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Protokoll löschen ??

L
leik
Nov 2024 bearbeitet

Hallo, folgende Situation an einer Besprechung nahmen 4 Arbeitnehmer 2 Produktionsleiter und 2 Betriebsratsmitglieder ( 1Betriebsratsvorsitzender+ 1 Stellvertreter ) Teil Das Gespräch wird peer Tonband aufgezeichnet für das Protokoll, nun möchte der Geschäftsführer ( war nicht anwesend bei der Besprechung ) und der Betriebsratsvorsitzender nach Rücksprache mit der Gewerkschaft eine Passage aus dem Protokoll entfernen lassen . Ein Produktionsleiter drohte einem Mitarbeiter mit arbeitsrechtlichen Schritten.

Eure Meinung bitte bzw. Wie würdet Ihr Euch verhalten ????

Vielen Dank für Eure Antworten

268019

Community-Antworten (19)

C
celestro

21.11.2024 um 18:39 Uhr

1.) Waren ALLE anwesenden Personen mit der Tonbandaufzeichnung einverstanden?

2.) da steht etwas von arbeitsrechtlichen Schritten ... sind die angekündigt, wenn am Protokoll nichts geändert wird? Oder hatte der Produktionsleiter eine Drohung ausgesprochen und dies soll aus dem Protokoll gestrichen werden?

D
DummerHund

21.11.2024 um 19:07 Uhr

Ich habe es so verstanden das wenn der Satz nicht gestrichen wird einem MA arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen... Kann da aber auch falsch mit liegen.

Mir stellt sich die Frage wer hatte zu diesem Gespräch geladen? Hat man allen Beteiligten vorab gesagt das man Aufzeichnet und anhand davon ein Wortprotokoll verfassen will? Hat die GEW gesagt das man nicht jede aufgezeichnete Passage niederschreiben muss? Was sagen die MA zu dem Weglassen von getätigten Aufgezeichneten Aussagen.

Sollte man alles ganz genau durchleuchten, denn ein Protokoll könnte ja evtl. auch eine rechtliche Bedeutung erlangen.

L
leik

21.11.2024 um 21:20 Uhr

Alle haben der Tonbandaufnahme zugestimmt. Der Betriebsrat hat zum Gespräch eingeladen und wir wissen alle ( alle anwesende Personen ) das ein Protokoll erstellt wird. Aber nun will der Betriebsrat und der NICHT anwesender Geschäftsführer die ausgesprochen Bedrohung vom Produktionsleiter aus dem Protokoll streichen lassen . der Mitarbeiter möchte das es nicht gestrichen wird .

Sieht aber so aus, als würde sich der Betriebsrat und der Geschäftsführer durchsetzen . was ich nicht gut heißen kann !!!!!!!!

D
DummerHund

21.11.2024 um 21:42 Uhr

"Alle haben der Tonbandaufnahme zugestimmt." Wird das Protokoll dann schriftl. Verfasst müsste dieser Satz ja dann am Anfang es Protokolls mit nieder geschrieben werden. Allen Beteiligten Parteien müssten ja das Protokoll bekommen. Hier würde ich als AN ein Schriftsatz aufsetzen mit der Überschrift Ergänzung zum Protokoll vom......(dann alle Aufzählen die dran teil genommen haben) und den Tonbandaufnahmen vom Datum....... Sachverhalt darlegen und das mit arbeitsrechtlichen Schritten gedroht wurde. Dies müsste der BR dann an das Protokoll anheften. Dazu ist er verpflichtet.

M
Meph1977

21.11.2024 um 21:57 Uhr

Der Produktionsleiter hat den Mitarbeiter bedroht? In welcher weiße. Ich steh gerade auf der Leitung.

C
celestro

22.11.2024 um 00:21 Uhr

Das steht doch bereits im Startpost.

@Dummerhund

Da wir hier nicht über eine BR-Sitzung reden, weiß ich nicht ob die Regeln für die „Niederschrift“ gelten.

K
Kehler

22.11.2024 um 08:15 Uhr

In einem Protokoll wird nichts gelöscht oder geändert. Sonst bräuchte man kein Protokoll.

