Zustimmungsverweigerung zur Umgruppierung
Hallo, wir haben im BR einer Umgruppierung ener Kollegin nach §99 Abs.2 Ziff1+4 nach BetrVG wegen Tariflichen Reglungen wiedersprochen. Begründet auf benachteiligung ihrer Person ohne das dies aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist Durch die geplante Umgruppierung wird die Kollegin zwar Kurzfristig mehr Gehalt erhalten aber durch die im Tarifvertrag vorgesehene Höherstufung nicht mehr erhalten.
Die GL war über den Wiederspruch überrascht und behauptet jetzt das die Umgruppierung fair wäre nach geringerem Verantwortungsbereich. Was wir eigentlich anders sehen. Nun soll lt. GL ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter/BR gesucht werden. Wie sollen wir uns verhalten?
Community-Antworten (6)
02.02.2015 um 15:58 Uhr
Also Sie bekommt mehr Geld und ihr habt WIDERSPROCHEN! Coole Aktion.
02.02.2015 um 16:31 Uhr
mvstony, Tariflichen Reglungen wiedersprochen. Gibt es eine tarifliche Regelung, die besagt, dass eine Umgruppierung nicht korrekt wäre?
zwar Kurzfristig mehr Gehalt erhalten aber durch die im Tarifvertrag vorgesehene Höherstufung nicht mehr erhalten. Diesen Satz kann man nicht wirklich verstehen. Entweder es gibt mehr oder nicht, was denn nun?
Habt ihr mal mit der Beschäftigten darüber gesprochen?
Ich würde als BR dieses Gespräch mit dem Abteilungsleiter wahrnehmen, vielleicht bringt das neue Erkenntnisse und ihr könnt danach guten Gewissens, unter Beachtung des Tarifes, bei Eurem Beschluss bleiben, oder feststellen, dass ihr ihn revidieren müsst.
02.02.2015 um 16:52 Uhr
Hallo, wir hatten wiedersprochen weil die Kollegin jetzt zwar etwas mehr Geld bekommt da Sie in LG K2 nach 6 Tätigkeitsjahren um gruppiert wird und wahrscheinlich da immer bleiben wird. In der alten LG K3 nach 2 Tätigkeitsjahren hätte Sie die möglichkeit sich im Tunus von 2 Jahren bis 6 Jahre hochzuarbeiten. Mit ihr wurde darüber gesprochen und Sie war damit einverstanden, was Ihr vorher nich bewusst war als man das Gespäch geführt hat. Im 2 Gepräch waäre sie ach mit der LG2 einverstanden. Denke das war richtig oder?
02.02.2015 um 17:45 Uhr
Nein war es nicht.
Das wären Themen gewesen, die die Kollegin im Personalgespräch hätte anbringen müssen bzw. jetzt anbringen sollte, bevor sie den AV endgültig unterzeichnet. Ein Widerspruchsrecht aufgrund der eventuellen Lohnentwicklung habt ihr hier nicht.
02.02.2015 um 18:00 Uhr
Sehr schwer zu verstehen.
Ich versuche mal das, was ich meine verstanden zu haben, mit eigenen Worten auszudrücken:
In der alten Lohngruppe steht der Kollegin in Kürze eine Entgelterhöhung auf Grund eines Zeitablaufes zu. Sie soll in eine höhere Lohngruppe zmgestuft werden in der sie ein höheres Entgelt als jetzt bekommt, aber niedriger als das Entgelt welches sie in der alten Lohngruppe nach der ihr demnächst zustehenden Erhöhung erhalten würde. Ihr seid der Meinung dass es für die Kollegin unter dem Strich wirtschaftlich günstiger ist, in der alten Lohngruppe zu bleiben, da sie in der neuen Lohngruppe erst nach 2 bis 6 Jahren mehr verdienen würde als in der alten Lohngruppe nach der demnächst zu erfolgenden Erhöhung?
Ich keinne keinen Tarifvertrag der eine Einstufung in das Belieben des Arbeitgebers stellt. in der Regel sind die AN in die Tarifgruppe einzustufen und fertig. Insofern hat der BR da auch nicht viel mitzukamellen wenn die Voraussetzungen für die Erhöhung gegeben sind.
Falls der Tarifvertrag hier einen systematischen Fehler (Entgelt in der Leistungsstufe höher als in der Grundstufe der nächsthöheren Lohngruppe) aufweist, dann ist es Sache der Gewerkschaft dies zu korrigieren und nicht Eure Sache.
Für die ANin könnte es unter Umständen sinnvoll sein, die Übernahme höher bewerteter Aufgaben abzulehnen.
02.02.2015 um 20:21 Uhr
Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr und der AG aneinander vorbei denkt. So gesehen könnte tatsächlich ein Gespräch erhellend sein. Vielleicht erörtert Ihr die Angelegenheit auch mal mit der Gewerkschaft, die diesen Tarif abgeschlossen hat.
Ich kenne durchaus Fälle, wo der AG tarifliche Gruppensprünge durch Zahlung einer Zulage vorweggenommen hat. Die Sprünge wurden dann angerechnet. Das ergab tatsächlich ein dickes Plus beim AN.
Spätere Umgruppierungen dürfen natürlich nicht kategorisch ausgeschlossen sein.
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