Seit 13 Jahren ergänze oder ändere ich (Vorsitzender) unser Sitzungsprotokoll vorwiegend unter Top Bericht aus dem Vorstand/seit 07 Betriebsausschuss. Aber immer nur offensichtliche, inhaltliche Fehler von eigentlich bekannten Fakten. Beschlüsse und Beschlussanträge habe ich nie geändert (wäre ja völlig illegal). Der Personalrat hatte in all den Jahren ganz selten Einwände und wenn doch, sind diese aufgenommen worden. Unsere Schriftführerin ist nun der Meinung, dass das was sie niederschreibt nicht von mir geändert werden darf. Ich habe die Veränderungen immer mit ihr besprochen. Jetzt soll das "Rohprotokoll" unter Top 3 gemeinsam korrigiert und geändert werden und dann in der folgenden Sitzung mit allen Anhängen (Teilnehmer, Datenbankauszug der Anträge...) genehmigt werden.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang die folgende Aussage?

Der Vorsitzende des Betriebsrats ist dafür verantwortlich, dass das Protokoll ordnungsgemäß verfasst wird. Diese Verantwortung kann nicht auf andere übertragen werden.

Ist das genannte Verfahren sinnvoll (gemeinsame Korrektur)? Wer verfährt ähnlich oder gleich?
Ich werde meine bisherigen Änderungen natürlich dann als meine Einwendungen
ans Protokoll anhängen lassen. Muss ich als Vorsitzender das Protokoll in jedem Fall unterschreiben oder genügt ein gelesen ... Unterschrift??
Unser Gremium umfasst 19 Mitglieder. Die Schriftführerin hat nahezu keine Erfahrung/Wissen im Tarif-, Arbeitsrecht, BetrVG und verfügt auch nur über
rudimentäres Wissen im Krankenhausbereich und kennt auch kaum die betrieblichen Verhältnisse. All dies macht es natürlich noch schwerer ein Protokoll zu schreiben, dass über die Dokumentation der Beschlüsse hinausgeht. Auch den Verlauf einer Diskussion, die zum jeweiligen Beschluss (von Bedeutung) führt ist nicht einfach. Kein weiteres BR-Mitglied ist bereit die Schriftführung zu übernehmen.