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Übergabe einer Ermahnung durch den Werkleiter und eines BR-Mitglieds

J
Jens13
Nov 2024 bearbeitet

Hallo, ist es richtig wenn ein Werkleiter mit einem BR-Mitglied zusammen eine Ermahnung an ein BR-Mitglied sozusagen als Zeuge übergibt?

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Community-Antworten (40)

C
celestro

15.11.2024 um 20:36 Uhr

Richtig in Bezug auf was?

Und was heißt "Ermahnung"? Könnte das eine Abmahnung darstellen?

J
Jens13

15.11.2024 um 20:39 Uhr

Nein es handelt sich um eine Ermahnung. Richtig in Bezug darauf, das das BR- Mitglied sich meiner Meinung nach zum Büttel des WL macht. Sie hätte ja ablehnen können.

C
Challenger

15.11.2024 um 20:40 Uhr

Weswegen wurde das BR-Mitglied denn ermahnt ???

J
Jens13

15.11.2024 um 21:25 Uhr

Wegen ungebührenden Ton gegenüber dem Werkleiter.

K
Kampfschwein

15.11.2024 um 22:15 Uhr

Zitat Jens13 : Wegen ungebührenden Ton gegenüber dem Werkleiter.

Was an dem Ton gegenüber dem Werkleiter war denn ungebührlich ?

G
gantherl

15.11.2024 um 23:34 Uhr

Ob es richtig ist darf jeder selbst beurteilen. Am Ende muss der Kollege noch in den Spiegel schauen können

J
Jens13

16.11.2024 um 00:11 Uhr

Ich soll lautstark geäußert haben,,Was soll ich denn noch alles machen,,

C
Challenger

16.11.2024 um 12:19 Uhr

Zitat Jens13 : Ich soll lautstark geäußert haben ,,Was soll ich denn noch alles machen,,

Eine solche Äußerung ist keineswegs ungebührlich. Denn das Synonym für dass Wort "ungebührlich" ist unter anderem : anmaßend · dreist · flapsig · frech · respektlos · unartig · ungehobelt · ungehörig · ungeschliffen · ungesittet · ungezogen · unmanierlich · unverfroren · unverschämt

Um was genau ging es denn in diesem Gespräch ? Z.B. wegen BR'tätigkeit ?

U
Ustik

16.11.2024 um 12:29 Uhr

Wenn man rumschreit, ist das Respektlos oder? Um die Frage zu beantworten, ja es ist erlaubt.

J
Jens13

16.11.2024 um 13:29 Uhr

#Ustik Hat jemand etwas von rumschreien gesagt? Können sie bitte begründen warum es erlaubt ist.

U
Ustik

16.11.2024 um 14:05 Uhr

Das haben Sie doch gesagt, Sie hätten sich lautstark geäußert, kann man auch als rumschreien bewerten. Im Gesetz steht nicht, dass der AG keinen Zeugen mitnehmen darf, warum sollte das verboten sein?

J
Jens13

16.11.2024 um 14:09 Uhr

Betriebsrat=Arbeitnehmervertretung Werkleiter=Geschäftsführung ,?????

U
Ustik

16.11.2024 um 14:16 Uhr

Es ist trotzdem nicht verboten, warum auch.

J
Jens13

16.11.2024 um 14:28 Uhr

Es fehlt immer noch eine fundierte Begründung.

U
Ustik

16.11.2024 um 14:38 Uhr

Es steht nicht im Gesetz, was möchten Sie noch für eine Begründung?

K
Kampfschwein

16.11.2024 um 15:26 Uhr

Zitat Challenger : Um was genau ging es denn in diesem Gespräch ? Z.B. wegen BR'tätigkeit ?

Hallo Jens13 ! Die Frage von Challenger ist durchaus interessant. Beantworte sie doch mal bitte.

J
Jens13

16.11.2024 um 16:25 Uhr

Ich musste zusätzlich zur Anlagenüberwachung meine Anlage selbst beschicken.Da der Rohstoff feucht war,lief die Anlage sehr schlecht. Dann sollte ich noch einen LKW beladen.

C
Catweazle

16.11.2024 um 19:02 Uhr

"Übergabe einer Ermahnung durch den Werkleiter und eines BR-Mitglieds". Darum geht es oder nicht?

C
celestro

16.11.2024 um 19:06 Uhr

Ja ... und jetzt ist die Frage auch beantwortet ... es ging NICHT um BR-Arbeit. Und wie vorher schon gesagt ... mag man ein moralisches Problem damit haben, das ein BRM den "Zeugen" spielt. Aber es ist eben völlig legal und wer etwas anderes meint, soll das bitte begründen.

J
Jens13

16.11.2024 um 19:07 Uhr

Ja darum geht es.

