ERA Leistungszulage unter dem Durchschnitt
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar ich bin bei dem Unternehmen XY seit Juli 2018 bei der EG15 angestellt (Baden-Württemberg, IG Metal >4000 Mitarbeiter). Seit dem ersten Berteilunggespräch hat sich meine Leistungsbeurteilung während 6 Jahren nicht geändert und liegt bei 6% Leistungszulage. Bisher gab es bei uns im Unternehmen keine richtige Schulungen zu dem Thema, dadurch war auch mein Beurteilungskriterium beschränkt. Vor ein paar Wochen BR hat eine Veranstaltung organisiert, wo besprochen wurde, dass bei jedem Mitarbeiter, der seine Aufgaben erfüllt und kein Gegenteil von dem Chef bewisen wurde, soll die ERA Leistungszulage bei 13.5%-15% liegen. Was bei mir nie der Fall gewesen war. Die Argumentation warum ich unterbewertet wurde, war auch nicht wirklich überzeugend zusammengefasst (es wurden keine Beispiele genannt, sondern allgemeine Informationen wurden mir mitgeteilt wie zB. - es gibt bei uns in der Abteilung noch Leute die in der EG 13 sind, die müssen wir auf EG15 bringen). In meinem Fall wurden nie Ziele vereinbart, die erfüllt sein sollten, die Stellebeschriebung von EG15 wurde mir auch nie richtig mitgeteilt. Ich überlege gerade, ob ich meine Leistungsbeurteilung reklamieren soll. In welchem Form muss der Chef die Argumente gegen die durchschnittliche Beurteilung (13.5 % - 15%) vorlegen? Ist das überhaupt möglich, wenn keine Ziele vereinbart wurden und keine Beispiele für nicht Erfüllung von Aufgaben genannt worden sind, das ich trotzdem unter dem Durchschnitt liege ? Kann er jetzt auf der schnelle eine Liste vorbereiten, die mir bisher nie gezeigt wurde ? Sind das immer subjektive unmessbare Maßnahmen, die man nicht wirklich und sachlich beweisen kann? sind die Punkte vergeben nach dem Motto - du gefällst mir weniger, du beschwerst dich seit 6 Jahren nicht, deshalb bekommst du auch weniger? Vielen Dank für eine Rückmeldung
Community-Antworten (2)
11.11.2024 um 08:34 Uhr
Solche Regelungen sind üblicherweise von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Der Tarifvertrag gibt da einen Rahmen. Also einfach an den Betriebsrat wenden und dort nachfragen.
11.11.2024 um 09:04 Uhr
In vielen Betrieben läuft es nach dem Motto "jeder ist sich selbst der nächste". Erst Recht wenn die BV oder der TV lediglich ein grobes Raster vorgeben und keine genaue Definition zu erkennen ist.
Insofern wäre mein Weg, neben der Frage beim BR, einfach mal eine Leistungszulage entsprechend dem Durchschnitt zu beantragen und bei Ablehnung eine spezifische Begründung einzufordern.
Für Eure Unternehmensgröße greift übrigens auch das EntgTranspG. Das soll zwar in erster Linie die Gleichbehandlung von Mann und Frau stärken und mag hier am eigentlichen Problem vorbeigehen, nichtsdestotrotz hast auch Du einen Auskunftsanspruch über das durchschnittliche Gehalt der Vergleichsgruppe und die Kriterien, die zu der entsprechenden Eingruppierung geführt haben. Das gilt auch für die Gewährung von Zulagen.
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