Übergabe einer Ermahnung durch den Werkleiter und eines BR-Mitglieds
Hallo, ist es richtig wenn ein Werkleiter mit einem BR-Mitglied zusammen eine Ermahnung an ein BR-Mitglied sozusagen als Zeuge übergibt?
Community-Antworten (40)
15.11.2024 um 20:36 Uhr
Richtig in Bezug auf was?
Und was heißt "Ermahnung"? Könnte das eine Abmahnung darstellen?
15.11.2024 um 20:39 Uhr
Nein es handelt sich um eine Ermahnung. Richtig in Bezug darauf, das das BR- Mitglied sich meiner Meinung nach zum Büttel des WL macht. Sie hätte ja ablehnen können.
15.11.2024 um 20:40 Uhr
Weswegen wurde das BR-Mitglied denn ermahnt ???
15.11.2024 um 21:25 Uhr
Wegen ungebührenden Ton gegenüber dem Werkleiter.
15.11.2024 um 22:15 Uhr
Zitat Jens13 : Wegen ungebührenden Ton gegenüber dem Werkleiter.
Was an dem Ton gegenüber dem Werkleiter war denn ungebührlich ?
15.11.2024 um 23:34 Uhr
Ob es richtig ist darf jeder selbst beurteilen. Am Ende muss der Kollege noch in den Spiegel schauen können
16.11.2024 um 00:11 Uhr
Ich soll lautstark geäußert haben,,Was soll ich denn noch alles machen,,
16.11.2024 um 12:19 Uhr
Zitat Jens13 : Ich soll lautstark geäußert haben ,,Was soll ich denn noch alles machen,,
Eine solche Äußerung ist keineswegs ungebührlich. Denn das Synonym für dass Wort "ungebührlich" ist unter anderem : anmaßend · dreist · flapsig · frech · respektlos · unartig · ungehobelt · ungehörig · ungeschliffen · ungesittet · ungezogen · unmanierlich · unverfroren · unverschämt
Um was genau ging es denn in diesem Gespräch ? Z.B. wegen BR'tätigkeit ?
16.11.2024 um 12:29 Uhr
Wenn man rumschreit, ist das Respektlos oder? Um die Frage zu beantworten, ja es ist erlaubt.
16.11.2024 um 13:29 Uhr
#Ustik Hat jemand etwas von rumschreien gesagt? Können sie bitte begründen warum es erlaubt ist.
16.11.2024 um 14:05 Uhr
Das haben Sie doch gesagt, Sie hätten sich lautstark geäußert, kann man auch als rumschreien bewerten. Im Gesetz steht nicht, dass der AG keinen Zeugen mitnehmen darf, warum sollte das verboten sein?
16.11.2024 um 14:09 Uhr
Betriebsrat=Arbeitnehmervertretung Werkleiter=Geschäftsführung ,?????
16.11.2024 um 14:16 Uhr
Es ist trotzdem nicht verboten, warum auch.
16.11.2024 um 14:28 Uhr
Es fehlt immer noch eine fundierte Begründung.
16.11.2024 um 14:38 Uhr
Es steht nicht im Gesetz, was möchten Sie noch für eine Begründung?
16.11.2024 um 15:26 Uhr
Zitat Challenger : Um was genau ging es denn in diesem Gespräch ? Z.B. wegen BR'tätigkeit ?
Hallo Jens13 ! Die Frage von Challenger ist durchaus interessant. Beantworte sie doch mal bitte.
16.11.2024 um 16:25 Uhr
Ich musste zusätzlich zur Anlagenüberwachung meine Anlage selbst beschicken.Da der Rohstoff feucht war,lief die Anlage sehr schlecht. Dann sollte ich noch einen LKW beladen.
16.11.2024 um 19:02 Uhr
"Übergabe einer Ermahnung durch den Werkleiter und eines BR-Mitglieds". Darum geht es oder nicht?
16.11.2024 um 19:06 Uhr
Ja ... und jetzt ist die Frage auch beantwortet ... es ging NICHT um BR-Arbeit. Und wie vorher schon gesagt ... mag man ein moralisches Problem damit haben, das ein BRM den "Zeugen" spielt. Aber es ist eben völlig legal und wer etwas anderes meint, soll das bitte begründen.
16.11.2024 um 19:07 Uhr
Ja darum geht es.
16.11.2024 um 19:13 Uhr
Ich habe damit ein moralisches Problem.Ich hätte es abgelehnt, weil ich AN-Vertreter bin und kein AG-Vertreter.