OH
Olav HB

22.11.2024 um 09:42 Uhr

Das Protokoll muss alle Beteiligten zugestellt werden, damit se dies auf Richtigkeit überprüfen können. In der Regel wird dazu folgende (oder ähnliche) Redewendung benutzt: "Anbei das Protokoll des Gesprächs vom 31. februar. Wenn Sie innerhalb von 7 Tagen keine Korrekturen und/oder Ergänzungen vorbringen, gehen wir davon aus, dass Sie das Protikoll so zustimmen." Nun liegt das Protokoll alle Beteiligten vor und der betreffende MA stellt fest, dass die Drohungen (oder Ankündigung) nicht im Protokoll aufgenommen ist. Jetzt muss er sich überlegen was er tut.

  1. Er kann eine Mitteilung schreiben in welche er das Protokoll um die gestrichene Aussage ergänzt. Vorteil: Das Protokoll gibt jetzt den Gesrpchsverlauf genauer wieder.
  2. Er lässt das Protokoll so wie es ist. Beide Optionen haben ein Vor- und ein Nachteil. Zwar gibt ein ergänztes oder korrigiertes Protokoll den Gesprächsverlauf genauer wieder, sollte es aber zu weitere arbeitsrechtliche Folgen kommen (Kündigung) und der AG beruft sich dabei auf das Gespräch in Sinne von "wir haben ja gewarnt...", ist diese Aussage tatsächlich belegt. Und zwar auf Wunsch des Arbeitnehmenden. Steht dies nicht im Protokoll, hat der AG (bei ein mangels Ergänzung/Änderung unwidersprochenes Protokoll) dann aber ein Problem beim Nachweis der Ankündigung. Ich kann mir sehr gut vorstellen, das aus Sicht der Gewerkschaft letzteres eine (sehr vernünftige) Überlegung ist.
NB
nicht brauchen

22.11.2024 um 11:48 Uhr

Ist die Kugel aus dam Lauf hält sie der stärkste Jäger nicht mehr auf. Dem Mitarbeiter wurde gedroht. Dies Drohung soll jetzt gelöscht werden. Also zum Beispiel: Durch deine Tätigkeit im Betriebsrat vernachlässigst du in sträflicher Weise deine Arbeit und wir werden dich wegen Diebstahls fristlos kündigen (oder auch anders)... Meine Meinung zu dem Thema ist: Da es um den Mitarbeiter gegangen ist und deswegen eine Besprechung (warum mit 4 Mitarbeitern gleichzeitig?) gemacht wurde so ist der Wille des Mitarbeiters der ausschlaggebende. Daher ist das nicht zu löschen.

Wer nimmt sowas auf? Bitte nicht.

C
celestro

22.11.2024 um 16:53 Uhr

"Meine Meinung zu dem Thema ist: Da es um den Mitarbeiter gegangen ist und deswegen eine Besprechung (warum mit 4 Mitarbeitern gleichzeitig?) gemacht wurde so ist der Wille des Mitarbeiters der ausschlaggebende."

Sei mir bitte nicht böse, aber was soll das bitte sein? Du gibst eine Meinung zu einem Thema ab, bei dem Du wild herum spekulierst: "Da es um den Mitarbeiter gegangen ist und deswegen eine Besprechung"? Ernsthaft?

D
DummerHund

22.11.2024 um 17:16 Uhr

Das es eine Besprechung war schreibt aber der TE im Eingangsthread.

C
celestro

22.11.2024 um 17:31 Uhr

aber nicht, das der Grund für die Besprechung der MA war. Vielleicht wurde geredet, weil man Probleme mit einem Produkt hatte? Oder man wollte über ein neues Schichtsystem reden? Oder oder oder ....

D
DummerHund

22.11.2024 um 18:18 Uhr

"Oder oder oder ...." Solange bleibe ich zumindest bei dem Wort Besprechung. Nur, Widerspricht keiner der Anwesenden den Tonbandaufzeichnungen ist dies eine Willenserklärung jedes einzelnen und daher bindend. Und diese kann auch nur mit Einverständnis aller abgeändert werden.

C
celestro

22.11.2024 um 18:36 Uhr

"Solange bleibe ich zumindest bei dem Wort Besprechung."

niemand hat etwas gegen das Wort Besprechung (woher auch? Das steht ja im Startpost deutlich drin). Aber gegen "Da es um den Mitarbeiter gegangen ist und deswegen", denn das steht nirgends.

