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Umgruppierung zulässig?

B
Bodo1
Nov 2024 bearbeitet

Guten Abend. Ich bräuchte mal eine 3. Meinung zu meinem Fall. Wird auch etwas länger die ganze Geschichte. Ich fang mal an: Ich bin Angestellter und werde nach dem ERA Tarifvertrag M+E Bayern (IG Metall) bezahlt. Ich wurde nun 10 Jahre (3 Schicht) aufgrund meiner Tätigkeit laut Stellenbeschreibung mit EG 6 entlohnt. Nun hat man mir letztes Jahr Mitgeteilt, dass die Nachtschicht an meinem Arbeitsplatz wegfällt und ich daher ab Januar 2024 nach EG5 bezahlt werde. Begründet daher, dass ich Nachtschichtverantwortlich war und das ja dann wegfällt. Allerdings, um es deutlicher zu machen, war ich seit 2013 Nachtschichtverantwortlich und ab 2014 habe ich dann eine andere Arbeit in der gleichen Abteilung ausgeübt und wurde erst aufgrund dieser Arbeit in EG6 angehoben. Um scheinbar das ganze durchzuboxen, hat man dem BR zum Jahreswechsel eine Stellenbeschreibung vorgelegt, die wirklich nur maximal 50% meiner aktuellen Tätigkeit entspricht und dementsprechend auch in EG 5 einzustufen wäre. Das dicke Ding an der Sache ist leider, dass ich diese Stellenbeschreibung nie zu Gesicht bekommen habe, und erst im März 2024 durch Zufall vom Betriebsrat davon erfahren habe. Ich bin nun schon seit Ende 2023 mit der Gewerkschaft an der Sache dran, aber leider ist das ganze sehr schleppend und daher wollte ich hier mal nach einer kompetenten Auskunft fragen. Laut Gewerkschaft ist das nicht rechtmäßig und wir versuchen hier schon das ganze Jahr eine Einigung mit den Vorgesetzten bzw HR zu finden. Leider ist der Gewerkschaftsvertreter auch zeitlich immer sehr eingeschränkt und somit zieht sich das ganze wie Kaugummi. Auf den BR kann ich mich in dieser Sache auch nicht verlassen. Das habe ich und die Gewerkschaft leider auch schon festgestellt. Der zuständige HR Manager hat mich auch schon zum Gespräch gebeten, allerdings klang das für eher nach Einschüchterung als nach klärendem Gespräch. Intern war ich mit meinen Vorgesetzten auch schon aktiv und habe um Richtigstellung gebeten. Allerdings hat man mir diverse Stellen angeboten, die laut meiner und auch nach Aussage der Gewerkschaft eher in der EG 7 einzuordnen wäre. Das ist leider der falsche Ansatz. Ich möchte ja eigentlich nur meine Arbeit der letzten 10 Jahre weiter machen und auch dafür nach wie vor in EG 6 eingruppiert sein. Die Arbeit hat sich natürlich über die Jahre verändert und es sind Sachen weggefallen und dafür andere Sachen dazu gekommen aber einfacher wurde es nicht. Sorry für den langen Text und evtl habe ich auch Kleinigkeiten vergessen oder weggelassen. Aber es ist leider auch eine lange Geschichte die gefühlt kein Ende nimmt. Danke schonmal fürs lesen und antworten!

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Community-Antworten (1)

J
jutti1965

26.11.2024 um 13:07 Uhr

Lieber Bodo, ich würde mir an deiner stelle von der Gewerkschaft einen Anwalt für Arbeitsrecht vorschlagen lassen und ihm die ganze Sache übergeben!

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