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Einsehbarkeit der Betriebsvereinbarung

T
TiredPaul
Nov 2024 bearbeitet

Moin, aufgrund eines kleinen Streitthemas bei mir in der Firma wollte ich unsere BV einsehen. Da wir eine Unternehmensgruppe mit diversen Standorten sind gibt es bei uns wohl "2" Vereinbarungen, einmal die speziel für unseren Standort und dann die allgemeine der Firma.

Nachdem ich die im Intranet nicht finden konnte habe ich dann bei meinem Vorgesetzten angefragt wo diese zu finden sie und erfahren daß wir obwohl der Standort seit 2 Jahren besteht noch keine vor Ort haben das wurde jetzt diese Woche geändert und zumindest die BV für unseren Standort liegt wohl bei meinem Chef.

Nun hat unser Personalvertreter zu mir gekommen und hat mir erzählt das die BV für unseren Standort wie gesagt bei unserem Chef liegt und ich sie nur unter Aufsicht lesen darf. Wenn ich die "allgemeine" BV einsehen möchte muss ich entweder von Schleswig Holstein zum Hauptsitz nach Bayern fahren oder einen einen Teams call mir jemandem vom Betriebsrat machen in dem ich diese gezeigt bekomme. Zudem wurde ausdrücklich gesagt das aus Datenschutzgründen keine Fotos von der BV werden dürfen.

Ich habe schon gelesen das die BV an geeigneter Stelle auszulegen ist, da das aber nicht weiter definiert wird wüsste ich gern ob das Vorgehen in meinem Betrieb so richtig ist.

1.07508

Community-Antworten (8)

D
DummerHund

14.11.2024 um 00:11 Uhr

Betriebsvereinbarung einsehen - Wo ist das möglich? Der Arbeitgeber ist laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet, die Betriebsvereinbarung im gesamten Betrieb bekannt zu machen. So kann jeder Arbeitnehmer sie einsehen. Eine Verbreitung ist zum Beispiel durch die Veröffentlichung im Intranet eines Unternehmens oder den Aushang am Schwarzen Brett möglich.

Und dies gilt für alle Betriebsvereinbarungen, auch due Unternehmensweiten wenn der Inhalt euer Werk betrifft. Und das mit unter Aufsicht lesen ist Bullshit. Wenn ein Anwalt eines Arbeitnehmers mal bei ihm anklopfen würde wäre der AG bestimmt ganz schnell ganz still.. Er verstößt hier gegen ein Gesetz.

Der örtl. BR sollte aber auch alle BVen vorliegen haben. An die kannst du dich auch wenden.

K
Kehler

14.11.2024 um 08:22 Uhr

"an geeigneter Stelle auszulegen" bedeutet, dass alle Mitarbeitenden sie ohne großen Aufwand lesen können. Also, am schwarzen Brett, im Intranet usw. Betriebsvereinbarungen sind vom Arbeitgeber an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen/auszuhängen (§ 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).

NB
nicht brauchen

14.11.2024 um 08:52 Uhr

Bei uns wird eine BV zuerst ans schwarze Brett gehängt und dann in der Zentrale hinterlegt (kann man sich ausleiehen) und im Intranet veröffentlicht. Eine BV ist für die Mitarbeiter bindend. Auch Pflichten kann man wegen einer BV haben. Wie sollte man diese dann wissen?

K
Kehler

14.11.2024 um 08:54 Uhr

Eine BV ist für die Mitarbeiter bindend.

Aber auch für den Chef.

G
GabrielBischoff

14.11.2024 um 10:44 Uhr

Falls wer mit Gesetzen schmeißen will:

§ 77 (2) - [...] Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Dies ist heutzutage wahrscheinlich ein Intranet oder das Schwarze Brett.

K
Kehler

14.11.2024 um 10:49 Uhr

Musst du lesen alle Beiträge :-)

K
Kabean

14.11.2024 um 11:10 Uhr

Bei uns wird über eine neue BV eine Zusammenfassung mit einfachen Worten ins Intranet gestellt. Sämtliche Betriebsvereinbarungen sind an allen Eingängen an den Schwarzen Brettern, im Personalbüro und selbstverständlich beim Betriebsrat einsehbar.

G
GabrielBischoff

14.11.2024 um 13:08 Uhr

Tatsache, da stand es schon. XD

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