16.11.2024 um 20:58 Uhr
Ich komme mal zu deiner Eingangsfrage denn diese ist so nicht richtig. "Hallo, ist es richtig wenn ein Werkleiter mit einem BR-Mitglied zusammen eine Ermahnung an ein BR-Mitglied sozusagen als Zeuge übergibt?" Richtig wäre: Hallo, ist es richtig wenn ein Werkleiter mit einem BR-Mitglied zusammen eine Ermahnung an einen AN sozusagen als Zeuge übergibt? Dein Ehrenamt musst du unbedingt von den Pflichten des AN trennen. Dir geht es ja offensichtlich nicht um die Ermahnung an sich, sondern an die Art wie sie dir übermittelt wurde. Ganz ehrlich, als AG hätte ich auch so gehandelt. Wäre für mich einfacher als wie eine schriftliche Ermahnung zu verfassen. Deshalb solltest du in der Zukunft auch keinen Groll gegenüber diesem Zeugen haben. Was für den einen moralisch verwerflich erscheint muss für den anderen nicht auch so sein. Und wer es dieser Zeuge nicht gewesen hätte der AG irgendeine andere Person aus dem Betrieb genommen als Zeuge. Was wäre dann anders gewesen?
16.11.2024 um 21:29 Uhr
Keiner außer dem AG und eventuell noch der Vorgesetzte haben an diesem Gespräch teilzunehmen ein BRM wenn der AN das wünscht! Als AN hätte ich jedes Gespräch verweigert wenn da so ein BRM Dussel dabei gewesen wäre!
16.11.2024 um 21:40 Uhr
Welches Gespräch? Es wurde dem Mitarbeiter eine Ermahnung ausgehändigt.
16.11.2024 um 22:04 Uhr
#Dummerhund Ja, da muss ich dir Recht geben.Das muss natürlich an der Stelle getrennt werden. Ja,es geht mir um die Übermittlung der Ermahnung. Die Ermahnung ist zum Teil gerechtfertigt. Die Ermahnung wurde mir in schriftlicher Form mit Ansprache überreicht. Für mich ist es nicht richtig das ein BRM sich dazu benutzen lässt. Wenn dann hat der Werkleiter und ein in der Hierarchie gleich oder höher stehender für mich daran teil zu nehmen, aber nicht eine Laborantin und gleichzeitig BRM. Für mich als Anlagenfahrer und BRM ein NoGo. #Moreno Ja, wenn der AN es möchte kann ein BRM hinzu gezogen werden.So ist es bei uns Gang und Gebe. Wenn ein AN zu einem Gespräch mit einer Führungskraft muss oder will kann er ein BRM hinzuziehen.
17.11.2024 um 00:39 Uhr
Trenne Moral von Recht. Moral ist recht subjektiv. Zur rechtlichen Dimension wurde schon genug gesagt
17.11.2024 um 02:39 Uhr
"Ganz ehrlich, als AG hätte ich auch so gehandelt. Wäre für mich einfacher als wie eine schriftliche Ermahnung zu verfassen."
Verstehe ich nicht! Der AG hat doch ein Schriftstück übergeben.....
"Und wer es dieser Zeuge nicht gewesen hätte der AG irgendeine andere Person aus dem Betrieb genommen als Zeuge. Was wäre dann anders gewesen?"
Das steht doch längst da ... dann wäre es kein BRM gewesen und der TE hätte kein so großes Problem damit.
"Keiner außer dem AG und eventuell noch der Vorgesetzte haben an diesem Gespräch teilzunehmen ein BRM wenn der AN das wünscht!"
Ist das so ein "Gefühlsding", oder hast Du bitte mal eine rechtliche Grundlage für die Behauptung?
17.11.2024 um 03:27 Uhr
Bin da ganz bei @ganther.
17.11.2024 um 19:21 Uhr
Für mich ist es ein ;; Gefühlsding ;; nach dem Motto Sag mir wo du stehst.
18.11.2024 um 01:03 Uhr
Gefühle können täuschen ...
18.11.2024 um 07:52 Uhr
Die ursprüngliche Frage war: "Hallo, ist es richtig wenn ...", (richtig!, ->nicht legal!) Es wurde nicht gefragt, ob es legal ist. Illegal ist es nicht, da sind sich die meisten wohl einig. Für mich ist aber die Frage: "Würde ich als BR(!) den AG bei der Übergabe einer Ermahnung an einen AN begleiten/unterstützen?" Meine Antwort wäre: Nur wenn es dem AN nutz! Ansonsten auf keinen Fall! Was man als BR in dem Fall machen könnte (wenn man die Ermahnung für "gerechtfertigt" hält) ist, mit dem AN den Fall besprechen und prüfen, ob hier nicht sogar ein systematisches Problem der Arbeitsüberlastung vorliegt. Dann könnte man versuchen, konstruktive Lösungen zu finden.
18.11.2024 um 09:08 Uhr
Das ist sehr gut beschrieben.Genau meine Meinung.Danke.
18.11.2024 um 10:36 Uhr
"Meine Antwort wäre: Nur wenn es dem AN nutz! Ansonsten auf keinen Fall!"
Wie soll ich das als BRM beurteilen können?
18.11.2024 um 10:54 Uhr
Mal was anderes: "Ich musste zusätzlich zur Anlagenüberwachung meine Anlage selbst beschicken.Da der Rohstoff feucht war,lief die Anlage sehr schlecht. Dann sollte ich noch einen LKW beladen. "
steht das so in deiner Arbeitsplatzbeschreibung, musst du diese Aufgaben, laut Arbeitsplatzbeschreibung, machen?
