Pausenzeit durch Arbeitsaufkommen verkürzt
Beispiel. Ich habe eine angeordnete festgelegte Pause von 11Uhr bis 12 Uhr. Durch innerbetriebliche Meetings oder Telefonaten mit Geschäftspartnern nehme ich nur 45min von der angeordneten Pause von einer Stund. Muss der Arbeitgeber dem Angestellten die 15min dem Zeitkonto als Plusstunde gutschreiben? Ich konnte bisher nichts im Arbeitsschutzgesetz finden. In der Betriebsvereinbarung ist dazu ebenso nichts geregelt.
In meinem Unternehmen werden die 15+ nicht dem Zeitkonto gutgeschrieben. Ist dies rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (6)
27.11.2024 um 08:48 Uhr
Nein, das ist nicht rechtens. Wenn Deine Pause verkürzt ist, darf Dir auch nur die verkürzte Pause abgezogen werden.
27.11.2024 um 10:30 Uhr
Allerdings kann man auch bei einem innerbetrieblichen Meeting sagen: Jetzt beginnt meine Pause. Machen wir später oder morgen weiter. Telefonate kann man auch auf später verschieben. Begründet wird es dadurch: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. im voraus!
27.11.2024 um 16:51 Uhr
Okay, danke schonmal für die Rückmeldungen. Gibt es dazu einen Paragrafen im Arbeitsschutzgesetzt in welchem dies klar definiert ist? Bisher konnte ich nichts finden wo klar steht das geleistete plus Stunden innerhalb der Pause dem Zeitkonto gutzuschreiben sind.
Mit freundlichen Grüßen
27.11.2024 um 17:02 Uhr
Dazu gibt es keinen Paragraphen. Es zählt nur einfach nicht als Pause, wenn man in der Zeit arbeiten muss.
27.11.2024 um 18:02 Uhr
Wenn man aber weiß das da was kollidiert kann man seine Pausen aber auch anders eintakten.
28.11.2024 um 11:11 Uhr
Wenn du von deiner regulären Pausenzeit noch 15 min. übrig hast würde ich an deiner Stelle die 15 Minuten verschieben und zu einer anderen Uhrzeit nachholen.
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