situation manchmal folgendes gemacht:
- Klares Gespräch führen: Manchmal hilft es, die Person erstmal direkt und ehrlich anzusprechen. Erklärt, wie ihr Verhalten das Team belastet und warum aktive Mitarbeit wichtig ist.
- Verantwortlichkeiten neu verteilen: Vielleicht fühlt sich die Person überfordert oder weiß nicht genau, was von ihr erwartet wird. Klare Aufgaben können helfen, die Motivation zu steigern.
- Regelmäßige Meetings einführen: Kurze Check-ins können dafür sorgen, dass alle auf dem gleichen Stand sind und sich verantwortlich fühlen.
- Abstimmungen und Feedback-Runden: Durch anonymes Feedback könnt ihr herausfinden, ob andere ähnliche Probleme sehen und gemeinsam Lösungen entwickeln.
- Letzter Ausweg – Austritt aus dem Betriebsrat: Wenn alles nichts hilft, gibt es die Möglichkeit, die Person aus dem Betriebsrat entfernen zu lassen. Das ist natürlich recht kompliziert, wegen dem Kündigungsschutz. Meistens muss eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen, was rechtlich heikel sein kann. Hier ist es final echt ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, bevor ihr irgendwelche Schritte unternehmt.
Es ist wichtig, dass ihr als Betriebsrat zusammenhaltet und professionell bleibt. Viel Erfolg euch!
27.11.2024 um 11:37 Uhr
Faulheit ist leider keine grobe Pflichtverletzung ihr werdet mit der Zicke leben müssen!
Letzter Ausweg – Austritt aus dem Betriebsrat: Wenn alles nichts hilft, gibt es die Möglichkeit, die Person aus dem Betriebsrat entfernen zu lassen. Das ist natürlich recht kompliziert, wegen dem Kündigungsschutz. Meistens muss eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen, was rechtlich heikel sein kann. Hier ist es final echt ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, bevor ihr irgendwelche Schritte unternehmt. Zitat baraba
das ist natürlich völliger Quark! Es kann keiner wegen Faulheit im Ehrenamt entlassen werden. Es gibt bei groben Pflichtverletzungen die Möglichkeit jemanden übers Gericht aus dem BR entfernen zu lassen...das ist sehr langwierig und wird nicht wegen mangelnder Motivation passieren.
Schickt sie doch mal auf ein paar Seminare vielleicht wird es dann besser. Verweigert sie diese Seminare kann dies unter Umständen als durchaus als grobe Pflichtverletzung gelten!
27.11.2024 um 11:52 Uhr
Danke für die Antworten.
1.) 4-Augen-Gespräche sind ergebnislos erfolgt. "Zu viel Arbeit", "andere müssen auch mal", etc. 2.) Verantwortlichkeiten neu verteilen kann keine Entlastung bringen, weil besagte Person keine feste Aufgabe hat. Lediglich das BR-Mandat. 3.) Wir tagen bereits 14-tätig und diskutieren jeden Beschluss recht ausführlich aus. 4.) Feedback-Runden kann man machen, aber im Grunde ist jedes BRM der gleichen Ansicht. 5.) Wird nicht möglich sein, wie moreno schon schrieb.
Die Lehrgänge BR1+BR2+BR3 sind noch sehr frisch (< 1 Jahr) - dafür war komischerweise Zeit da. Sogar ein Lehrgang mit 400km Entfernung wurde genehmigt.
27.11.2024 um 12:00 Uhr
Dann mit Zicke leben :-) aber immer ordentlich ablästern in den BR Sitzungen...vielleicht hat sie irgendwann keine Lust mehr!
27.11.2024 um 12:22 Uhr
Untätigkeit an Belegschaft durchsickern lassen. Die nächste Wahl kommt.
27.11.2024 um 13:54 Uhr
Zitat Muschelschubser : - in der Sitzung wird geschwiegen und am Handy gedaddelt
LAUT darauf ansprechen und auffordern, dies SOFORT zu unterlassen.
27.11.2024 um 14:42 Uhr
Man kann sich auch auf eine GO einigen in der steht das Handys (außer für den BRV sein Diensthandy) in BR Sitzungen verboten sind. Protokolle werden bei Krankheit des Schriftführers und BRV reium von jeden geschrieben (Reihenfolge festschreiben) Betriebsversammlungen müssen vom Gremium gemeinsam Vorbereitet werden.
Wenn sie dann noch meint faul sein zu müssen:
27.11.2024 um 17:14 Uhr
Sorry aber keiner kann gegen seinen Willen zum führen des Protokolls verdonnert werden. Egal was in der GO steht eine solche Regelung ist schlicht unwirksam, mal abgesehen davon das ich garnicht wollen würde das eine Person die so grad garkein Bock drauf hat eine Urkunde schreiben soll dich ich möglicherweise vor Gericht verwenden muss. Wenn es keinen Schriftführer gibt muss der BRV es führen. Das heist aber nicht das man das der Person auf die Nase binden muss.
27.11.2024 um 17:55 Uhr
@Meph1977 ". Wenn es keinen Schriftführer gibt muss der BRV es führen" Hast aber schon gelesen was ich dazu geschrieben habe? gut, man könnte jetzt sagen wenn der BRV auch nicht da ist dann wäre sein Stelli dran. Aber wenn der auch nicht da oder nicht vorhanden was dann?
27.11.2024 um 19:12 Uhr
Wenn das ein Problem darstellt dann sollte der BR sich dringend mal ordentlich organisieren. Bei uns ist die Vertretung selbst dann noch gegeben wenn alle 9 regulären Betriebsräte krank sind und nur noch ein Ersatzmitglied da ist. Da ist sie dann eben die letzte in der Kette das wäre dann aber auch der Einzige Fall wo sie nicht um die Protokollführung herumkäme ohne eine Pflichtverletzung zu begehen. Grundsätzlich ist kein Betriebsrat gezwungen einen Funktion innerhalb des BR anzunehmen und keine Geschäftsordnung kann dies ändern. Er muss nur an den BR Sitzungen teilnehmen wenn er nicht verhindert ist.
27.11.2024 um 20:11 Uhr
Selbst wenn ich ein BRM nicht verpflichten könnte, würde ich versuchen sie mit einer verpflichtenden GO ( z.B. Handyverbot, Sitzordnung...alle würden einzeln gefragt wo sie denn gerne sitzen würden und das Frl.ich hab keine Lust zum Schluss, das das der äußerste Platz ganz hinten über bleibt) langsam weich kochen. Guggt sie auf die Uhr dauert eine Sitzung halt ganz unvorbereitet mal etwas länger. Ihre Langeweile halt verschärfen. Entweder sie verlässt dann von selber den BR oder aber sie bitte auch mal was machen zu dürfen Ich hatte mal 2 Jahre dran gewerkelt einen BRV vom Tron zu stürzen. Ohne das es ihn in dem Moment bewusst war hatte er mit einer Äußerung seinen eigenen Austritt aus dem BR besiegelt. Ich habe dann nur noch den Schriftführer gesagt, hälst du den Satz fest und weg war er.
28.11.2024 um 09:53 Uhr
Ich habe jetzt den fleißigen HelferInnen ausdrücklich etwas mehr Lob und Aufmerksamkeit geschenkt, insbesondere im Nachgang zu unserer Betriebsversammlung.
Ich verspüre jetzt plötzlich ein wenig mehr Aufmerksamkeit und auch Rückmeldungen zu Fragen in Teams.
Da hat sich wohl jemand zu wenig gekuschelt gefühlt. Mal sehen wie lange das nachhallt.
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