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Aufstieg in der Firma

A
Anizza85
Nov 2024 bearbeitet

Im Betriebsrat seit 2 Monaten und nun Einsatzleiter werden. Ist das möglich? Da ich bereits ein Mitglied bin und mir ja nicht aus diesem Grund verweigert werden mich weiterzuentwickeln.

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Community-Antworten (10)

C
celestro

20.11.2024 um 01:03 Uhr

Was sollte dagegen sprechen? Was genau ist der Posten eines Einsatzleiters?

A
Anizza85

20.11.2024 um 06:25 Uhr

Der Posten Einsatzleiter geht in die Kategorie Vorgesetzter. Hätte ich diesen Posten vor der Wahl gehabt hätte ich mich nicht mit Aufstellen lassen dürfen für denn Betriebsrat. Jetzt bin ich aber bereits im Betriebsrat und soll jetzt aufsteigen zum Einsatzleiter. Jedoch ist man sich nicht sicher, ob ich dann meinen Sitz im BR beibehalten kann.

K
kainil

20.11.2024 um 07:25 Uhr

Hallo Anizza, auch als Vorgesetzter kannst du im BR bleiben, oder wirst Du ein Vorgesetzter nach §5 Absatz 3 BetrVG?

R
rtjum

20.11.2024 um 08:57 Uhr

So lange Du kein leitender Angestellter lt. BetrVG wirst kannst Du auch im BR bleiben. Lies die mal den von kainil genannten § und Kommentierungen dazu durch. ich denke, dann wirst Du sicher schnell feststellen ob Du ein leit(d)ender Angestellter bist, dazu gehört in den meisten Fällen Prokura, das Recht eigenständig neue MA einzustellen und auch MA zu entlassen und auch weiteres.

M
Moreno

20.11.2024 um 09:21 Uhr

Ist bei uns auch so ...geb den Leuten eine schöne Bezeichnung und sie denken sie gehören zur Geschäftsleitung!

C
celestro

20.11.2024 um 10:17 Uhr

Wenn das:

"Hätte ich diesen Posten vor der Wahl gehabt hätte ich mich nicht mit Aufstellen lassen dürfen für denn Betriebsrat."

stimmt, wäre die Antwort auf:

"Jedoch ist man sich nicht sicher, ob ich dann meinen Sitz im BR beibehalten kann."

eigentlich klar. Aber die Frage ist tatsächlich, ob das überhaupt passt.

OH
Olav HB

20.11.2024 um 10:36 Uhr

Vielleicht zur Verdeutlichung: Der Begriff "leitenden Angestellten" ist relativ klar definiert. Zu dieser Position gehören weitgehende Vollmächte (Einstellungen, Kündigungen, Unterschriftsvollmacht usw.). Dies ist vom Wahlvorstand zu prüfen und ggf. im Gespräch mit dem Arbeitgeber zu klären. Sicher ist, dass "einfache" Gruppenleitungen (Einsatzleitung) und Abteilungsleitungen in 99,9 % der Fälle nicht als "leitend Angestellten" im Sinne des BetrVG zu betrachten sind, auch wenn sie im Betrieb (bis zu einem gewissen Punkt) Weisungsbefugt sind.

Somit ist dein BR-Mandat mit eine Beförderung nicht gefährdet.

Das ist auch gut so, denn wäre das der Fall, würde in einem größeren Unternehmen ein Teil der Belegschaft plötzlich kein Interessenvertretung mehr haben und könnte ein böswilligen AG unbeliebte BRM plötzlich ein Leitungsfunktion übertragen um sie somit als "leitenden Angestellten" aus dem BR zu schubsen. Ein sehr unerwünschten Zustand, sehr wohl erkannt vom Gesetzgeber und Gerichte und darum auch nicht möglich.

Die einzige Frage die man vielleicht stellen könnte ist, ob Du diese Position auch bekommen hättest, wärst du nicht im BR. Ist das der Fall, dann sehe ich absolut kein Problem, ist das nicht so (und das kannst nur du einschätzen!), dann wäre ich vorsichtig.

R
RudiRadeberger

20.11.2024 um 10:59 Uhr

"könnte ein böswilligen AG unbeliebte BRM plötzlich ein Leitungsfunktion übertragen um sie somit als "leitenden Angestellten" aus dem BR zu schubsen."

Es wäre mir neu, dass Beförderungen gegen den Willen des AN möglich sind. Da gehören schon 2 dazu.

OH
Olav HB

20.11.2024 um 11:10 Uhr

@Rudi: Sicher gehören zwei dazu, aber Du kennst sicherlich auch die AG die eine BEförderung so schmackhaft machen, dass manch einer nicht widerstehen kann. Oder die AG die durchblicken lassen, wenn du die Beförderung jetzt nicht annimmst, kommst du nie weiter im Betrieb. Solche Anspielungen können besonders bei jüngere Kolleg*Innen Einfluss haben.

C
celestro

20.11.2024 um 12:20 Uhr

wenn sich die MA das BR-Amt damit quasi "abkaufen lassen", ist das halt so.

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