Erstellt am 31.05.2007 um 14:01 Uhr von pit47
Hallo Alex99,
es lassen sich auch in einem BR nicht alle BRMtgl. unter einen Hut bringen, dieses gehört zu unsereren Demokratieverständnis.
Ich lasse mich auch nicht gleichschalten, damit die Arbeit mit dem AG möglich ist.
Erstellt am 31.05.2007 um 14:09 Uhr von pirat
@Alex99,
bei solchen BR`s brauchst du keinen Feind (AG)
Erstellt am 31.05.2007 um 14:11 Uhr von conny16
hallo Alex,
wir haben das gleiche Problem wie ihr. Es gibt dadurch viele hitzige
Diskussionen und "Streitereien", was nicht sein müsste. Dazu haben
wir noch ein Problem. Frage: Darf ein BRMitglied Handlungen durch-
führen, ohne mit dem Gremium gesprochen zu haben? Er hat mit
Name und BR-Mitglied des Betriebsrates Fa.xxx unterschrieben.
Erstellt am 31.05.2007 um 14:15 Uhr von spartacus
Moin,
vielleicht hilft ein Gespräch mit eurem Gewerkschaftssekretär!?
Erstellt am 31.05.2007 um 14:24 Uhr von Alex99
Wir haben kein Problem mit Demokratie, aber das bei uns ist ein kleiner Privatkrieg zwischen dem erwähnten Mitglied und dem Rest des Gremiums. Jede Meinung ist wichtig und wird auch akzeptiert!
@conny: ist euer br mitglied überhaupt zeichnungsberechtigt? wenn nicht hat er gegen das Betr VG verstossen!
Erstellt am 31.05.2007 um 14:31 Uhr von tramdriver
Ein solches Problem oder eine ähnliche Konstellation gibt es wahrscheinlich gar nicht so selten. Worin besteht denn die Quertreiberei? Man hat für die BR-Sitzungen eine Tagesordnung. Über die Punkte wird diskutiert. Dann wird abgestimmt. Fertig. Es müssen ja nicht immer alle einer Meinung sein. Sowas lässt sich aussitzen, denn wenn der Quertreiber irgendwann merkt, dass er keine Chance hat damit durchzukommen, wird er sein Amt hinschmeissen. Das hatten wir dieses Jahr auch schon.
Einen langen Atem wünscht
tramdriver
Erstellt am 31.05.2007 um 14:49 Uhr von BIM
@ Conny,
-was genau hat er/sie unterschrieben?
- wenn es im Gremium nicht abgesprochen (im Sinne von Beschluss/offizielle Info des BR) wurde, sollte hinterfragt werden welchen Grund es gab das zu tun (Notfall) ansonsten würde ich auch sagen, dass es nicht rechtens ist.
BIM
Erstellt am 31.05.2007 um 21:39 Uhr von Der alte Heini
Es gäbe eventuell die Möglichkeit für Euch gem. §23 BetrVG beim Arbeitsgericht
den Ausschluss des Kollegen aus dem BR zu beantragen. Solch ein Verfahren ist aber nur erfolgreich, wenn detailliert und nachweislich dargelegt wird, dass eine vernünftige Betriebsratsarbeit aufgrund der ständigen Vorfälle nicht mehr möglich ist.
Der Betriebsrat sollte sich über dieses Problem mit einem Fachanwalt beraten.
Erstellt am 31.05.2007 um 21:58 Uhr von Lotte
Heini,
natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See...
Trotzdem glaube ich, dass man es mit dem 23er hier recht schwer hätte. Schreibt doch auch der Däubler in RN 10 zu §23, BetrVG: "Auch die Zumutbarkeit der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern ist unerheblich, weil der Ausschluss nicht allgemein die Arbeitsbedingungen im BR erleichtern soll und regelmäßig im BR unterschiedliche Gruppen und Interessen vertreten sind "
Erstellt am 31.05.2007 um 23:43 Uhr von Der alte Heini
Lotto,
sicherlich, es ist schwierig, aber möglich.
Es kommt auf die Gründe an und die müssen gravierend sein.
Ob das hier der Fall ist kann man ja so nicht sagen.
Oft ist es so, dass Betroffene solche Situationen emotionaler sehen als Außenstehende und sich dann wundern, dass sie mit ihrem Vorhaben scheitern. Deshalb auch meine Empfehlung mit der Sache zu einem Fachanwalt zu gehen um eine rechtliche Bewertung zu bekommen.
----natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See...----
Aber, versuch macht klug.