Abbau von Stunden auf dem Stundenkonto
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezgl. eines durch eine BV legitimiertes Stundenkonto. Der AN kann (in Vollzeit) bis zu 40 Stunden ansammeln. Danach soll mit dem Abteilungsleitung eine Lösung gefunden werden, dass die Stunden nicht weiter ansteigen, bzw. ein Abbau vereinbart werden. Wenn weniger Arbeit anfällt, darf der AG (Abteilungsleitung) AN früher nach Hause schicken, auch wenn das Stundenkonto unter 40 Stunden bleibt? Das heißt, kann der AN auf diese Basis von 40 Stunden bestehen, wenn er sie nicht abbauen will? In der BV ist das nicht explizit geregelt.
Community-Antworten (5)
08.11.2024 um 11:58 Uhr
Wenn es nicht explizit vorgesehen ist, dann eigentlich nicht. Wobei eine solche Situation eben auch gar nicht vorkommen dürfte ... denn der AN steht hier ja in der Eigenverantwortung und sollte eben nicht einfach nur "seine Zeit absitzen".
08.11.2024 um 12:17 Uhr
Letztendlich kommt es auf die genaue Formulierung in der BV an.
Grundsätzlich hat der AG ein Weisungsrecht, in dessen Rahmen er auch den Abbau von Überstunden anordnen kann, z.B. bei geringem Arbeitsaufkommen.
In diesem Fall sieht es so aus, als würde die BV dieses Recht bis zu einem Guthaben von 40 Stunden hemmen. Bis dahin liegt es m.E. in der Eigenverantwortung des Mitarbeiters, mit seinem Zeitguthaben zu haushalten.
Selbst bei über 40 Stunden hinaus bin ich mir nicht sicher, ob hier noch Raum für ein einseitiges Weisungsrecht besteht. Wenn die BV eindeutig regelt, dass BEIDSEITIG eine Vereinbarung zum Abfeiern getroffen werden soll, dann würde ich auch hier ein einseitiges Weisungsrecht verneinen. Wie gesagt, alles eine Frage der Formulierung.
Manche Mitarbeitende können eben nicht ruhig schlafen, wenn sie keine 40 Stunden Zeitpuffer vor sich herschieben. ;-) Für mich sieht es tatsächlich auf den ersten Blick so aus, als würde die BV dies auch so hergeben.
08.11.2024 um 12:23 Uhr
"Danach soll mit dem Abteilungsleitung eine Lösung gefunden werden, dass die Stunden nicht weiter ansteigen, bzw. ein Abbau vereinbart werden."
ist zwar kein "einseitges nach Hause schicken", aber doch "beidseitiges". ;-)
08.11.2024 um 12:25 Uhr
"Du gehst jetzt bitte freiwillig nach Hause" :-D
08.11.2024 um 18:03 Uhr
Ich würde hier die BV ergänzen und diesen Fall klar regeln.
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