Was bedeutet in diesem Zusammenhang die folgende Aussage?
Der Vorsitzende des Betriebsrats ist dafür verantwortlich, dass das Protokoll ordnungsgemäß verfasst wird. Diese Verantwortung kann nicht auf andere übertragen werden.
Ist das genannte Verfahren sinnvoll (gemeinsame Korrektur)? Wer verfährt ähnlich oder gleich?
Ich werde meine bisherigen Änderungen natürlich dann als meine Einwendungen
ans Protokoll anhängen lassen. Muss ich als Vorsitzender das Protokoll in jedem Fall unterschreiben oder genügt ein gelesen ... Unterschrift??
Unser Gremium umfasst 19 Mitglieder. Die Schriftführerin hat nahezu keine Erfahrung/Wissen im Tarif-, Arbeitsrecht, BetrVG und verfügt auch nur über
rudimentäres Wissen im Krankenhausbereich und kennt auch kaum die betrieblichen Verhältnisse. All dies macht es natürlich noch schwerer ein Protokoll zu schreiben, dass über die Dokumentation der Beschlüsse hinausgeht. Auch den Verlauf einer Diskussion, die zum jeweiligen Beschluss (von Bedeutung) führt ist nicht einfach. Kein weiteres BR-Mitglied ist bereit die Schriftführung zu übernehmen.