Mobbing im Betriebsrat
Liebe Kollegen, liebe Allwissende,
ich schildere hier im Auftrage gleich einen Fall, welchem einem falschen Film ähnelt. Vielleicht wird der eine oder andere es gar nicht glauben können, dass es so etwas gibt. Aber lasst euch nicht von persönlichen Gefühlen leiten, sondern gebt mir hier einen Ratschlag, wie sich der Kollege, um den es sich hier gleich handeln wird, weiter verhalten soll.
Es gibt seit Mai 2006 einen Betriebsrat, der aus 7 Köpfe (alle männlich) besteht. Die Amtszeit dieses BR-Gremium endet jetzt am 10.05.2010. Nun zum besagten Kollegen, dem wir mal den Namen „Paul“ geben! Paul ist seit Erstgründung des Betriebsrates im Jahre 2004 mit im Gremium! Er ist sehr angesehen bei den Mitarbeiter/innen. Seine Wahl 2006 ist auch wieder mit zahlreichen Stimmen bestätigt worden. Er ist immer sehr bemüht, Betriebsratsarbeit lt. dem BetrVG zu verrichten. Hierzu gehört eben auch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Er hat vieles in den letzten 4 Jahren, für das bestehende Gremium getan, um den Betriebsrat in der Öffentlichkeit immer gut aussehen zu lassen. Dieser nahm auch die Funktion als GBR- Vorsitzender und WA- Mitglied sehr ernst. Jedoch tobt hinter den BR- Mauern ein immer wieder kehrender Krieg, gegen Paul. Mittlerweile ist er im BetrVG sehr gewannt, und weis wie er es anzuwenden hat. Seit mehreren Monaten, unterstellen 5 BR-Mitgliedern dem Paul, er würde zu viel mit der Geschäftsleitung fungieren, und er würde nicht alles dem BR-Gremium preisgeben. (Was überhaupt nicht der Wahrheit entspricht) Des Weiteren, macht man Paul, mittlerweile in der Öffentlichkeit sehr schlecht. Seit März dieses Jahr, haben 5 Mitglieder einen Beschluss gefasst, in dem man dem Arbeitgeber und Paul nachsagt, dass dies die BR-Arbeit beeinträchtigen würden. Und zwar in Form eines gerichtlichen Beschlussverfahren. (1.Sitzung fand von Seiten des Gerichts, noch nicht statt) Mittlerweile, wurde bei uns nun auch wieder gewählt, und Paul ist wieder in das BR-Gremium bestätigt worden. Ebenso die 5 alten BR-Mitglieder, plus 1 weibliches und 2 männliche neue Mitglieder! (jetzt ein 9köpfiges Gremium) Paul wollte eigentlich die Wiederwahl nicht annehmen, doch auf unserem Zutun, hat er sich dafür entschieden. Mit dem neuem BR, werden wohl die Probleme nicht vom Tisch sein. Die alten 5 Mitglieder, haben dem Paul schon prophezeit, dass diese das Beschlussverfahren weiter betreiben werden. Der Höhepunkt ist nun, dass man Paul unterstellt, aus dem Jahre 2007, Werbegelder für Mitgliedschaften der Verdi, veruntreut hätte. Auch hier denke ich mal, dass die besagten 5 Mitglieder, mit der Verdi- Rechtsberatung ein Verfahren anstrebt. Man fingiert Emails, die besagen sollen, dass sich Paul, Unterlagen und wichtige Personalunterlagen nach Hause schicken würde. Jedoch ohne Datum und Uhrzeit bezüglich des Sendeberichts.
Wie soll sich der Paul weiter verhalten. Ist hier eine Amtsniederlegung angeraten, oder???? Ich persönlich, nenne mal das ganze „Mobbing“!
Mit besten Grüßen
Betrefita
Community-Antworten (3)
01.05.2010 um 16:55 Uhr
ganz einfach, er soll sich rechtlich beraten lassen und prüfen lassen ob rechtswidriges Verhalten der Koll. gegeben ist.
Das Mandat niederlegen wäre auf alle Fälle der falsche Weg, denn er würde die anderen bestätugen ggf. mit rechtwirdrigem Verhalten auch zukünftig IHRE Interessen durch zusetzen.
01.05.2010 um 17:08 Uhr
@ Betrefita,
die Frage nach einer Amtniederlegung ist für Außenstehende sicher recht schwer zu beantworten. Natürlich hat erwin Recht, dass man Ungerechtigkeiten nicht einfach aus dem Weg gehen sollte.