18.11.2024 um 10:57 Uhr
sehr gute Frage(n)!
18.11.2024 um 13:04 Uhr
Das steht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung. Ich weiß jetzt aber nicht, ob ich den LKW beladen muss wenn ich als Anlagenfahrer im Trocknungswerk arbeite.Die LKW-Beladung gehört in den Aufgabenbereich des Nasswerks.
18.11.2024 um 14:46 Uhr
@celestro: "Wie soll ich das als BRM beurteilen können?" Das hängt doch vom Einzelfall ab, der vermutlich sehr selten auftritt. Im Zweifelsfall lässt man von so etwas besser die Finger. _ Die ganzen Antworten gingen irgendwann mal in die Richtung: "ist es legal", die ursprüngliche Frage war aber m.E. anders gemeint. Und ich als BR würde aufpassen, mich nicht vom AG nicht für Sachen instrumentalisieren zu lassen, die für AN schlecht sein könnten. Alternative Herangehensweisen hatte ich ja in meiner Antwort auch dargestellt.
18.11.2024 um 15:09 Uhr
@Wiederda Eigentlich wollte ich dazu ja nichts mehr schreiben, möchte aber dennoch anmerken das irgendwo steht " da der Rohstoff feucht war und die Anlage schlecht lief" In dem Ganzen kann natürlich auch eine Ausnahme von der Regel bestehen bevor die Anlage evtl. ganz zum stehen kommt.
18.11.2024 um 15:25 Uhr
Richtig, da ich ja schon durch das selber beschicken der Anlage meine Überwachungstätigkeit (Temperatur,Druck,dementsprechend Einstellung Tonnage)nicht ausführen konnte,hätte ich durch das beladen des LKWs meine Überwachungstätigkeit nicht ausführen können.Die Anlage wäre durch beschicken und beladen ca.20 min unbeaufsichtigt gewesen.Der WL weiß das auch, er war selber mal Anlagenfahrer.Sein Motto damals wenn ich Auto fahre, kann ich nicht nebenbei noch aussaugen.
18.11.2024 um 15:50 Uhr
".Sein Motto damals wenn ich Auto fahre, kann ich nicht nebenbei noch aussaugen." Wobei gehen geht das doch. Habe ich selbst schon seinerzeit in meinem 40 to gemacht...oder auch mit einem Feuchttuch Armatur abgewischt. ganzverlegengugg.
Aber mal eine Anekdote. In meiner Zeit als BR bin ich Staplerfahrer in Deutschlands 2. größeten Mineralbrunnenwasser Hersteller gewesen. Meine Aufgabe war es Paletten von der Anlage runter nehmen und in der selben Halle in die richtige Reihe stellen Das war die eine Hälfte meiner Aufgabe. Die Zweite hälfe war LKW´S zwischendurch beladen damit ich nicht zu lange vor der Anlage stehe. Irgendwann kam es dann mal das ein Vorgesetzter zu mir kam und meinte ich solle den riesigen Müllsack zum Müllcontainer bringen. Zeitlich hätte ich es aber nicht geschafft rechtzeitig wieder vor der Anlage zu stehen. Also hab ich ihm gesagt "Ich bin zu 50% für die Anlage und zu 50% zum beladen eingeteilt. Also wird dieser Ars.... sich zu 50 % in den Stapler setzen und den LKW beladen. Der hat mich nur angeschaut wie ein kaputtes Auto. Grund war. Wir hatten gerade einen Unternehmensberater im Haus und da wollte man messen wie viel Zeit ich wohl von der Anlage bis zu den Müllcontainern und zurück bräuchte.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Als Zeuge fungiert, der die Übergabe einer Kündigung quittiert
ÄlterIch bin in der Funktion der Sekretärin der Betriebsleitung zur Übergabe einer Kündigung in der Probezeit gebeten worden, um ausschließlich die Übergabe zu bestätigen. Nun bin ich ebenfalls BR Mitglied
Abmahnung oder Ermahnung - Mitbestimmung?
ÄlterWenn ein Mitarbeiter eine Ermahnung erhält, muss da der Betriebsrat nicht mitbestimmen??? Und wenn in der Ermahnung drin steht, das bei nochmaligem Vorkommen es zu einer Beendigung des Arbeitsverhält
Ermahnung dann Kündigung wg. gleicher Sache?
ÄlterHi, ich habe vor etwas mehr als nem Jahr eine Ermahnung bekommen, wegen einer Sache die meiner Meinung nach gar nicht so war, aber ich dachte mir dass es ja nur eine Ermahnung ist und ich eh nicht vi
Ermahnung wegen Pflichtversäumnis - Kommt die Ermahnung sofort in die Personalakte oder kann mein Vositzender noch was unternehmen?
ÄlterHallo bin BR.Mitglied,bekam eine schriftliche Ermahnung von meinen Vorgesetzten. Hab Sie beim Chef nicht Unterschrieben,bekam Sie nun per Post zugestellt"Per Einschreiben" Die Post hat für mich un