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Personalplanung

B
BeR-2018
Nov 2024 bearbeitet

Hallo zusammen!

Welchen Anspruch hat der BR auf die Personalplanung und zu welchem Zeitpunkt muss (kann man von einem Muss sprechen?) diese ihm vorgelegt werden?

Unser Arbeitgeber versucht sich hier raus zu winden.

Welche Erfahrungen habt Ihr hier gemacht?

Bitte nur ernstgemeine Antworten :-)

Danke!

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Community-Antworten (2)

R
RudiRadeberger

08.11.2024 um 11:57 Uhr

"Die Unterrichtung hat nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG rechtzeitig zu erfolgen. Die Unterrichtung muss grundsätzlich zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem es dem Betriebsrat noch möglich ist, auf die Planungen des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen. In jedem Fall muss die Unterrichtung vor der Durchführung einer geplanten Maßnahme erfolgen." Kluge

"Diese Pflicht zur Unterrichtung setzt kein entsprechendes Verlangen des Betriebsrats voraus. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vielmehr von sich aus über die Personalplanung informieren." Kluge

Es gibt keinen gesetzlich definierten kalendarischen Zeitpunkt.

B
BeR-2018

11.11.2024 um 10:05 Uhr

Danke. Damit ist auf jeden Fall alles klar!

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