Andererseits ist in so einem Fall auch eine große Portion persönliche Betroffenheit enthalten. Psychische Belastung, Beeinträchtigung des Alltags, vielleicht mit Auswirkungen auf das Privatleben. Und es stellt sich die Frage, ob es noch Sinn macht, gegen Windmühlen zu kämpfen und sich darin aufzureiben, wenn man persönlich darunter leiden muss und mehr oder weniger als Einzelkämpfer da steht.
Ein Betriebsrat, der sich untereinander vor Gericht bekriegt? Dann doch lieber gar keinen !
Ich würde dem Kollegen wünschen, dass er kämpft und Erfolg hat (wenn das Recht auf seiner Seite ist, wie du geschildert hast). Ich hätte aber auch Verständnis, wenn er zu dem Entschluss kommt, dass er seine Kraft besseren Dingen zuwenden kann.
01.05.2010 um 23:01 Uhr
@Betrefita Ich denke mal jeder ist solange Unschuldig bis seine Schuld erwiesen ist. Beteuert der Kollege seine Unschuld was die Vorwürfe wegen der klünglewirtschaft mit dem AG angeht und man ist überzeugt das er die Wahrheit sagt, sollte man ihm zur Seite stehen. Die Belegschaft denke ich mal hat dies mit seiner Wiederwahl getan. Dies sollte dem Kollegen bestätigen weiter zu kämpfen. Von der rechtlichen Seite denke ich mal das das Gericht prüfen wird ob seinerzeit dieser Beschluß rechtens gelaufen ist. Was mir zu denken gibt ist, das Du schreibst, das diese 5 einen Beschluß gefasst haben. Zu der angegebenen Zeit ist der BR aber ein 7er Gremium gewesen. Der beschuldigte Kollege kann an der Sitzung nicht teigenommen haben, da sich der Beschluss ja gegen ihn richtet. Demnach müsste ein Ersatzmitglied ja geladen worden sein. Ergo, es müssten wieder 7 sein. Oder habe ich jetzt hier irgendwas verkehrt verstanden? Damit einem Beschlussverfahren stattgegeben wird, oder besser gesagt zur Überprüfung zugelassen wird bedarf es auch schon einiges. Nur ein Hinweis auf eine Unzuutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit reicht i.d.R. nicht aus. Hier ist es erforderlich, das der Auszuschließende durch ein ihmzurechenbares Verhalten die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich bedroht oder lahmlegt hat. Kommt es dazu heißt dies für mich immer im Umkehrschluß das der damalige BR schlampig gearbeitet hat. Denn hätte er ordentlich gearbeitet und hätte dem Beschuldigten gewisse Aufgaben entzogen oder untersagt oderaber man hätte eine vernünftige Geschäftsordnung gehabt, dann wäre es sowit nicht gekommen. Eine Teilschuld trifft hier also auch immer dem gesamtem Gremium. Was die zweite Angelegenheit mit der GEW Betrifft, verstehe ich das verhalten der GEW nicht. Als Mitglied der GEW ist er Privatperson und hat nichts mit seiner Funktion als BR zu tun. Also wäre dies eine Zivilrechtliche Sache. Da haben die 5 Kollegen sich raus zu halten. Ansonsten könnte der beschuldigte Kollege sich ja mal überlegen eine Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung einzureichen. Nur mal so ein Gedanke von mir.
Verwandte Themen
Neue Definition Mobbing durch BAG
Älterentdeckt und für gut befunden : http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/mobbingneudefiniert.pdf Über viele Jahre haben das BAG und die Instanzgerichte den
Bakkalaureatsarbeit zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz aus der Sicht des Betriebsrates
ÄlterGuten Tag, Wir sind zwei Studenten der TU Wien. Unsere Namen sind Dominik Karczewski und Sibel Polat. Wir schreiben eine Bakkalauereatsarbeit zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. Die Forschung
Maßnahmen gegen Mobbing im Betrieb?
ÄlterHallo meine Experten ,-) Unser BR hat in der Firma gelegentliche Beschwerden der MA mit einer Art "Mobbing" von ihrer Vorgesetzter gehabt aber wissen wir bis jetzt nicht genau mit diesem Probleme v
Smartphone im Arbeitsleben oder wie und warum ist das möglich?
ÄlterStändig schleppen Kollegen/innen Smartphone mit zur Arbeit. Dass damit nicht nur private Gespräche geführt werden, sollte auch klar sein. So der heutige Alltag. Im folgenden Fall, AN arbeitet in ein
Mobbing im Betrieb - was ist Mobbing und was (noch) nicht?
ÄlterHallo, wer kann mir sagen ob folgende Schickanen bereits unter Mobbing fallen.Auf Grund meines Einsatzes für einen Betriebsrat werde ich nun enorm vom Chef Schickaniert was sogar schon in diesem Jahr