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Abmahnung als JAV

L
Lolalila
Nov 2024 bearbeitet

Hallo einen kurze Frage, Ich bin 1. Stellvertreterin des JAV (öffentlicher dienst) und habe leider jetzt die Aussicht auf eine drohende Abmahnung evtl sogar Kündigung bekommen. Ich habe auch ein Fehler begangen den will ich nicht abstreiten. Nun meine Frage: Falls es sich um eine Abmahnung handelt, kann ich dann mein Amt verlieren ? Mfg Grüßen

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

15.11.2024 um 16:58 Uhr

Ne hat mit dem Amt nichts zu tun!

C
celestro

15.11.2024 um 17:33 Uhr

Wenn der AG eine Abmahnung ausspricht, kann dieser Fehler nicht mehr für eine Kündigung herangezogen werden.

A
AnnaB

17.11.2024 um 15:55 Uhr

Nur eine Kündigung führt zum Amtsverlust. Und als JAVi darfst Du nur in wenigen Fällen gekündigt werden... z.B. wenn Du Toilettenpapier klaust oder tätlich wirst

C
Challenger

17.11.2024 um 22:04 Uhr

Zitat Lolalila : Ich habe auch ein Fehler begangen den will ich nicht abstreiten.

Um welchen Fehler geht es denn genau. Denn nicht jeder Fehler ist abmahnungsfähig.

OH
Olav HB

18.11.2024 um 10:07 Uhr

Als JAV hat man besondern Kündigungsschutz, es ist also nur eine außerordentliche Kündigung möglich. Die Grundlagen hierfür findest dun in §626 BGB. Zusammengefasst: Der AG muss vor dem PR und ggf. vor dem Arbeitsgericht glaubhaft machen, dass eine Kündigung die einzige Option in diesem Fall ist UND dass eine Weiterbeschäftigung während einer Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die Hürde für den AG liegt hoch, ob er diesen überspringen kann liegt daran, wie schwer dein Fehler gewesen ist.

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