"Nur, Widerspricht keiner der Anwesenden den Tonbandaufzeichnungen ist dies eine Willenserklärung jedes einzelnen und daher bindend. Und diese kann auch nur mit Einverständnis aller abgeändert werden."

1.) ob man aus "keiner widerspricht" folgern kann, das alle einverstanden sind ... wage ich zu bezweifeln

2.) selbst unter der Annahme, das alle Anwesenden "explizit zugestimmt haben", ziehe ich in Zweifel, dass das Einverständnis zur Tonaufzeichnung nur kollektiv zurückgezogen werden kann

D
DummerHund

22.11.2024 um 19:45 Uhr

"1.) ob man aus "keiner widerspricht" folgern kann, das alle einverstanden sind ... wage ich zu bezweifeln" https://www.juraforum.de/lexikon/stillschweigende-zustimmung

"2.) selbst unter der Annahme, das alle Anwesenden "explizit zugestimmt haben", ziehe ich in Zweifel, dass das Einverständnis zur Tonaufzeichnung nur kollektiv zurückziehen kann"

Sind alle Beteiligten also darüber informiert das dieses Gespräch aufgezeichnet wird und keiner hat dem Widersprochen, dann

"Soll es eine Aufzeichnung geben, muss diese datenschutzkonform sein. Das bedeutet, dass alle Beteiligten einer Aufzeichnung zustimmen müssen. Diese Zustimmung muss „freiwillig, informiert und nachweisbar sein“, berichtet Datenschutzkanzlei.de. Jederzeit kann die Zustimmung wieder zurückgenommen werden. Im Zweifelsfall müsste die Aufzeichnung dann auch gelöscht werden, da die Daten für das Arbeitsverhältnis nicht erforderlich seien: „Da ist die Rechtslage aus meiner Sicht eindeutig“, informiert Schipp gegenüber dpa."

Es würde dem Gesetz dann ad absurdum führen wenn Einzelpersonen dann bestimmen würden das Passagen daraus dann wieder gelöscht werden. Dies geht nur wenn alle damit einverstanden sind.

C
celestro

22.11.2024 um 21:38 Uhr

"https://www.juraforum.de/lexikon/stillschweigende-zustimmung"

Nur weil es eine stillschweigende Zustimmung gibt, heißt das noch lange nicht, das man eine solche bei einem solchen Gespräch annehmen kann. Gerade im Arbeitsrecht geht man von einem sehr großen Machtgefälle zwischen AN und AG aus.

Jetzt wissen wir nicht sicher, wer diese Besprechung einberufen hat und wieso. Das ist mEn aber auch völlig irrelevant. Es waren AG nahe Personen anwesend, bzw. würde der AG ziemlich sicher dieses Protokoll auch zu sehen bekommen. Damit haben wir das Machtgefälle und müssen damit "umgehen".

"Es würde dem Gesetz dann ad absurdum führen wenn Einzelpersonen dann bestimmen würden das Passagen daraus dann wieder gelöscht werden. Dies geht nur wenn alle damit einverstanden sind."

Zunächst einmal Danke, das Du meine Meinung mit Argumenten untermauerst. Das Du anschließend versuchst dieses Argument noch in einen "Sieg" umzudrehen, ist einigermaßen grotesk.

Hinzu kommt, das von "wenn Einzelpersonen dann bestimmen würden das Passagen daraus dann wieder gelöscht werden" auch überhaupt keine Rede war. Wenn alle der Aufzeichnung zustimmen und die Zustimmung zurückgezogen wird, muss die ganze Aufnahme weg. Ist doch logisch!

D
DummerHund

22.11.2024 um 21:44 Uhr

Wenn es dir hier um Sieg oder nicht Sieg geht bin ich mal raus aus der Diskussion. Da bin ich fehl am Platz.

C
celestro

22.11.2024 um 21:58 Uhr

dazu fällt mir nur folgendes Zitat: "So ist das wenn man liest was man lesen will." ein

L
leik

24.11.2024 um 18:42 Uhr

vielen Dank für Eure Meinungen.

Mir war nur wichtig zu lesen wie Ihr dazu steht. Ich denke , ich finde es fragwürdig bzw. indiskutabel ausgesprochene Sätze aus dem Protokoll zu entfernen

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