J
Jens13

16.11.2024 um 19:13 Uhr

Ich habe damit ein moralisches Problem.Ich hätte es abgelehnt, weil ich AN-Vertreter bin und kein AG-Vertreter.

D
DummerHund

16.11.2024 um 20:58 Uhr

Ich komme mal zu deiner Eingangsfrage denn diese ist so nicht richtig. "Hallo, ist es richtig wenn ein Werkleiter mit einem BR-Mitglied zusammen eine Ermahnung an ein BR-Mitglied sozusagen als Zeuge übergibt?" Richtig wäre: Hallo, ist es richtig wenn ein Werkleiter mit einem BR-Mitglied zusammen eine Ermahnung an einen AN sozusagen als Zeuge übergibt? Dein Ehrenamt musst du unbedingt von den Pflichten des AN trennen. Dir geht es ja offensichtlich nicht um die Ermahnung an sich, sondern an die Art wie sie dir übermittelt wurde. Ganz ehrlich, als AG hätte ich auch so gehandelt. Wäre für mich einfacher als wie eine schriftliche Ermahnung zu verfassen. Deshalb solltest du in der Zukunft auch keinen Groll gegenüber diesem Zeugen haben. Was für den einen moralisch verwerflich erscheint muss für den anderen nicht auch so sein. Und wer es dieser Zeuge nicht gewesen hätte der AG irgendeine andere Person aus dem Betrieb genommen als Zeuge. Was wäre dann anders gewesen?

M
Moreno

16.11.2024 um 21:29 Uhr

Keiner außer dem AG und eventuell noch der Vorgesetzte haben an diesem Gespräch teilzunehmen ein BRM wenn der AN das wünscht! Als AN hätte ich jedes Gespräch verweigert wenn da so ein BRM Dussel dabei gewesen wäre!

U
Ustik

16.11.2024 um 21:40 Uhr

Welches Gespräch? Es wurde dem Mitarbeiter eine Ermahnung ausgehändigt.

J
Jens13

16.11.2024 um 22:04 Uhr

#Dummerhund Ja, da muss ich dir Recht geben.Das muss natürlich an der Stelle getrennt werden. Ja,es geht mir um die Übermittlung der Ermahnung. Die Ermahnung ist zum Teil gerechtfertigt. Die Ermahnung wurde mir in schriftlicher Form mit Ansprache überreicht. Für mich ist es nicht richtig das ein BRM sich dazu benutzen lässt. Wenn dann hat der Werkleiter und ein in der Hierarchie gleich oder höher stehender für mich daran teil zu nehmen, aber nicht eine Laborantin und gleichzeitig BRM. Für mich als Anlagenfahrer und BRM ein NoGo. #Moreno Ja, wenn der AN es möchte kann ein BRM hinzu gezogen werden.So ist es bei uns Gang und Gebe. Wenn ein AN zu einem Gespräch mit einer Führungskraft muss oder will kann er ein BRM hinzuziehen.

G
gantherl

17.11.2024 um 00:39 Uhr

Trenne Moral von Recht. Moral ist recht subjektiv. Zur rechtlichen Dimension wurde schon genug gesagt

C
celestro

17.11.2024 um 02:39 Uhr

"Ganz ehrlich, als AG hätte ich auch so gehandelt. Wäre für mich einfacher als wie eine schriftliche Ermahnung zu verfassen."

Verstehe ich nicht! Der AG hat doch ein Schriftstück übergeben.....

"Und wer es dieser Zeuge nicht gewesen hätte der AG irgendeine andere Person aus dem Betrieb genommen als Zeuge. Was wäre dann anders gewesen?"

Das steht doch längst da ... dann wäre es kein BRM gewesen und der TE hätte kein so großes Problem damit.

"Keiner außer dem AG und eventuell noch der Vorgesetzte haben an diesem Gespräch teilzunehmen ein BRM wenn der AN das wünscht!"

Ist das so ein "Gefühlsding", oder hast Du bitte mal eine rechtliche Grundlage für die Behauptung?

D
DummerHund

17.11.2024 um 03:27 Uhr

Bin da ganz bei @ganther.

J
Jens13

17.11.2024 um 19:21 Uhr

Für mich ist es ein ;; Gefühlsding ;; nach dem Motto Sag mir wo du stehst.

C
celestro

18.11.2024 um 01:03 Uhr

Gefühle können täuschen ...

W
WiederDa

18.11.2024 um 07:52 Uhr

Die ursprüngliche Frage war: "Hallo, ist es richtig wenn ...", (richtig!, ->nicht legal!) Es wurde nicht gefragt, ob es legal ist. Illegal ist es nicht, da sind sich die meisten wohl einig. Für mich ist aber die Frage: "Würde ich als BR(!) den AG bei der Übergabe einer Ermahnung an einen AN begleiten/unterstützen?" Meine Antwort wäre: Nur wenn es dem AN nutz! Ansonsten auf keinen Fall! Was man als BR in dem Fall machen könnte (wenn man die Ermahnung für "gerechtfertigt" hält) ist, mit dem AN den Fall besprechen und prüfen, ob hier nicht sogar ein systematisches Problem der Arbeitsüberlastung vorliegt. Dann könnte man versuchen, konstruktive Lösungen zu finden.

