MA beschwert sich
Moin Moin, ein Mitarbeiter hat sich beim Vorgesetzten des Vorgesetzten schriftlich über seinen Vorgesetzten und einen Kollegen beschwert. Ich habe ihn als BRM begleitet. Er wirft seinem Kollegen vor, ihn vor versammelter Mannschaft angeschrien und diskreditiert zu haben. Ferner habe sich der Vorgesetzte nicht vor ihn gestellt und den "Schreier" Einhalt geboten. Der direkte Vorgesetzte sagt, er habe die Situationnicht schlimm empfunden, zwar emotional, jedoch nicht unfair oder beleidigend. Im Laufe des Gespräches beruhigte der Mitarbeiter und alle 3 vereinbarten Stillschweigen über dieses Gespräch. Man könnte sagen, alles ist in Ordung - wobei ich nicht weiß, wie sich der direkte Vogestetzte auf lange Sicht verhalten wird - er wird schon sauer auf seinen MA sein. Was mir nicht gefällt ist, dass der andere MA über den sich beschwert wurde, gar nicht weiß, dass schmutzige Wäsche gewaschen wurde und alles hinter seinem Rücken besprochen wurde. Müsste dieser MA nicht Gelegenheit bekommen, sich auch zu rechtfertigen? Da Stillschweigen vereinbart wurde, wird er gar nichts von der Beschwerde wissen. Jedoch ist die Beschwerde aktenkundig. Wie beurteilt ihr die Situation? Gruß Chris
Community-Antworten (3)
18.06.2016 um 11:29 Uhr
Dazu kann man wenig sagen. Man war ja nicht dabei.
Ob Du den Kollegen ansprechen solltest, ist daher eine Frage, die nur Du abschätzen kannst. Letztendlich ist dies auch davon abhängig, was denn über ihn in dem Gespräch gesprochen wurde.
Stillschweigen vereinbart: Naja, dass kann ja nicht über den Gesprächsteil gelten, den diese Person betrifft. Es wären andere Überlegungen, die es durchaus auch als sinnvoll erscheinen lassen tatsächlich über die Sache zu schweigen.
18.06.2016 um 16:24 Uhr
Dynamic: In welcher Akte ist die Beschwerde denn vermerkt, also welcher der Beteiligten hat einen möglichen Nachteil? Ansonsten gilt: Was einmal gesagt wurde, kann nicht zurück genommen werden. Es bleibt halt in den Köpfen. Ein Weg nach vorne wäre vielleicht, dass der Mitarbeiter seine Beschwerde für erledigt erklärt oder zurück zieht, gleichzeitig aber noch um ein (begleitetes) gespräch mit seinem Kollegen bittet. Dann könnte er erklären, dass er sich ziemlich geärgert hat und die beiden könnten für die Zukunft einen anderen Umgangston vereinbaren.
18.06.2016 um 17:32 Uhr
Wenn der AN die Beschwerde gegen den Kollegen zurückgezogen hat,oder man übereingekommen ist, dass diese nicht weiterverfolgt werden soll, dann sinddieUnterlagen entweder zu vernichten, oder der Name des Kollegen ist zu schwärzen.
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