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Stillschweigen gegenüber dem Gremium?

S
Stefan180876
Nov 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da eine kleine Frage.

Kollege X hat einen privaten Disput mit Kollegen Y.

Kollege X hat sich an den Vorsitzenden gewandt und ein Problem, bei welchem er seine persönliche Hilfe mit der Geschäftsführung braucht, besprochen. Nun hat dieser Kollege aber darum gebeten das vorerst bitte nur der Vorsitzende alleine als seine Vertrauensperson von diesem Problem weiß. Der Vorsitzende hat dieses Problem, auf Wunsch von Kollegen X, unter 4 Augen mit dem Geschäftsführer besprochen und darum gebeten das man doch bitte diesen privaten Disput nicht ins berufliche mit einfließen lässt. In der Zwischenzeit hat Kollege Y diesen Disput aber bereits mit seinem Vorgesetzten und einem Teil seiner Kollegen besprochen. Nun sind die anderen Mitglieder im Gremium der Meinung der Vorsitzende hätte ihnen das ganze erzählen müssen. Er jedoch beruft sich auf die Bitte von Kollegen X.

Wer ist nun im Recht?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

14.11.2024 um 07:08 Uhr

Der Vorsitzende oder ein anderes BRM darf dem Gremium garnichts erzählen wenn er um Verschwiegenheit gebeten wird. Wenn dann was von einer anderen Richtung erzählt wird ist das so.

G
GabrielBischoff

14.11.2024 um 10:36 Uhr

Also wenn mir im Vertrauen erzählt wird, dass der Standort im Januar schließt, sehe ich das ein wenig anders.

Bei dieser Art von Disputen sehe ich das genau so. Es ist ja keine Beschwerde an das Gremium gemäß §85 sondern einfach nur ein Hinzuziehen meiner Person als Vermittler.

OH
Olav HB

14.11.2024 um 13:04 Uhr

Der BRV ist, so lese ich das im Beitrag, nicht primär als BRV angesprochen, sondern als Person des Vertrauens. Um dieses Vertrauensverhältnis nicht zu stören hat er richtig gehandelt.

Als BRV handhabe ich das so, dass wenn ein MA mir in Vertrauen etwas erzählt wovon ich der Meinung bin, dass dies ein BR Thema ist, ich das offen mit dem MA bespreche. Lehnt der MA das ab, bleibt es bei mir, wobei ich dann klar sage, dass ich nur dann effektiv helfen kann, wenn wir als BR das Thema aufgreifen. Gleiches gilt übrigens wenn ein MA mit ein Problem zu uns kommt. Bevor wir das mit der GL besprechen wird mit dem MA überlegt, was der effektivsten Weg wäre. Möchte der MA jedoch nicht, dass wir etwas mit dem GL besprechen, sind uns die Hände (oder Lippen?) gebunden. Gleichzeitig aber auch unsere INterventionsmöglichkeiten stark eingeschränkt.

C
celestro

14.11.2024 um 13:55 Uhr

"wobei ich dann klar sage, dass ich nur dann effektiv helfen kann, wenn wir als BR das Thema aufgreifen."

Ich denke, dass das der relevante Punkt ist. Der BRV hat das unter 4 Augen mit der GF besprochen. Das war vermutlich "als BRM" und dann gehört das mEn auch ins Gremium (oder eben nicht, wenn der MA das nicht will ... aber dann darf der BRV mMn eben auch nicht als BRM zur GF rennen).

S
Stefan180876

14.11.2024 um 18:53 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten, ich bin/war für mich der Meinung das Vertrauen nicht zu zerstören und habe eben deswegen nichts gesagt.

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