J
Jens13

18.11.2024 um 09:08 Uhr

Das ist sehr gut beschrieben.Genau meine Meinung.Danke.

C
celestro

18.11.2024 um 10:36 Uhr

"Meine Antwort wäre: Nur wenn es dem AN nutz! Ansonsten auf keinen Fall!"

Wie soll ich das als BRM beurteilen können?

K
Kehler

18.11.2024 um 10:54 Uhr

Mal was anderes: "Ich musste zusätzlich zur Anlagenüberwachung meine Anlage selbst beschicken.Da der Rohstoff feucht war,lief die Anlage sehr schlecht. Dann sollte ich noch einen LKW beladen. "

steht das so in deiner Arbeitsplatzbeschreibung, musst du diese Aufgaben, laut Arbeitsplatzbeschreibung, machen?

C
celestro

18.11.2024 um 10:57 Uhr

sehr gute Frage(n)!

J
Jens13

18.11.2024 um 13:04 Uhr

Das steht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung. Ich weiß jetzt aber nicht, ob ich den LKW beladen muss wenn ich als Anlagenfahrer im Trocknungswerk arbeite.Die LKW-Beladung gehört in den Aufgabenbereich des Nasswerks.

W
WiederDa

18.11.2024 um 14:46 Uhr

@celestro: "Wie soll ich das als BRM beurteilen können?" Das hängt doch vom Einzelfall ab, der vermutlich sehr selten auftritt. Im Zweifelsfall lässt man von so etwas besser die Finger. _ Die ganzen Antworten gingen irgendwann mal in die Richtung: "ist es legal", die ursprüngliche Frage war aber m.E. anders gemeint. Und ich als BR würde aufpassen, mich nicht vom AG nicht für Sachen instrumentalisieren zu lassen, die für AN schlecht sein könnten. Alternative Herangehensweisen hatte ich ja in meiner Antwort auch dargestellt.

D
DummerHund

18.11.2024 um 15:09 Uhr

@Wiederda Eigentlich wollte ich dazu ja nichts mehr schreiben, möchte aber dennoch anmerken das irgendwo steht " da der Rohstoff feucht war und die Anlage schlecht lief" In dem Ganzen kann natürlich auch eine Ausnahme von der Regel bestehen bevor die Anlage evtl. ganz zum stehen kommt.

J
Jens13

18.11.2024 um 15:25 Uhr

Richtig, da ich ja schon durch das selber beschicken der Anlage meine Überwachungstätigkeit (Temperatur,Druck,dementsprechend Einstellung Tonnage)nicht ausführen konnte,hätte ich durch das beladen des LKWs meine Überwachungstätigkeit nicht ausführen können.Die Anlage wäre durch beschicken und beladen ca.20 min unbeaufsichtigt gewesen.Der WL weiß das auch, er war selber mal Anlagenfahrer.Sein Motto damals wenn ich Auto fahre, kann ich nicht nebenbei noch aussaugen.

D
DummerHund

18.11.2024 um 15:50 Uhr

".Sein Motto damals wenn ich Auto fahre, kann ich nicht nebenbei noch aussaugen." Wobei gehen geht das doch. Habe ich selbst schon seinerzeit in meinem 40 to gemacht...oder auch mit einem Feuchttuch Armatur abgewischt. ganzverlegengugg.

Aber mal eine Anekdote. In meiner Zeit als BR bin ich Staplerfahrer in Deutschlands 2. größeten Mineralbrunnenwasser Hersteller gewesen. Meine Aufgabe war es Paletten von der Anlage runter nehmen und in der selben Halle in die richtige Reihe stellen Das war die eine Hälfte meiner Aufgabe. Die Zweite hälfe war LKW´S zwischendurch beladen damit ich nicht zu lange vor der Anlage stehe. Irgendwann kam es dann mal das ein Vorgesetzter zu mir kam und meinte ich solle den riesigen Müllsack zum Müllcontainer bringen. Zeitlich hätte ich es aber nicht geschafft rechtzeitig wieder vor der Anlage zu stehen. Also hab ich ihm gesagt "Ich bin zu 50% für die Anlage und zu 50% zum beladen eingeteilt. Also wird dieser Ars.... sich zu 50 % in den Stapler setzen und den LKW beladen. Der hat mich nur angeschaut wie ein kaputtes Auto. Grund war. Wir hatten gerade einen Unternehmensberater im Haus und da wollte man messen wie viel Zeit ich wohl von der Anlage bis zu den Müllcontainern und zurück bräuchte.

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