Protokoll Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden
Seit 13 Jahren ergänze oder ändere ich (Vorsitzender) unser Sitzungsprotokoll vorwiegend unter Top Bericht aus dem Vorstand/seit 07 Betriebsausschuss. Aber immer nur offensichtliche, inhaltliche Fehler von eigentlich bekannten Fakten. Beschlüsse und Beschlussanträge habe ich nie geändert (wäre ja völlig illegal). Der Personalrat hatte in all den Jahren ganz selten Einwände und wenn doch, sind diese aufgenommen worden. Unsere Schriftführerin ist nun der Meinung, dass das was sie niederschreibt nicht von mir geändert werden darf. Ich habe die Veränderungen immer mit ihr besprochen. Jetzt soll das "Rohprotokoll" unter Top 3 gemeinsam korrigiert und geändert werden und dann in der folgenden Sitzung mit allen Anhängen (Teilnehmer, Datenbankauszug der Anträge...) genehmigt werden. Was bedeutet in diesem Zusammenhang die folgende Aussage?
Der Vorsitzende des Betriebsrats ist dafür verantwortlich, dass das Protokoll ordnungsgemäß verfasst wird. Diese Verantwortung kann nicht auf andere übertragen werden.
Ist das genannte Verfahren sinnvoll (gemeinsame Korrektur)? Wer verfährt ähnlich oder gleich? Ich werde meine bisherigen Änderungen natürlich dann als meine Einwendungen ans Protokoll anhängen lassen. Muss ich als Vorsitzender das Protokoll in jedem Fall unterschreiben oder genügt ein gelesen ... Unterschrift?? Unser Gremium umfasst 19 Mitglieder. Die Schriftführerin hat nahezu keine Erfahrung/Wissen im Tarif-, Arbeitsrecht, BetrVG und verfügt auch nur über rudimentäres Wissen im Krankenhausbereich und kennt auch kaum die betrieblichen Verhältnisse. All dies macht es natürlich noch schwerer ein Protokoll zu schreiben, dass über die Dokumentation der Beschlüsse hinausgeht. Auch den Verlauf einer Diskussion, die zum jeweiligen Beschluss (von Bedeutung) führt ist nicht einfach. Kein weiteres BR-Mitglied ist bereit die Schriftführung zu übernehmen.
Community-Antworten (1)
21.10.2007 um 18:32 Uhr
@unverstand,
§ 34 BetrVG Sitzungsniederschrift
Es gilt, eine Reihe von Formvorschriften und anderen gesetzlichen Erfordernissen die unbedingt zu beachten sind, das Protokoll ist eine sogenannte`Privaturkunde! Es gibt gute Seminare für Schriftführung und BRV! Wäre in deinem Fall vielleicht angebracht.
Verwandte Themen
Wahlvorbereitung | unlautere Methoden des Betriebsratsvorsitzenden |
Hallo Community, vorab ein Lob für all die aktiven User hier im Forum, einige meiner Fragen konnte ich so schon vorab klären, allerdings eben leider nicht alle. Lasst mich etwas ausschweifen:
Gültigkeit Beschlüsse BRsitzungen ohne Einhaltung gewisser Formalien im Protokoll
Liebe Erfahrene, bin neuer Dauernachrücker im BR (zweite Sitzung, wo ich dabei war). Finde manches zu locker im Protokoll (habe noch selbst kein Protokoll geschrieben) und in zwei Fällen bei der
Protokoll/ Sitzungsniederschrift
Sorry, aber ich nochmal wg. des Protokoll bzw. Sitzungsniederschrift. Ich, BRV habe ein Protokoll geschrieben, weilches einen Punkt einer best. Abteilung hatte. Es wurde ausdiskutiert und ein Beschsc
Fragen zum Protokoll der BR Sitzung
Der Betriebsrat tagt und der Protokollführer erstellt das Protokoll, das von 2 BR Mitgliedern unterschrieben wird. Dierses Protokoll wird den BR Mitgliedern zur Verfügung gestellt, soweit, so gut.
BR-Sitzung Protokollführung - Wie Fehler vermeiden ?
Hallo Kollegen, wie ist die Vorgehensweise zur korrekten Protokollführung einer BR-Sitzung ? Zu einer BR-Sitzung wird duch den Protokollanten ein Protokoll zur BR-Situng angefertigt. Der BRV ze