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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Mitglied raus aus dem Gremium

A
Alex99
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wir haben hier in unserem Gremium leider ein gröberes Problem mit einem Mitglied. Er wurde vom Gremium vor die Wahl gestellt das er als Vorsitzender zurück tritt oder abgewählt wird. Er ist zurück getreten und somit wieder normales BR Mitglied. Jetzt treibt er im Gremium total quer und versucht hinter dem Rücken Stimmung gegen den Rest zu machen und hat es sogar geschafft zwei Mitglieder im Gremium auf seine Seite zu bekommen. Die Situation ist sehr kritisch, da so keine vernünftige BR Arbeit intern und auch mit der Geschäftsführung möglich ist bzw. macht. Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen was oder welche Möglichkeiten wir hier haben das BR Mitglied aus dem Gremium zu kriegen.

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Community-Antworten (10)

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pit47

31.05.2007 um 16:01 Uhr

Hallo Alex99, es lassen sich auch in einem BR nicht alle BRMtgl. unter einen Hut bringen, dieses gehört zu unsereren Demokratieverständnis. Ich lasse mich auch nicht gleichschalten, damit die Arbeit mit dem AG möglich ist.

P
pirat

31.05.2007 um 16:09 Uhr

@Alex99, bei solchen BR`s brauchst du keinen Feind (AG)

C
conny16

31.05.2007 um 16:11 Uhr

hallo Alex, wir haben das gleiche Problem wie ihr. Es gibt dadurch viele hitzige Diskussionen und "Streitereien", was nicht sein müsste. Dazu haben wir noch ein Problem. Frage: Darf ein BRMitglied Handlungen durch- führen, ohne mit dem Gremium gesprochen zu haben? Er hat mit Name und BR-Mitglied des Betriebsrates Fa.xxx unterschrieben.

S
Spartacus

31.05.2007 um 16:15 Uhr

Moin, vielleicht hilft ein Gespräch mit eurem Gewerkschaftssekretär!?

A
Alex99

31.05.2007 um 16:24 Uhr

Wir haben kein Problem mit Demokratie, aber das bei uns ist ein kleiner Privatkrieg zwischen dem erwähnten Mitglied und dem Rest des Gremiums. Jede Meinung ist wichtig und wird auch akzeptiert! @conny: ist euer br mitglied überhaupt zeichnungsberechtigt? wenn nicht hat er gegen das Betr VG verstossen!

T
tramdriver

31.05.2007 um 16:31 Uhr

Ein solches Problem oder eine ähnliche Konstellation gibt es wahrscheinlich gar nicht so selten. Worin besteht denn die Quertreiberei? Man hat für die BR-Sitzungen eine Tagesordnung. Über die Punkte wird diskutiert. Dann wird abgestimmt. Fertig. Es müssen ja nicht immer alle einer Meinung sein. Sowas lässt sich aussitzen, denn wenn der Quertreiber irgendwann merkt, dass er keine Chance hat damit durchzukommen, wird er sein Amt hinschmeissen. Das hatten wir dieses Jahr auch schon.

Einen langen Atem wünscht

tramdriver

B
BIM

31.05.2007 um 16:49 Uhr

@ Conny, -was genau hat er/sie unterschrieben?

  • wenn es im Gremium nicht abgesprochen (im Sinne von Beschluss/offizielle Info des BR) wurde, sollte hinterfragt werden welchen Grund es gab das zu tun (Notfall) ansonsten würde ich auch sagen, dass es nicht rechtens ist. BIM
DAH
Der alte Heini

31.05.2007 um 23:39 Uhr

Es gäbe eventuell die Möglichkeit für Euch gem. §23 BetrVG beim Arbeitsgericht den Ausschluss des Kollegen aus dem BR zu beantragen. Solch ein Verfahren ist aber nur erfolgreich, wenn detailliert und nachweislich dargelegt wird, dass eine vernünftige Betriebsratsarbeit aufgrund der ständigen Vorfälle nicht mehr möglich ist.

Der Betriebsrat sollte sich über dieses Problem mit einem Fachanwalt beraten.

L
Lotte

31.05.2007 um 23:58 Uhr

Heini, natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See...

Trotzdem glaube ich, dass man es mit dem 23er hier recht schwer hätte. Schreibt doch auch der Däubler in RN 10 zu §23, BetrVG: "Auch die Zumutbarkeit der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern ist unerheblich, weil der Ausschluss nicht allgemein die Arbeitsbedingungen im BR erleichtern soll und regelmäßig im BR unterschiedliche Gruppen und Interessen vertreten sind "

DAH
Der alte Heini

01.06.2007 um 01:43 Uhr

Lotto, sicherlich, es ist schwierig, aber möglich. Es kommt auf die Gründe an und die müssen gravierend sein. Ob das hier der Fall ist kann man ja so nicht sagen. Oft ist es so, dass Betroffene solche Situationen emotionaler sehen als Außenstehende und sich dann wundern, dass sie mit ihrem Vorhaben scheitern. Deshalb auch meine Empfehlung mit der Sache zu einem Fachanwalt zu gehen um eine rechtliche Bewertung zu bekommen.

----natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See...----

                      Aber, versuch macht klug.

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