Hat die ERA etwas mit der Leistungszulage zu tun ?
Hallo ich hätte da eine Frage in unsere Firma geht es grade drauf und drunter man wir angelogen wo es nur geht der Hautteil ist aus der ERA E2 gestuft und bekomme eine Leistungszulage die der FSV vergibt von 4% bis 16% . Jetzt wurde in einer Abteilung die ERA auf E3 gestuft und unsere Abteilung nicht , aber die sind auch nicht damit zufrieden weil sie zwar mit der E3 jetzt einen besseren Grundlohn haben aber dafür wurden sie mit ihrer Leistungszulage runtergefahren. Als Beispiel ich hatte E2 16% und jetzt hab ich E3 8% also verdiene ich jetzt weniger als vorher . Darum ist meine Frage ob das eine mit dem anderen was zu tun hat ? Kann man meine Leistungszulage so weit runterfahren nur weil ich eine ERA höher bin .
Community-Antworten (1)
30.09.2022 um 17:43 Uhr
Bei ERA (wenn Du von dem Tarifvertrag der IGM sprichts) ist es tatsächlich so, das eine Leistungszulage an diejeweilige ERA Stufe und die damit verbundene ERA Leistungszulage gekoppelt ist.
Wenn man 10 % in der E2 hat und höher gruppiert wird, bekommt man (sollte es hierzu keine abweichenden Betriebsvereinbarungen geben) nicht automatisch die gleiche Leistungszulage.
Streng nach dem Tarif ist es so, dass man vor der ersten Leistungsbeurteilung (egal ob nach Neuantritt oder bei Höhergruppierung) ersteinmal gar keine Leistungszulage erhält.
Was der Tarifvertrag allerdings ausschließt, ist die Tatsache, das man bei einer Höhergruppierung faktisch weniger Geld hat als vorher.
Mach Dich hier am Besten mal schlau: In welchem Tarifgebiet für ERA bist du ? Hole Dir bei der Gewerkschaft eine Kopie des aktuell geltenden Tarifvertrages.
Gibt es in euerm Betrieb zu ERA irgendwelche Betriebvereinbarungen ? Besorge Dir hier eine Kopie davon und lass sie Dir ggf. von einem Betriebsratsmitglied erklären.
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