Was sagt der BR hierzu?
Hallo! Habe mal eine Frage ob hier der Betriebsrat Einfluss nehmen kann. In unserer Abteilung wurde eine Matrix eingeführt die je nach Personalanwesenheit-Arbeitsaufkommen den täglich frühstmöglichen Arbeitsbeginn regelt. Soll heißen: Avisiertes Arbeitsaufkommen 5 Stunden- 3 Mitarbeiter anwesend = Arbeitsgbeginn 8:15h Jeweilige Änderungen an Arbeitsaufkommen oder Mitarbeiterzahl ändert dann die Anfangszeit.
Zeitraum liegt zwischen 7:00h und 9:00h
Wir fangen also jeden Tag zu anderen Zeiten an. Zwischen 7-9h jeweils in 15 Minuten Schritten. Arbeitsbeginn des nächsten Tages erfahren wir zwischen 12-14 Uhr.
Fahrgemeinschaften mit anderen Arbeitnehmern der Fa. sind somit nicht mehr möglich. Zudem ist diese Matrix nur für eine einzige Abtl. gültig.
Hätte mal gerne einige Stimmen hierzu gehört. Danke!
Community-Antworten (4)
14.01.2009 um 12:05 Uhr
Hallo Bei der Gestaltung der täglichen Arbeitszeit ist der BR voll in der Mitbestimmung. Ohne das OK des BR läuft hier gar nix. Schau mal §87 BetrVG.
14.01.2009 um 12:14 Uhr
Hallo Bertbert1,
lt. § 87 Abs. 1 P. 2 BetrVG hat der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitzeit einschließlich der Pausen, sowie der verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Das heißt, das der AG sich mit dem BR in Form einer Betriebsvereinbarung zu einigen.
§ 87 Abs. 2 Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Abs. 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.
Also nehmt euch das Betriebsverfassungsgesetz unter den Arm und nehmt Einfluss.
MfG Angi1
14.01.2009 um 12:42 Uhr
Hallo und Danke schonmal!
Das der BA ein Mitbestimmungsrecht hat wusste ich, aber danke für den §
Die Frage ist jetzt nur ob so eine Regelung überhaupt rechtmässig wäre.. Sie hat keinerlei Auswirkung auf die Arbeitbewältigung oder sonstiges..
15.01.2009 um 08:33 Uhr
Kann mir hierzu keiner etwas sagen? Ich finde online rein gar nichts was dazu passen würde..
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